Visum & Studienprognose
Visum
Studierende aus der EU sowie Lichtenstein, Norwegen und Island benötigen kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung. Internationale Studierende anderer Staaten benötigen – bis auf einige Ausnahmen – für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses erhalten sie bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Dabei wird grundsätzlich zwischen unterschiedlichen Visumtypen unterschieden.
Wenn Sie studieren wollen, sollten Sie in der Regel ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Dieses nationale Visum wird für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt zum Studium ausgestellt.
Studienbewerber/-innen, die noch keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule oder zum Studienkolleg haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Touristenvisum nicht in ein Studienvisum umgewandelt werden kann .
Weiterführende Informationen
- Informationen des Auswärtigen Amtes zur Visabeantragung - allgemein
- Informationen des Auswärtigen Amtes zum Visum - Studium / Schulbesuch / Sprachkurs
- Ausländerbehörde Berlin zum Studium in Berlin
- Information des Deutschen Akademischen Austauschdienstes - allgemein
- Information des Deutschen Akademischen Austauschdienstes - So beantragst du das richtige Visum
- Informationen des Deutschen Studentenwerks zur Vorbereitung für internationale Studierende
Studienprognose
Das Landesamt für Einwanderung (LEA) kann beim Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes zu Studienzwecken eine Studienprognose fordern.
Diese beinhaltet unter anderem:
- Aussage zu Studienfortschritten
- Angaben zu Studienleistungen und Credits
- Abschätzung der weiteren Studiendauer
Unter Abwägung aller Umstände entscheidet das Landesamt für Einwanderung (LEA) ob und für welchen Zeiraum Ihr Aufenthalt verlängert wird.
Beantragung der Studienprognose
BHT-Studierende wenden sich wegen der Studienprognose an das Büro für internationale Studierende.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Studienprognose je nach individueller Prüfunf bis zu 1 Woche in Anspruch nehmen kann. Bitte melden Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ihrem Termin bzw. Ihrer Anstragstellung.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Persönlicher Termin: Die Studienprognose kann während der offenen Sprechzeit dienstags und mittwochs von 10:00 bis 12:30 Uhr in Raum C 144 erstellt werden.
- Digital: Die Studienprognose kann digital erstellt und per E-Mail zugesendet werden. Bei Bedarf kann das Original später im Büro für internationale Studierende abgeholt werden. Wenn Sie eine digitale Studienprognose erhalten möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an georg.tietze[at]bht-berlin.de.
In beiden Fällen werden folgende Unterlagen und Angaben benötigt:
- Aktuelle Notenübersicht
- Kopie von Pass und Aufenthaltstitel (inkl. Zusatzblatt)
- Voraussichtlicher Abschlusszeitpunkt nach eigener Einschätzung
- ggf. Gründe für eine verlängerte Studiendauer
- ggf. aktuelle Studienverlaufsvereinbarung Ihrer/s Studienfachberaterin/s.
Krankenversicherung
Zur Immatrikulation müssen alle Studierenden in Deutschland nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Dies gilt in aller Regel für Studierende bis zum 30. Geburtstag beziehungsweise bis zum 14. Fachsemester.
Sie finden Informationen für ausländische Studierende zur Krankenversicherung über die Seiten des Deutschen Studentenwerkes.