Forschung und Technologietransfer
Prozesse aus dem Bereich Forschung und Technologietransfer werden in Grafiken (Prozessdiagrammen) und Textdokumenten beschrieben.
Forschungsfreistellung
Der Prozess "Forschungsfreistellung“ beschreibt die Aktivitäten der Beantragung, Bearbeitung und Beschlussfassung von Forschungsfreistellungen.
Beantragung FuE-Vorhaben (nicht-wirtschaftliche Tätigkeit)
Der Prozess beschreibt die Schritte der Beantragung von Drittmitteln zur Finanzierung eines nicht-wirtschaftlichen Forschungsvorhabens (Finanzierung von Personal- und/oder Sachkosten) durch Hochschullehrer/-innen. Es wird der Ablauf dargestellt, der zum Tragen kommt, wenn die BHT selbst Antragstellerin eines Projektes ist. (Ist die Hochschule als Partnerin in einem durch Dritte beantragten Projekt vorgesehen, gelten z.T. abweichende Abläufe).
Projektbeantragung wirtschaftliche Tätigkeit (Auftragsforschung)
Der Prozess beschreibt die notwendigen Aktivitäten zur Vorbereitung und Abwicklung der Auftragsforschung an der BHT (Angebotserstellung und Auftragsabwicklung für umsatzsteuerpflichtige Auftragsforschung).
Erstberatung bei Forschungsvorhaben
Der Prozess beschreibt die Aktivitäten der ersten Beratung von Wissenschaftler/innen der Hochschule zu Fördermöglichkeiten eines Forschungsvorhabens.
Projektbeantragung EU
Der Prozess umfasst alle notwendigen Arbeitsschritte, die bei einer Beantragung von Mitteln für Verbundforschungsprojekte im EU-Forschungsrahmenprogramm HORIZON2020 zu erledigen sind: Von der Vorbereitung des Antrages über die Einreichung bis hin zum Projektmanagement vor dem eigentlichen Projektstart.
Projektvorbereitung nach Finanzierungszusage
Der Prozess beschreibt die Kommunikationswege und Abläufe, die unmittelbar nach der Finanzierungszusage eines Mittelgebers erfolgen. Er kommt zum Tragen, wenn Mitarbeiter/innen aus Drittmitteln finanziert werden sollen und geht deshalb dem Prozess "Einstellung von Mitarbeiter/innen (finanziert über Drittmittel)" voraus. (Achtung: für Projekte, die aus EU-Mitteln finanziert werden, gilt ein abweichender Prozess).