Beschwerdestelle

Die Berliner Hochschule für Technik missbilligt jede Form von Diskriminierung, Gewalt und Belästigung. Alle Hochschulmitglieder verpflichten sich, jeder Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt gegenüber Hochschulmitgliedern und sonstigen Dritten entgegenzuwirken und diese zu unterlassen.

Die Beschwerdestelle der BHT nimmt bei Verdacht auf Diskriminierung formale Beschwerden von allen Hochschulangehörigen entgegen. Untersucht werden können dabei nur Vorfälle, die in der Hochschule oder im Zusammenhang mit Hochschulaufgaben durch Hochschulmitglieder verübt wurden. Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens kann auch strukturelle Diskriminierung sein, z. B. durch Abläufe, Machtverhältnisse oder Regelungen.

Die Stelle fungiert als offizielle Beschwerdestelle nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und dem BerlHG (Berliner Hochschulgesetz). Denn der Gesetzgeber hat mit dem AGG das Beschwerderecht von Beschäftigten festgeschrieben, während das BerlHG die Hochschulen verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Studieren und Arbeiten zu ermöglichen. Darüber hinaus richtet sich die Beschwerdestelle nach dem LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin) und der internen Richtlinie für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander.

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Ansprechperson

Regina Saltevski
Mitarbeiterin Beschwerdemanagement 
030 4505-5462
diskriminierung-melden[at]bht-berlin.de

Offene Sprechstunde: montags 15–17 Uhr und donnerstags 11–13 Uhr, sowie nach Vereinbarung außerhalb der Sprechzeiten
Barrierefreier Raum: Haus Beuth (A),  A 317

Die Sprechstunden dienen der vertraulichen Erst- und Verweisberatung bei Beschwerden an interne (und ggf. externe Beratungsstrukturen) bezüglich Diskriminierungserfahrungen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich über den formellen Beschwerdevorgang zu informieren und ein Verfahren einzuleiten.

 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Beschwerde einreichen können oder Sie sich vor einer formalen Beschwerde beraten lassen wollen, um sich auf das Beschwerdeverfahren vorzubereiten, können Sie sich gerne an eine der aufgeführten Anlaufstellen wenden. Hier erhalten Sie vertrauliche Unterstützung und Informationen über Schutz- und Handlungsmöglichkeiten.


Selbstverständnis

Diskriminierung verstehen wir als Beschwerdestelle als ein strukturelles Problem, das auf verschiedenen Ebenen wirken kann (individuell, institutionell und gesellschaftlich). Unterschiedliche Diskriminierungsformen sollten nach unserem Verständnis nicht einzeln (isoliert), sondern aus einer intersektionalen Perspektive betrachtet werden. Wir wählen diesen Ansatz, da sich verschiedene Diskriminierungsformen wechselseitig verstärken und neue Ausgrenzungsmechanismen erzeugen können.

Nachfolgend finden Sie häufige Fragen im Zusammenhang mit formalen Beschwerden bei Diskriminierung, die Ihnen eine Einschätzung im Vorfeld und während des Beschwerdeverfahrens einer formalen Beschwerde ermöglichen sollen.

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FAQs Beschwerdestelle

Der Unterschied zwischen Beratung und Beschwerde liegt im Ziel und der Art der Kommunikation. Während die Beratung neutral und informierend ist, ist die Beschwerde in der Regel kritisch und wertend.

Eine Beratung bietet Informationen, Unterstützung und/oder Orientierung für Betroffene und findet in einem sicheren Raum vertraulich statt. Hierbei wird die (möglicherweise) diskriminierende Situation eingeordnet und Handlungsoptionen werden identifiziert.

Eine Beschwerde hingegen verfolgt das Ziel, Unzufriedenheit auszudrücken oder auf ein Problem aufmerksam zu machen. Mit einer Beschwerde werden formale Schritte eingeleitet, die von der Dokumentation über die Sanktionierung von Diskriminierung über rechtliche und institutionelle Wege gehen. Beschwerden können grundsätzlich nicht anonym bearbeitet werden, da von allen Beteiligten Stellungnahmen eingeholt werden müssen.

Diskriminierung bedeutet ungerechtfertigte Benachteiligung, Ausgrenzung oder Herabsetzung einer Person aufgrund bestimmter Merkmale (wie bspw. Geschlecht oder der geschlechtlichen Identität, rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen, sozialen oder kulturellen Herkunft, der sexuellen Identität, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, des Lebensalters oder psychischer und physischer Verfasstheit) – oft verbunden mit gesellschaftlichen oder rechtlichen Machtverhältnissen.

Dabei kann eine individuelle Diskriminierung (Handlung einzelner) oder eine institutionelle und strukturelle Diskriminierung (neutral-anmutende Vorschriften, Kriterien oder Verfahren) vorliegen. In allen Fällen ist Diskriminierung gesetzlich verboten. Eine Belästigung ist eine Form von Diskriminierung. Dazu zählt auch sexualisierte Belästigung. 

