Das bedeutet, dass vor Kursbeginn entweder ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, einen Genesenen-Nachweis (nicht älter als 3 Monate) oder einen negativen offiziellen Coronatest (nicht älter als 24 Stunden) bei der Kursleitung vorgezeigt werden muss.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP-Maske bleibt in den Funktionsgebäuden (Flur, Umkleide, Sanitärbereiche) weiterhin bestehen.
Bitte auch unbedingt daran denken, dass die Überweisung der Kursgebühren zeitnah erfolgen muss, da es sonst zu Stornierungen und Sperrungen für den Sportbetrieb kommen kann