Studieren mit Pflegeaufgaben

FAQ: Studierende mit Pflegeaufgaben

Studienorganisation

Studierende in Pflegezeit sind diejenigen, die einen nahen Familienangehörigen (Kinder, Eltern, Großeltern, die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner sowie die Partnerin bzw. den Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) in häuslicher Umgebung pflegen.

Sollte eine Lehrveranstaltung teilnahmebeschränkt sein, führen die Lehrkräfte ein geeignetes, willkürfreies Auswahlverfahren, z. B. Losverfahren, durch. Hierbei sollen die Bedarfe von Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen möglichst berücksichtigt werden. Der Bedarf ist der Lehrkraft glaubhaft zu machen.

RSPO § 13 Belegung, Prüfungsanmeldung, hier (7)

In diesem Fall können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen, der Ihnen helfen soll, trotz der erschwerenden Bedingungen ihr Studium zu bewältigen und Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium gewährleistet.

Welche Möglichkeiten es hier gibt, finden Sie hier: Nachteilsausgleich

Sie können auf schriftlichen und begründeten Antrag die Bearbeitungszeitraum verlängern. Die Entscheidung darüber trifft der*die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses.

Genauere Informationen finden Sie hier: RSPO § 29 Durchführung der Abschlussarbeit (10)

Der Nachteilausgleich muss rechtzeitig vor Prüfungsbeginn bei der zuständigen Prüferin oder dem Prüfer beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Nachteilsausgleich

Sie können ihr Studium aufgrund der Pflege von Angehörigen in Form eines Urlaubssemesters unterbrechen.

RSPO § 16 Beurlaubung

Sie können einen Antrag auf Urlaubssemester mit den entsprechenden Nachweisen in der Studienverwaltung stellen.

Wurde das Urlaubssemester genehmigt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) stellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie während des Urlaubssemesters in der Regel kein BAföG erhalten.

Sie können alle Studiengänge der BHT in Teilzeit studieren. Das bedeutet, dass Sie weniger Module pro Semester, als im Stundenplan vorgesehen, studieren.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Teilzeitstudium an die Zentrale Studienberatung oder die Studienfachberatung, die Sie auf den Webseiten der Studiengänge finden (um bspw. über einen Stundenplan zu sprechen).

Weitere Informationen und  Antrag zum Teilzeitstudium (den Antrag stellen Sie bei der Studienverwaltung)

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Finanzielle Möglichkeiten

Das studierendenWERK BERLIN bietet eine Sozialberatung, unter anderem zu finanziellen Hilfen, an.

Sie können sich bei Fragen wie diesen auch an das Referat Soziales des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden.

Sollten Sie ein Urlaubsemester beantragt und genehmigt bekommen haben, können Sie können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) stellen.

Ist dies nicht der Fall, können Sie zumindest einen Antrag auf Bezuschussung des Semestertickets bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) einreichen.

Unterstützungsangebote

Wenn Sie merken, dass Sie mit jemandem über Ihre Belastungssituation sprechen möchten, können Sie sich hierhin wenden:

Psychologische Beratung der Hochschule 

Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratung des studierendenWERKs BERLIN

Hilfe: Pausentaste

Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen auf der Webseite eine gute Übersicht zu verschiedenen Hilfen:

Hilfe für pflegende Angehörige | Verbraucherzentrale.de

Vernetzung und Unterstützung
Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe.: Pausentaste

Es gibt in Berlin verschiedene Anlaufstellen für die Pflegeberatung. Wir empfehlen Ihnen die Folgenden: