FAQ für Studierende
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[Stand der Informationen]
Studium und Lehre
Sommersemester 2022
Stand: 25.05.2022
Das Selbstverständnis der Hochschule ist das einer Präsenzhochschule. Die Lehre im Sommersemester 2022 wird daher wieder in Präsenz durchgeführt wird. Alle Lehrenden, Mitarbeitenden und alle Studierenden sollen wieder an die Hochschule zurückkehren. Die Präsenzlehre kann durch digitale Elemente ergänzt und unterstützt werden.
Die Einführungsveranstaltungen im Sommersemester 2022 finden am 1. und 4. April 2022 statt.
(Einführungsveranstaltungen für Online-Studiengänge der Virtuellen Fachhochschule bereits am 25. bzw. 26.03.2022)
Weitere Informationen finden Sie hier:
Erstsemestereinführung Sommersemester 2021
Stand: 01.03.2022
Belegfristen Wintersemester 2022/23
- Studierende ab dem zweiten Semester:
15.09.2022 bis 17.10.2022
- Studierende im ersten Semester:
01.10.2022 bis 17.10.2022
- Studium generale:
01.10.2022 bis 17.10.2022
Weitere Informationen
- Möchten Sie an einer Lehrveranstaltung teilnehmen, müssen Sie sie online belegen:
Lehrveranstaltungen belegen
- Schritt-für-Schritt Anleitung und FAQs:
Hilfe für die Online-Belegung
Stand: 01.03.2022
Der Fachbereich I - Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften hat – zusammen mit dem Kompetenzzentrum Digitale Medien – den Moodle-Kurs Selbstgesteuertes Lernen im Studium (Einschreibeschlüssel: Selbstlernen2020).
Dieser Moodle-Kurs ist als Crashkurs zu verstehen, welcher in einer kompakten Form vermittelt, wie Studierende individuell, selbstständig und erfolgreich lernen und sich auf die Prüfungen vorbereiten können.
In dem Kurs befinden sich interaktive Lerninhalte (H5P), die von Studierenden im Online-Master Medieninformatik im Kurs „Mediendidaktik und Konzeption“ bei Prof. Dr. Ilona Buchem erstellt wurden.
Hinweis! Die Inhalte können in der Moodle-App nicht angezeigt werden. Falls Sie über ein Mobilgerät am Kurs teilnehmen möchte, nutzen Sie bitte den Browser auf Ihrem Mobilgerät.
Stand: 01.03.2023
Studierende, die Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21 oder im Sommersemester 2021 ein Masterstudium begonnen haben bzw. beginnen, das Bachelor-Studium aber noch nicht abgeschlossen haben, müssen den Nachweis über den Abschluss erst mit Ablauf des zweiten Fachsemesters erbringen.
- Studienbeginn im Wintersemester 2020/21:
→ Der Abschluss kann bis zum 30.09.2021 nachgereicht werden.
- Studienbeginn im Sommersemester 2021:
→ Der Abschluss kann bis zum 31.03.2022 nachgereicht werden.
- Studienbeginn im Wintersemester 2021/22:
→ Der Abschluss kann bis zum 30.09.2022 nachgereicht werden.
Stand: 02.07.2021
Krankheit und (Verdacht auf) Corona-Infektion
- Sie haben Krankheitszeichen, die auf COVID-19 hinweisen?
- Sie hatten Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person?
- Ihr Antigen-Schnelltest oder Antigen-Selbsttest zeigt ein positives Ergebnis?
- Ihre Corona-Warn-App zeigt ein erhöhtes Risiko an?
Die Webseite infektionsschutz.de informiert, wie Sie dann vorgehen sollten.
Stand: 29.09.2021
Bitte beachten Sie die Informationen der Bundesregierung:
Corona: Basis-Schutz und Hotspot-Maßnahmen | Bundesregierung
Bitte informieren Sie selbständig Kontaktpersonen, für die ein Ansteckungsrisiko bestanden hat.
