FAQ für Lehrende
Bitte senden Sie weitere Fragen an den Krisenstab: cv-info[at]bht-berlin.de
Wichtige Neuigkeiten erhalten Sie über Ihren BHT-E-Mail-Account. Bitte prüfen Sie ihre E-Mails dort regelmäßig.
[Stand der Informationen]
Studium und Lehre
Bei Fragen rund um die Digitalisierung in der Lehre ist Dr. Martina Mauch vom Kompetenzzentrum für digitale Medien die zentrale Anlaufstelle. Fragen zu Lizenzen und zur Nutzung der bereitgestellten Medien können über das Ticketsystem an das HRZ gestellt werden.
Die wichtigsten digitalen Anwendungen im Überblick
Online-Serviceportal
Im Serviceportal befinden sich die Studierendendokumentation, die Immatrikulationsbescheinigung und das Belegsystem (Online-Belegportal)
Moodle
Moodle ist die zentrale Lernplattform der Hochschule. Zu jeder Lehrveranstaltung wird ein zeit- und ortsunabhängiger Online-Kurs eingerichtet, der die Lehre mit Kommunikationsmöglichkeiten, Arbeitsmaterialien und Aktivitäten unterstützt.
BHT-Cloud
Mit der hochschulinternen BHT-Cloud können Dateien verwaltet und gemeinsam an Dokumenten gearbeitet werden.
BigBlueButton
BigBlueButton ist das webbasierte Videokonferenzsystem der Hochschule für Online-Vorlesungen, Online-Seminare und interaktive Online-Gruppenarbeit.
MS Teams
MS Teams ist ein hochschulinternes Videokonferenzsystem für die digitale Lehre und für Besprechungen. Darüber hinaus kann es zur Organisation in Teams genutzt werden.
Zoom
Zoom ist ein Videokonferenzsystem für Online-Vorlesungen und Online-Seminare mit großen Gruppen, das temporär zur Online-Lehre an der Hochschule eingesetzt wird.
- Kompetenzzentrum Digitale Medien: digitalelehre[at]beuth-hochschule.de
Betrieblicher Infektionsschutz
Regelungen für Büroarbeitsplätze
Es gilt die (verlängerte und neu gefasste) BMAS - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
Unter anderem bedeutet dies folgenden Schutzmaßnahmen:
- Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. Freie Raumkapazitäten sind so zu nutzen und die Arbeit so zu organisieren, dass Mehrfachbelegungen vermieden werden bzw. ausreichende Abstände gegeben sind, ideal ist eine Einzelbelegung von Räumen.
- Die BHT bietet den Beschäftigten bis zu zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Antigen-Schnelltest an.
- In Büro- und Verwaltungsräumen müssen Beschäftigte eine FFP2-Maske tragen. Am festen Platz kann die FFP2-Maske abgenmmen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern und eine ausreichende Lüftung gewährleistet sind. FFP2-Masken für Beschäftigte können bei SI/UmI (Raum D 108) abgeholt werden.
- Für Vorgesetzte besteht die Pflicht, ihre Mitarbeitenden in den geltenden Regeln zu unterweisen (§ 12 Arbeitsschutzgesetz) und die Unterweisung schriftlich zu dokumentieren.
- Sie haben Krankheitszeichen, die auf COVID-19 hinweisen?
- Sie hatten Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person?
- Ihr Antigen-Schnelltest oder Antigen-Selbsttest zeigt ein positives Ergebnis?
- Ihre Corona-Warn-App zeigt ein erhöhtes Risiko an?
Die Webseite infektionsschutz.de informiert, wie Sie dann vorgehen sollten.
Stand: 29.09.2021
Bitte beachten Sie die Informationen der Bundesregierung:
Corona: Basis-Schutz und Hotspot-Maßnahmen | Bundesregierung
Bitte informieren Sie selbständig Kontaktpersonen, für die ein Ansteckungsrisiko bestanden hat.
Stand: 01.04.2022
Auf diese Quarantäne-Regeln haben sich Bund und Länder verständigt:

Weitere Informationen
Corona: Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen - Bundesregierung
Bei Freitestung muss die vorgegebene Qualität nachweislich eingehalten werden
Stand: 20.01.2022
COVID-19-Infektion von Studierenden und Beschäftigten als Arbeitsunfall*
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hat veröffentlicht, dass eine COVID-Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gewertet werden kann.
Füllen Sie daher immer eine Unfallanzeige aus, wenn
- die Infektion auf Ihre versicherte Tätigkeit an der Hochschule zurückgeführt werden kann,
- in diesem Rahmen ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person („Indexperson“) nachweislich stattgefunden hat und
- spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt die Erkrankung eingetreten bzw. der Nachweis der Ansteckung erfolgt ist.
Die Intensität des Kontaktes bemisst sich vornehmlich nach der Dauer und der örtlichen Nähe.
Wenn die Infektion mit dem Coronavirus zunächst symptomlos oder milde verläuft, gilt wie auch sonst bei leichten Unfällen oder Erkrankungen die Empfehlung: Alle Tatsachen, die mit der Infektion zusammenhängen, sollten im Verbandbuch der Organisationseinheit dokumentiert werden.
Kommt es nach einiger Zeit doch noch zu einer schweren Erkrankung, helfen diese Daten der Unfallkasse bei ihren Ermittlungen. Eine spätere Meldung steht der Anerkennung als Arbeitsunfall nicht entgegen.
Weiterführende Informationen: Infektion mit SARS-CoV-2 kann auch ein Arbeitsunfall sein (dguv.de).
*Studierende und Beschäftigte der Berliner Hochschulen sind grundsätzlich über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert, wenn die Tätigkeit im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegt.
Stand: 25.11.2021
Kinderbetreuung
Die BHT bietet eine Kindernotbetreuung an: Das Fachpersonal der Agentur KidsMobil betreut die Kinder im Alter von 4 Monaten bis 12 Jahren – entweder im Haushalt der Eltern oder auf dem Campus der BHT (im hygienegerecht bereitgestellten Raum E00, Haus Bauwesen).
Die Betreuung ist für begrenzte Zeiträume außerhalb der regulären Betreuungszeit oder z. B. zur Prüfungsvorbereitung kurzfristig möglich. Folgende Zeiten sind auf dem Campus möglich:
- Montag bis Freitag 06:30-19:30 Uhr
- Samstag nach Absprache.
Der Antrag wird über das Frauen- und Gleichstellungsbüro gestellt.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an frauenbeauftragte[at]beuth-hochschule.de.
Hilfe für Eltern
Stand: 29.03.2022