Zulassung zur Abschlussarbeit

Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Immatrikulation im betreffenden Studiengang. Sie stellen einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung und Ausgabe eines Themas.

Für die Anmeldung Ihrer Abschlussprüfung erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Fachbereichsdekanat, ob Sie den Antrag als Ausdruck erhalten oder aus dem Internet herunterladen können.

Zulassung

Dem Antrag auf Zulassung wird entsprochen, wenn:

  1. alle nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geforderten Module mit Ausnahme der Abschlussprüfung vorliegen, oder
  2. alle nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geforderten Module bis auf die Module des Abschlusssemesters erfolgreich bestanden sind, oder
  3. in Bachelorstudiengängen alle nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geforderten Module der Semester 1 bis 3 (mit Ausnahme des Studium generale) abgeschlossen und nur noch 35 Leistungspunkte inkl. der Abschlussarbeit zu erbringen sind und der erfolgreiche Abschluss im auf den Antrag folgenden Semester möglich und zu erwarten ist und Art und Umfang der noch fehlenden weiteren Module die Anfertigung der Abschlussarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen.
  4. in Masterstudiengängen nur noch 35 Leistungspunkte inkl. der Abschlussarbeit zu erbringen sind und der erfolgreiche Abschluss im auf den Antrag folgenden Semester möglich und zu erwarten ist.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung und teilt dem*der Studierenden die Entscheidung mit. Die Mitteilung ist aktenkundig zu machen.

Liegen die Voraussetzungen vor und stellen Sie binnen eines Semesters keinen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung, erfolgen Zulassung, Zuweisung einer betreuenden Lehrkraft und Ausgabe eines Themas durch den Prüfungsausschuss.

Sie sind berechtigt, ein Thema sowie die betreuende Lehrkraft vorzuschlagen und die Abschlussarbeit auf Wunsch in englischer Sprache zu verfassen, wenn die Prüfungskommission die entsprechende Sprachkompetenz besitzt und zustimmt.

Rechtzeitig planen!

Machen Sie sich schon rechtzeitig Gedanken um Ihre Praxisphase sowie das Thema der Abschlussarbeit, damit Sie Ihren Interessen entsprechen.

Bis zum Ende der Vorlesungszeit können Sie die Zulassung für die Abschlussarbeit im kommenden Semester beantragen. Geben Sie Ihre Anmeldeunterlagen bei der Studienverwaltung ab.

  • Abschlussprüfung im Wintersemester 2023/24: Antrag bis 29.07.2023
  • Abschlussprüfung im Sommersemester 2024: Antrag bis 03.02.2024

Die Anträge finden Sie auf den Seiten Ihres Fachbereiches.