Sie möchten Drittmittel für ihr Forschungsvorhaben beantragen? Das Referat Forschung unterstützt Sie dabei. Wir beraten Sie individuell zu Förderprogrammen und Förderinstrumenten, unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie im gesamten Prozess. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Forschungsservice an der BHT.
So läuft die Antragsberatung
Empfehlungen für die Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz im Rahmen der Beantragung von Drittmitteln
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit steht immer ein Beratungsgespräch, in dem wir uns gemeinsam über Ihre Forschungsidee, Ihre Bedarfe und das allgemeine Vorgehen abstimmen. So können wir Umsetzungsmöglichkeiten einschätzen und Ihr Vorhaben mit den Anforderungen und Rahmenbedingungen der Förderprogramme abgleichen.
Je nach Vorhaben, Mittelgeber und Ihrem Bedarf sind wir unterschiedlich stark in den Antragsprozess eingebunden. Wir prüfen die Förderbedingungen und Anforderungen, unterstützen Sie bei der Suche nach Forschungspartnern, berechnen Personalkosten und planen mit Ihnen das Budget, klären Nachforderungen und sind in die Abstimmung mit Projektpartnern, Fördermittelgebern und Projektträgern eingebunden.
Wenn Sie sich um Mittel im Rahmen einer Ausschreibung mit Frist bewerben möchten, nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit uns auf und planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Antragstellung ein. Je nach Programm und Anforderungen des Mittelgebers kann eine Antragsstellung wenige Tage bis zu mehreren Monaten dauern.
Sobald ein Antrag bewilligt wurde, unterstützt das Referat Forschung beim Erfüllen von Auflagen und beim Abschluss von Kooperationsverträgen. Danach übernimmt das Referat Drittmittelbewirtschaftung die weiteren Schritte. Den Kontakt zu den entsprechenden Ansprechpersonen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den administrativen Rahmenbedingungen rund um Forschungsvorhaben finden Sie im Handbuch Forschung und Technologietransfer.
Bitte beachten Sie, dass das Referat Forschung ausschließlich bei der Drittmittelbeantragung für Forschungsvorhaben individuelle Unterstützung anbieten kann. Wenn Sie Drittmittel für andere Projekte, etwa im Bereich von Lehre, Weiterbildung oder Organisationsentwicklung einwerben möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Dekan*in, die Leitung Ihrer Organisationseinheit oder an das für Ihren Bereich zuständige Präsidiumsmitglied.
In der Antragstellung von Drittmitteln für Forschungsvorhaben nimmt der Einfluss generativer Künstlicher Intelligenz (KI) stetig zu.
Diese Nutzung bietet einerseits Chancen: Informationen lassen sich schneller verarbeiten, Texte schneller erstellen, strukturieren oder auf Stringenz prüfen. Andererseits birgt die Nutzung aber auch Risiken und kann dafür sorgen, dass Qualitätsstandards vernachlässigt oder schützenswerte Informationen preisgegeben werden.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Folgendes für einen verantwortungsvollem Einsatz von generativer KI.
Antragsteller*innen sollten offenlegen, wo und in welcher Form generative KI genutzt wurde, Hier ist insbesondere zu unterscheiden, ob und inwiefern Inhalte wie Texte, Grafiken oder Bilder erzeugt wurden, oder ob die generative KI lediglich zur Recherche oder Verarbeitung von externen Inhalten genutzt wurde. Jede Art der Nutzung sollten mit einem entsprechenden Hinweis an geeigneter Stelle kenntlich gemacht werden.
Jedes von generativer KI erzeugte Ergebnis sollte vor Verwendung kritisch geprüft und nicht unverändert übernommen werden, um die Qualität sicherzustellen.
Es muss darauf geachtet werden, keine schützenswerten Informationen in generative KI-Modelle einzugeben, die damit ungeschützt Dritten zur Verfügung gestellt werden könnten. Dazu gehören unter anderem Intellectual Property, personenbezogene Daten und weitere sensible Informationen. Wenn es darum geht, Forschungsfragen umzuformulieren oder Forschungsvorhaben darzustellen, ist bei der Nutzung von generativer KI also große Umsicht gefordert.
Wir empfehlen allen Forschenden, sich selbst und ihre Mitarbeitenden fortlaufend darin zu schulen, wie sie generative KI für ihre Arbeit einsetzen können und welche Möglichkeiten und Risiken sich dabei ergeben.
Unter generativer Künstlicher Intelligenz verstehen wir Systeme, die „Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen“ generieren („AI Act“ Europäische Union).