Studieren mit Behinderung
Sprechstunden für Studierende oder Studieninteressierte mit Behinderung oder chronische Erkrankung
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dienstags, 10.00 - 12.00 Uhr online unter BigBlueButton-Link |
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donnerstags, 10.00 12.00 Uhr telefonisch unter 030-4504-3140 |
Sprechstunden für Studierende oder Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
| Dienstag | 10:00 – 12:00 Uhr | online: Video-Beratung |
| Donnerstag | 10:00 – 12:00 Uhr | Tel. 030/ 4504-3140 |
Die telefonische Sprechstunde fällt leider am 19.2.2026 aus!
Angepasste Studienbedingungen
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung brauchen oft angepasste Studienbedingungen: angepasst an ihr Handicap, an ihre speziellen Bedürfnisse, an ihre individuelle Situation.
In der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung der Berliner Hochschule für Technik (BHT) unterstützen wir Sie gern bei Fragen zu diesen und weiteren Themen:
- Zulassung
- Nachteilsausgleich
- bauliche oder organisatorische Maßnahmen
- Fehlzeiten
- Prüfungsbedingungen
- Integrationshilfen
- Kontakt zu anderen Studierenden mit oder ohne Behinderung
Es ist hilfreich, wenn Sie sich schon vor Abgabe Ihrer Bewerbung mit uns in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam alle relevanten Angelegenheiten frühzeitig besprechen können.
Beratung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Katalin Jedtke
Haus Grahof, Raum C2
Telefon: 030 4504-2120
Telefax: 030 4504-2720
barrierefrei[at]bht-berlin.de
Beauftragte für Studierende mit Behinderung
Katja Barth
Haus Grashof, Raum C6
Telefon: 030 4504-2777
Telefax: 030 4504-2720
barrierefrei[at]bht-berlin.de
Stellv. Beauftragte für Studierende mit Behinderung
Andrea von Kopp
Haus Grashof, Raum C5
Telefon: 030 4504-2761
Telefax: 030 4504-2720
barrierefrei[at]bht-berlin.de
Nachteilsausgleich
Dem Nachteilsausgleich eine Chance
Sie haben einen positiven Bescheid auf Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten? Sprechen Sie dann bitte möglichst bald die Lehrkräfte Ihrer belegten Modulen an. Nur so geben Sie ihnen die Chance, den bewilligten Nachteilsausgleich zu ermöglichen.
Insbesondere Schreibzeitverlängerungen benötigen einen Planungsvorlauf! Wenn Sie die Lehrkraft erst kurz vor der Klausur informieren, kann der Nachteilsausgleich aus organisatorischen Gründen unter Umständen nicht umgesetzt werden.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Die Gewährung eines Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen setzt einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss voraus.
Zum Antrag auf Nachteilsausgleich gehört ein Attest bzw. eine ärztliche Stellungnahme. Eine Diagnose muss nicht genannt werden.
Hinweise zum Verfahren, Mustertext für den Antrag sowie Hinweise zum ärztlichen Attest
Studieren mit Rot-Grün-Schwäche
Bei der Rot-Grün-Sehschwäche (Rot-Grün-Blindheit) handelt es sich um eine Sehschwäche, die bei etwa 9% der Bevölkerung auftritt. Im Rahmen eines Studiums kann es deswegen Schwierigkeiten geben.
Studieren mit LRS
Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyslexie, Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten – vier Begriffe für die gleiche Symptomatik. Trotz normalen Lernaufwandes lesen Betroffene langsam und machen beim Schreiben viele Rechtschreibfehler, obwohl sie durchschnittlich intelligent sind. Im Studium fällt eine LRS noch deutlicher ins Gewicht als in der Schule.
Nachteilsausgleich bei LRS
Wie kann ein Nachteilsausgleich für LRS aussehen und was ist als Lehrkraft zu beachten?