Englisch-Sprachkurse für Lehrende und MTV

Mit dem Erasmus+ Programm möchten wir allen Lehrenden und allen Mitarbeitenden der Studienverwaltung, der Studienberatung sowie der Fachbereichsverwaltungen die Möglichkeit geben, einen Englisch-Sprachkurs in Irland oder Malta zu absolvieren.

Voraussetzung für die Lehrenden ist mind. ein B2-Niveau sowie die Absicht, innerhalb eines Jahres nach der Absolvierung des Sprachkurses eine Lehrveranstaltung auf Englisch anzubieten. Für die übrigen MitarbeiterInnen ist kein Mindestniveau erforderlich.

  • Die geförderte Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel 1 Woche, für Lehrende max. 2 Wochen.

Die Kosten für Reise und Aufenthalt werden durch das Erasmus Programm der Europäischen Union getragen. Sie erhalten ein sogenanntes Stipendium. Das Stipendium besteht aus einer Reisekostenpauschale (zwischen 180 und 360 Euro) sowie einer Aufenthaltspauschale (zwischen 140 und 180 Euro pro Tag). Das Stipendium ist abhängig von der geographischen Distanz und orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern.

Für MitarbeiterInnen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 30 können Sondermittel zur Deckung von Mehraufwänden beantragt werden.

Die Gebühren für den Sprachkurs können aus dem Erasmus+ Programm nicht übernommen werden. Bitte wenden Sie sich an Athena.Leotsakou@bht-berlin.de oder Ihren Fachbereich, ob die Gebühren von der Hochschule übernommen werden können.

Vor dem Aufenthalt

1. Ggf. Beratungsgespräch bei Olivia Key

2. Interessensbekundung an Olivia Key

Die Interessensbekundung enthält allgemein immer:

  • Kurze Angabe zu Zielort- und Land, Zeitrahmen und Sprachkursanbieter 
  • Scan des Programms bzw. der Kursinhalte des ausgewählten Kurses 

Zusätzlich für Lehrende:

  • Welche Lehrveranstaltung werden Sie innerhalb eines Jahres nach dem Sprachkurs auf Englisch anbieten wollen?
  • Bitte geben Sie Ihr Englisch-Sprachniveau an, belegt durch ein Zertifikat/Auslandsaufenthalt/Ergebnis eines (kostenlosen) Tests (bei Kursanbietern) oder ggf. eine Selbsteinschätzung.

Zusätzlich für Verwaltungsmitarbeitende:

  • Bitte legen Sie kurz ihre Motivation und den Mehrwert für ihren Arbeitsbereich dar.

 

3. Wenn Ihr Vorhaben geprüft und vornotiert ist, dann

  • senden Sie bitte Diana Schreyer eine Nachricht, so dass sie Ihnen die Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement) ausstellen kann. Sie füllen diese Vereinbarung aus, lassen sie vom Gastgeber bzw. Anbieter unterschreiben und unterzeichnen es selbst. Dann senden Sie es bitte zurück an Frau Schreyer. Sie erhalten gleichzeitig von Frau Schreyer einen vorausgefüllten DR-Antrag. Sie ergänzen diesen und lassen ihn von der/vom Vorgesetzten unterschreiben und senden auch ihn zurück an Frau Schreyer. Beide Dokumente werden im Referat unterschrieben und zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung weitergeleitet.
  • Sie erhalten in den darauffolgenden Tagen/Wochen den vom Präsidenten und den beteiligten Referaten unterzeichneten DR-Antrag zurück. Erst dann gilt Ihre Reise als wirklich genehmigt. Von dem DR-Antrag senden Sie bitte diana.schreyer[at]bht-berlin.de einen Scan. Erst dann erhalten Sie von uns die Stipendienvereinbarung (Grant Agreement), welche Ihnen die Finanzierung Ihrer Reise, also das Stipendium, verbindlich zusagt.
  • Wir raten Ihnen, erst jetzt die Buchung Ihrer Reise vorzunehmen.
  • Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Personalsachbearbeitung, damit sie Ihnen die A1-Entsendebescheinigung ausstellt, die Sie während Ihres Aufenthalts immer bei sich führen müssen.

 

Während des Aufenthalts

Manchmal bitten Ihre Gastgeber Sie um eine spontane Vorstellung der Berliner Hochschule für Technik. Bitte lassen Sie sich von Olivia Key die aktuelle englischsprachige ppt zur Vorstellung der Berliner Hochschule für Technik zusenden. Auf Anfrage erhalten Sie auch eine Liste mit Ideen für passende Gastgeschenke.

 

Nach dem Aufenthalt

4. Sie schicken bitte Diana Schreyer

  • ein ausgefülltes Bestätigungsschreiben (die Vorlage erhalten Sie von uns) bzw. Zertifikat.
  • den ausgefüllten Kurzbericht (die Vorlage erhalten Sie von uns), der für die Veröffentlichung unter Punkt 7 auf dieser Homepage vorgesehen ist

 

5. Sie füllen einen kurzen Onlinebericht aus

Sie erhalten nach dem Aufenthalt eine automatisierte Email vom Erasmus+ Mobility Tool bzw. Erasmus+ Beneficiary Tool. Diese verlinkt Sie mit einer Berichtsmaske, in der Sie bitte kurz die Fragen beantworten. Wir werden über die erfolgte Beantwortung automatisch informiert. 

Erst dann können wir die Anweisung des Stipendiums auslösen.

 

6. Die Überweisung der Reise- und Aufenthaltspauschalen erfolgt durch die Drittmittelabteilung

Sollten die tatsächlichen Kosten Ihrer Reise die Höhe der gezahlten Erasmus-Pauschale unterschreiten, müssen Sie dies in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.

Allgemeine Fragen und Interessensbekundung: Olivia Key

Administrative Fragen und Stipendienvergabe: Diana Schreyer