Antidiskriminierung


Jede Form der Diskriminierung ist an der Berliner Hochschule für Technik verboten. Um allen Hochschulmitgliedern ein diskriminierungsarmes Arbeiten und Studieren zu ermöglich hat die Hochschule 2019 die Richtlinie für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander erlassen. Die Richtlinie beschreibt verschiedenen Formen von Diskriminierung und benennt Verantwortlichkeiten. Für die Umsetzung sind derzeit die Arbeitsgruppe Diversity und Chancengleichheit und die Antidiskriminierungskommission zuständig.

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Mobbing und Stalking

Für geschlechtsbezogene Diskriminierung ist die zentrale Frauenbeauftragte zuständig. Sie berät weibliche Hochschulmitglieder und begleitet bei Bedarf hochschulinterne Verfahren.

Die Satzung zur Chancengleichheit der Geschlechter der Beuth Hochschule regelt in § 8, was unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt verstanden wird:

(2) Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt bezeichnen ein Verhalten, das gegen die körperliche und seelische Integrität des Gegenübers gerichtet ist und mit der Geschlechtlichkeit sowohl des Täters oder der Täterin wie auch des Opfers in Zusammenhang steht. Insbesondere wird geschützt vor

  • entwürdigenden und sexualisierten Bemerkungen über Personen oder deren Körper,
  • sexuell herabwürdigende Gesten und Verhaltensweisen,
  • Exhibitionismus,
  • verbaler und bildlicher Präsentation pornografischer oder sexistischer Darstellungen,
  • unangebrachte und unerwünschte Körperkontakten,
  • körperliche Übergriffen,
  • Stalking,
  • einem Umfeld, welches durch Einschüchterung, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist.

Vorfälle können auch über ein anonymes Kontaktformular berichtet werden. Die eingegebenen Angaben gehen an die zentrale Frauenbeauftragte.

Sollte Ihnen ein Vorfall mitgeteilt werden, finden Sie für die (Erst)Beratung Hinweise im Handlungsleitfaden.


Verfahrenshinweise

Sollten Sie einen Vorfall sexualisierter Diskriminierung erlebt oder beobachtet haben, nehmen Sie jederzeit Kontakt mit der zentralen Frauenbeauftragten oder der Frauenbeauftragten ihres Bereichs auf.

Die folgenden Hinweise helfen bei einer Beschwerde. Unternehmen Sie selbst nur die Schritte, die Sie sich zutrauen und die Sie für angemessen halten:

  • Teilen Sie ihrem Gegenüber deutlich mit, welche Verhaltensweisen Sie als belästigend empfunden haben. Formulieren Sie Ihre Vorstellungen für sein oder ihr zukünftiges Verhalten.
  • Dokumentieren Sie Zeit, Ort und Umstände des Vorfalls, um eine Beschwerde zu untermauern.
  • Es kann sinnvoll sein, Vorfälle anzuzeigen. Sie können dabei die Unterstützung der Frauenbeauftragten einholen.
  • In einem vertraulichen Beratungsgespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen mögliche Optionen.
  • Bei Einleitung eines formellen Verfahrens an der Hochschule wird unter Umständen eine formelle Anhörung beider Konfliktseiten notwendig. Ab diesem Zeitpunkt im Verfahren kann in der Regel die Anonymität nicht mehr garantiert werden.

Welche Sanktionen möglich und notwendig sind, hängt vom Schweregrad der Vorfalls ab.

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) hat eine Handreichung entwickelt, die die Facetten sexualisierter Diskriminierung beleuchtet und weitere Hinweise für mögliche Schritte und Verfahren gibt. 

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Angebote nach Zielgruppen
Zielgruppe Beratungs- bzw. Beschwerdestelle
weibliche Mitglieder des Bereichs der Hochschule Dezentrale Frauenbeauftragte
Schwerbehinderte Beschäftigte Schwerbehindertenvertretung
Beschäftigte Personalrat
Beschäftigte Arbeitsmedizinischer Dienst
Beschäftigte AGG Beauftragte*r: N.N.
Studierende Zentrale StudienberatungPsychologische Beratung
Studierende AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)
alle Mitglieder der Hochschule Hochschulleitung

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Im Notfall: Wachschutz/Pförtner

Haus Bauwesen 
Wachschutz: 0151 146 299 08
Pförtnerloge: 030 4504-2555

Haus Beuth
Wachschutz: 0151 146 299 05
Pförtnerloge: 030 4504-2214

Haus Gauß
Wachschutz: 0151 146 299 06
Pförtnerloge: 030 4504-2350

Haus Grashof (24 Stunden)
Wachschutz: 0151 146 299 07
Pförtnerloge: 030 4504-2444

Haus Kurfürstenstraße
Wachschutz: 0151 146 299 19

Haus Schwedenstraße
Notruf über Pförtnerloge Haus Grashof: 030 4504-2444