Anerkennung

Anerkennung

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt nicht automatisch passiert. Sie müssen die Anerkennung Ihrer Studienleistungen innerhalb eines Jahres bei der Studienverwaltung beantragen.

Den Antrag auf Anerkennung finden Sie auf dieser Webseite. Die für Ihren Studiengang zuständige Kontaktperson finden Sie hier.

Im Idealfall sollen Sie ein Auslandssemester machen können, ohne dass sich dadurch ihr Studium verlängert. Dafür erstellen Sie vor dem Auslandsaufenthalt ein „Learning Agreement“, also eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem*der BHT-Auslandskoordinator*in Ihres Studiengangs oder Fachbereichs, welche Module Sie im Ausland belegen und ob/wie diese Module für Ihren BHT-Abschluss anerkannt werden. Wenn Sie eine Erasmus+ Förderung erhalten, muss das Learning Agreement auch von der zuständigen Person Ihrer Gasthochschule bestätigt werden.

Für alle Erasmus+ Stipendiat*innen ist das Learning Agreement Pflicht und sollte idealerweise 20-30 ECTS (Vollzeitstudium) enthalten. Für alle anderen Studierenden ist es ein Angebot, um schon vor dem Auslandsaufenthalt Sicherheit über eine mögliche Anerkennung zu bekommen.

  • Informieren Sie sich rechtzeitig an Ihrem Fachbereich über die Prozesse zur Vorbereitung des Learning Agreements.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten bei der Anerkennung von Studienleistungen, für die die Lissabon Konvention die rechtliche Grundlage bildet: https://www.​hrk-nexus.​de/themen/anerkennung/rechtliche-grundlagen/
  • Das Fact Sheet des Deutschen Akademischen Austauschdienstes zum Thema "Anerkennung" für Studierende finden Sie hier.

Das Learning Agreement erstellen Sie direkt in Mobility Online und es wird auch dort digital durch alle beteiligten Parteien bestätigt.

Wenn sich vor Ort herausstellt, dass Sie die Lehrveranstaltungen nicht wie geplant belegen können (z.B. weil sie nicht wie geplant angeboten werden oder es Zeitüberschneidungen gibt), können Sie in Mobility Online Änderungen („Changes“) am Learning Agreement machen, die wiederum digital von allen beteiligten Personen bestätigt werden.