Es handelt sich um ein formalisiertes Verfahren, in dem die Diskriminierungserfahrung der*des Betroffenen (auf-)geklärt wird. Dabei gibt es vorab festgelegte Abläufe des Beschwerdeverfahrens, sodass beispielsweise von allen beteiligten Personen eine Stellungnahme eingeholt wird. Bei Bedarf können auch weitere Zeug*innen angehört und ggf. Beweismittel geprüft werden.

Eine formale Beschwerde können alle Hochschulmitglieder der BHT sowie externe Gäste einreichen, die Diskriminierung in Räumen der BHT erfahren haben und mindestens eine beteiligte Person Angehörige*r der BHT ist.
Zu den Hochschulangehörigen zählen bspw. Studierende, Gast- und Nebenhörer*innen, Promovierende, Stipendiat*innen, Beschäftigte und Hochschullehrende. Aber auch bspw. Honorarkräfte, Bewerber*innen, Weiterbildungsteilnehmer*innen und Besucher*innen können sich beschweren, wenn sie Diskriminierung in Räumen der BHT durch Hochschulangehörige erfahren haben.

Zu den Räumlichkeiten zählen:  

  • BHT-Campus einschließlich aller Außenstellen (Forum Seestraße (F), Kurfürstenstraße (K), Residenzstraße (R), Schwedenstraße (S))
  • digitale Räume der Hochschule (E-Mail, Lernplattformen, soziale Medien, Videokonferenzräume, digitale Lehr-/Lernmittel, Telekommunikation, administrative Systeme, die von der Hochschule zur Verfügung gestellt werden)

Auch bei Diskriminierung während eines Auslandsaufenthalts (Incomings und Outgoings) kann eine formale Beschwerde eingereicht werden. Bei diskriminierenden Vorfällen in Unternehmen während der Praxisphase arbeitet die Beschwerdestelle mit den Praxisbeauftragten zusammen.

Formale Beschwerden werden ausschließlich über die Beschwerdestelle entgegengenommen. Diese können Sie entweder per E-Mail: diskriminierung-melden[at]bht-berlin.de, auch schriftlich (verschlossener Umschlag) einreichen oder einen persönlichen Termin vereinbaren.

Bitte machen Sie bei Ihrer formalen Beschwerde insbesondere folgende Angaben oder denken im Vorfeld an Ihren Termin darüber nach, wie Sie diese Fragen beantworten würden:

  • Wer hat wann und wo was getan?
  • Aus welchem Grund gehen Sie von einer Diskriminierung aus?
  • Falls zutreffend: Gibt es Zeug*innen? (Bitte vorab absprechen, ob Sie diese benennen dürfen)

Bitte beachten Sie, dass eine formale Beschwerde nicht anonym eingereicht werden kann.
Nach Eingang Ihrer formalen Beschwerde vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um eventuelle Rückfragen zu klären und gegebenenfalls Ihre Stellungnahme zu verschriftlichen. Daraufhin prüfen wir Ihre Beschwerde und klären den Sachverhalt auf. Hierfür ist es zwingend erforderlich, die Person, über die Sie sich beschwert haben, zu kontaktieren und diese zu befragen beziehungsweise eine schriftliche Stellungnahme einzuholen. Unter Umständen werden Zeug*innen befragt und (weitere) Beweismittel geprüft.


In diesem Schaubild ist der Ablauf vereinfacht dargestellt. 

Einfache Beschwerde
  1. Die betroffene Person und/oder eine sie vertretende Person wendet sich an eine der Beratungsstellen der Hochschule. In einem persönlichen (oder online-) Gespräch wird der Sachverhalt erläutert und darüber gesprochen, wie ggf. schon durch die Beratungsstelle eine Lösung angeboten werden kann. Die Anonymität der betroffenen Person wird während des Beratungsgesprächs respektiert und alle Informationen, wie persönliche Daten und Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.
  2. Sollte sich der Sachverhalt nicht durch die Erstberatung klären lassen, informiert die Anlaufstelle über Unterstützungsmöglichkeiten (ggf. auch extern).
  3. Wenn Ihnen das selbst nicht möglich sein sollte oder die Kontakte selbst nur der Beratungsstelle vorliegen, wird diese Sie bei der Vermittlung externer Hilfestellen unterstützen. 

 

Eine detailliertere Vorgehensweise bei einer formalen Beschwerde können Sie vor Ort in der Beschwerdestelle erfragen.