Stand: 01.04.2022
Auf diese Quarantäne-Regeln haben sich Bund und Länder verständigt:

Weitere Informationen
Corona: Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen - Bundesregierung
Bei Freitestung muss die vorgegebene Qualität nachweislich eingehalten werden
Stand: 20.01.2022
COVID-19-Infektion von Studierenden und Beschäftigten als Arbeitsunfall*
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hat veröffentlicht, dass eine COVID-Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gewertet werden kann.
Füllen Sie daher immer eine Unfallanzeige aus, wenn
- die Infektion auf Ihre versicherte Tätigkeit an der Hochschule zurückgeführt werden kann,
- in diesem Rahmen ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person („Indexperson“) nachweislich stattgefunden hat und
- spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt die Erkrankung eingetreten bzw. der Nachweis der Ansteckung erfolgt ist.
Die Intensität des Kontaktes bemisst sich vornehmlich nach der Dauer und der örtlichen Nähe.
Wenn die Infektion mit dem Coronavirus zunächst symptomlos oder milde verläuft, gilt wie auch sonst bei leichten Unfällen oder Erkrankungen die Empfehlung: Alle Tatsachen, die mit der Infektion zusammenhängen, sollten im Verbandbuch der Organisationseinheit dokumentiert werden.
Kommt es nach einiger Zeit doch noch zu einer schweren Erkrankung, helfen diese Daten der Unfallkasse bei ihren Ermittlungen. Eine spätere Meldung steht der Anerkennung als Arbeitsunfall nicht entgegen.
Weiterführende Informationen: Infektion mit SARS-CoV-2 kann auch ein Arbeitsunfall sein (dguv.de).
*Studierende und Beschäftigte der Berliner Hochschulen sind grundsätzlich über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert, wenn die Tätigkeit im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegt.
Stand: 25.11.2021
Studierende mit Kind(ern)
Kindernotbetreuung an der BHT
Die kostenlose Kindernotbetreuung für Studierende, Mitarbeiter/-innen und Lehrende der Berliner Hochschule für Technik ist ab sofort wieder möglich.
Fachpersonal der Agentur KidsMobil betreut die Kinder im Alter von 4 Monaten bis 12 Jahren – entweder im Haushalt der Eltern oder auf dem Campus der BHT (im hygienegerecht bereitgestellten Raum E00, Haus Bauwesen).
Die Betreuung ist für begrenzte Zeiträume außerhalb der regulären Betreuungszeit oder z. B. zur Prüfungsvorbereitung kurzfristig möglich. Folgende Zeiten sind auf dem Campus möglich:
- Montag bis Freitag 06:30-19:30 Uhr
- Samstag nach Absprache.
Der Antrag wird über das Frauen- und Gleichstellungsbüro gestellt.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an frauenbeauftragte[at]bht-berlin.de.
Kindertagesstätten des Studierendenwerks
Das Studierendenwerk Berlin hat Informationen zur Kita-Betreuung und beantwortet Fragen der Studierenden:
Stand: 23.06.2020
Notfallkinderzuschlag
Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fragen zur Studienfinanzierung
Antworten im Rahmen der Corona-Situation des Studieredenwerks Berlin
„Was“ beantrage ich „Wo“ und „Wann“
Broschüre „Studieren mit Kind“ des Studierendenwerks Berlin, S. 145-149)
Antrag auf Arbeitslosengeld II
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Coronavirus: Informationen zu Kurzarbeit und Sozialschutz
Informationen zu Corona-Hilfen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Sozial- und familienpolitische Änderungen in 2021
Übersicht der Servicestelle Familienfreundliches Studium des Deutschen Studentenwerke
Inforamtionen zum BAföG
Informationen für BAföG-Geförderte
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Fragen zum BAföG
Antworten im Rahmen der Corona-Situation des Studieredenwerks Berlin