BHT-interne Förderung

Die BHT unterstützt Forschende auf vielfältige Weise. Hier finden Sie Informationen zu folgenden Maßnahmen:

Forschungs- und Innovationsfonds (FIF)
Forschungsfreistellungen


Forschungs- und Innovationsfonds (FIF)

Die BHT bietet mit dem zentralen Forschungs- und Innovationsfonds (FIF) die Möglichkeit, niedrigschwellig Fördermittel in geringem Umfang für die Anbahnung von Projekten sowie für projektbegleitende Aufwendungen zu beantragen.

Wofür können Mittel beantragt werden?

Unterstützt werden können einzelne, konkrete Maßnahmen zur Anbahnung von Forschungskooperationen sowie zur Präsentation bzw. Publikation von Forschungsergebnissen, beispielsweise:

  • Open Access-Publikationen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Reisen, z.B. Teilnahme an Kongressen mit eigenem Vortrag

Zudem kann in Einzelfällen die Finanzierung fehlender Ausstattung für wissenschaftliche Mitarbeitende durch den FIF erfolgen.

Was sind die Voraussetzungen?

Vorausgesetzt wird, dass:

  • der Antrag gemäß der „Leitlinien der Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zur Förderung von Maßnahmen aus dem zentralen Forschungs- und Innovationsfonds (FIF) begründet ist,
  • die Kosten nicht vom jeweiligen Fachbereich übernommen werden,
  • sowie keine Mittel auf dem Projektleitungskonto oder aus laufenden Drittmittelprojekten zur Verfügung stehen.
     

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Im Downloadbereich können Sie das Antragsformular und die aktuellen FIF-Leitlinien herunterladen.

Mit Hilfe des Antragsformulars können Sie Ihren Antrag jederzeit beim Referat Forschung einreichen: forschung[at]bht-berlin.de. Ãœber die Bewilligung entscheidet die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses des Akademischen Senats.

Wenn Sie darüber hinaus Beratung zur Antragstellung wünschen, wenden Sie sich gerne an Frau Markworth im Referat Forschung.


Forschungsfreistellungen

Ermäßigung des Lehrdeputats bei Forschungsvorhaben

Für forschende Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ist es möglich, eine Verminderung des Lehrdeputats für die Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Entwicklung zu erwirken (sog. Forschungsfreistellungen).

Die Bewilligung der Ermäßigung richtet sich grundsätzlich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Berliner Hochschulgesetz (§ 37 bis § 42 sowie § 99) und der Berliner Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) ergeben.
 

Wie beantrage ich eine Ermäßigung meines Lehrdeputats für mein Forschungsvorhaben?

Nach dem Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Forschungsfreistellung (jeweils zu Semesterbeginn) reichen Antragsteller*innen ihren Antrag auf Forschungsfreistellung im Dekanat ihres Fachbereichs fristgerecht ein. Der Fachbereichsrat entscheidet darüber, ob die Anträge zur Bewilligung durch die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (kurz: Forschungskommission) empfohlen werden. Die Forschungskommission entscheidet anschließend über die Bewilligungen.

Was sind die Voraussetzungen für die Antragstellung?

Voraussetzung ist, dass Forschende ein oder mehrere Forschungsvorhaben aktiv umsetzen und ihr(e) Vorhaben darstellen und nachweisen.
 

Für welche Vorhaben kann eine Lehrdeputatsermäßigung bewilligt werden?

Stundenweise Forschungsfreistellungen werden i.d.R. bewilligt für:

  • drittmittelfinanzierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte im nicht-wirtschaftlichen Bereich,
  • Forschungsprojekte im nicht-wirtschaftlichen Bereich, verbunden mit der Veröffentlichung von Publikationen und/oder dem Abschluss von Kooperationsverträgen,
  • die Betreuung von Promotionen,
  • die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im wirtschaftlichen Bereich.

Semesterweise Forschungsfreistellungen können unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden für:

  • die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten,
  • die Durchführung von künstlerischen Entwicklungsprojekten,
  • die Aktualisierung der Kenntnisse in der Berufspraxis.

Alle Regelungen und Voraussetzungen für die Vergabe von Deputatsermäßigungen für die Forschung sind in den jeweils aktuellen Leitlinien für die Vergabe von Forschungsfreistellungen beschrieben. Bitte lesen Sie die Leitlinien sorgfältig im Zuge Ihrer Antragstellung.
 

Wo finde ich das Antragsformular und die Leitlinien?

Die entsprechenden Formulare und Leitlinien können Sie in unserem Downloadbereich unter dem Thema Forschungsfreistellungen herunterladen.