Visum & Studienprognose

Visum

Studierende aus der EU sowie Lichtenstein, Norwegen und Island benötigen kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung. Internationale Studierende anderer Staaten benötigen – bis auf einige Ausnahmen – für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses erhalten sie bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Dabei wird grundsätzlich zwischen unterschiedlichen Visumtypen unterschieden.

Wenn Sie studieren wollen, sollten Sie in der Regel ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Dieses nationale Visum wird für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt zum Studium ausgestellt.

Studienbewerber/-innen, die noch keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule oder zum Studienkolleg haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Touristenvisum nicht in ein Studienvisum umgewandelt werden kann .

Weiterführende Informationen

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Studienprognose

Wenn die aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft, verlangt das Landesamt für Einwanderung (LEA) in der Regel eine Studienprognose.

Für die Ausstellung einer Studienprognose melden Sie sich bitte direkt bei Georg Tietze (georg.tietze[at]bht-berlin.de) oder nutzen Sie die Sprechzeit für Studienprognosen:

Dienstag, 14:00 - 16:00 Uhr 
Haus Grashof, Raum C 144

 Bitte melden Sie sich unbedingt vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis, möglichst 3-4 Wochen vorher. 
Wir empfehlen außerdem sich frühzeitig um einen Termin zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beim zuständigen  Landesamt für Einwanderung zu kümmern, idealerweise 3-4 Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.

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Visa Service

 Bitte beachten Sie: 

Die Sprechstunden des Visa Service entfallen bis auf Weiteres. 
Im Moment ist eine Aufenthaltverlängerung über den Visa Service leider NICHT möglich.
Bitte wenden Sie sich wegen der Aufenthaltsverlängerung direkt an das  Landesamt für Einwanderung (Ausländerbehörde)
Hier finden Sie weiterführende Informationen für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium:  Dienstleistungen am Standort Keplerstraße - Berlin.de

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Krankenversicherung

Zur Immatrikulation müssen alle Studierenden in Deutschland nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Dies gilt in aller Regel für Studierende bis zum 30. Geburtstag beziehungsweise bis zum 14. Fachsemester.

Sie finden Informationen für ausländische Studierende zur Krankenversicherung über die Seiten des Deutschen Studentenwerkes.

Außerdem stellt die Techniker Krankenkasse unter diesem Link eine englischsprachige Ãœbersicht über wichtige Themen sowie Info-Sessions zur Verfügung. 

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