Formale Beschwerde
  1. Die Beschwerdestelle klärt Sie darüber auf, was es bedeutet, eine formale Beschwerde einzureichen (ausführliche Schritte).
  2. Nach dem Einreichen einer formalen Beschwerde (schriftlich) per E-Mail oder durch die Aufnahme der Stellungnahme der beschwerdeführende*n Person*en vor Ort in der Beschwerdestelle, wird die Zuständigkeit geprüft. Dabei wird betrachtet, ob die Person selbst von Diskriminierung betroffen ist, es einen Bezug zur Hochschule gibt, und inwiefern die Beschwerdestelle ggf. befangen sein könnte. Daraufhin wird das Beschwerdeverfahren eröffnet.
  3. Bei Zuständigkeit werden von allen Beteiligten eine Stellungnahme eingeholt, um mehr Informationen zu bekommen und den Sachverhalt besser einordnen zu können. Dies kann schriftlich oder über ein Gespräch (mit Verschriftlichung) erfolgen.
  4. Im Anschluss prüft die Beschwerdestelle, ob eine Diskriminierung (nach AGG bzw. LADG) vorliegt und teilt das Ergebnis allen Beteiligten mit.
  5. Die Beschwerdestelle empfiehlt (bei besonderer Schwere mit Unterstützung des Justiziariats) der zuständigen Stelle (dies kann bspw. die Hochschulleitung sein) geeignete Maßnahmen, und überprüft deren Umsetzung. Maßnahmen werden nach Einzelfall und Schwere des Vorfalls entschieden.
  6. Am Ende erhalten alle Beteiligten einen anonymisierten Abschlussbericht.

Sie haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, den Stand des Verfahrens zu erfragen oder die Beschwerde nach Absprache mit der Beschwerdestelle zurückziehen. Sollte es sich aber um einen strafrechtlich relevanten Vorfall handeln, kann die Beschwerde nicht zurückgezogen werden. Die Hochschule ist in dem Fall gesetzlich verpflichtet, hier Anzeige zu erstatten.

Nein. Es ist nachvollziehbar, dass Betroffene den Wunsch haben könnten, anonym zu bleiben. Allerdings ist Anonymität bei einer formalen Beschwerde grundsätzlich nicht möglich. Die Beschwerdestelle wird aber sicherstellen, dass die Anzahl der Personen, die Kenntnis von Ihrer Beschwerde erlangen, so klein wie möglich ist. Es ist das Ziel, sicherzustellen, dass für die Person, die die Beschwerde führt, keine Nachteile entstehen. Sie können sich im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen.

Ihre formale Beschwerde wird selbstverständlich diskret behandelt. Wenn wir ein formales Beschwerdeverfahren einleiten, können wir Ihre Identität und den Grund der Beschwerde gegenüber Personen, über die Sie sich beschwert haben, nicht anonym halten.
Als Hochschule haben wir eine Fürsorgepflicht gegenüber all unseren Hochschulmitgliedern, sodass es sein kann, dass wir (unverzüglich) handeln müssen, wenn im Rahmen der formalen Beschwerde bestimmte Sachverhalte gemeldet werden. Zum Beispiel kann es bei sexualisierter Gewalt oder akuter Gefährdung vorkommen, dass die Hochschule auch ohne Ihr explizites Einverständnis Maßnahmen ergreifen muss, um Sie und andere Personen zu schützen.

Die Beschwerdestelle prüft den Sachverhalt und empfiehlt geeignete Maßnahmen, um Diskriminierung – insbesondere strukturelle Diskriminierung – zu beenden oder künftig zu verhindern. Je nach Fall werden Maßnahmen auf Ebene des betroffenen Bereichs (z. B. Fachbereich, Verwaltung) oder der Hochschulleitung umgesetzt. Darüber entscheidet jedoch der betroffene Bereich, bzw. die Hochschulleitung, die Beschwerdestelle kann nur Empfehlungen aussprechen.

Beispielhafte Maßnahmen können sein:

  • Moderierte Gespräche oder Mediation
  • Einschalten der Personalabteilung (bei Beschäftigten) oder Studierendenverwaltung
  • Sensibilisierungsschulungen oder Workshops
  • Anpassung von Prozessen oder Richtlinien

Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Richtlinie für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander wird innerhalb der turnusmäßigen Evaluation (2027) um beispielhafte Maßnahmen ergänzt.

Die Maßnahmen richten sich nicht automatisch nach den Wünschen der beschwerdeführenden Person. Diese kann zwar Bedürfnisse und konkrete Wünsche äußern, doch die Beschwerdestelle und die Hochschulleitung entscheiden im Rahmen der rechtlichen und hochschulinternen Möglichkeiten über die Umsetzung. Manche gewünschten Maßnahmen sind schlicht nicht vorgesehen oder rechtlich nicht umsetzbar.

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Gesetzliche Grundlagen und interne Regelungen

Rechtliche Grundlagen für den Schutz vor Diskriminierung bilden in Deutschland verschiedene Gesetze. Die Beschwerdestelle der BHT fußt hauptsächlich auf folgenden rechtlichen Grundlagen und internen Regelungen:

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Arbeitsleben wie auch im Zivilrecht bei Dienstleistungen seit 2006. Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen verhindert oder beseitigt werden. Allerdings gilt der Schutz des AGG nur für Beschäftigte der Hochschule (Arbeitsleben), in der Regel nicht für Studierende. Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) hingegen bezieht den Schutz vor Diskriminierung auf alle Hochschulmitglieder, auch Studierende (u. a. BerlHG § 44).
  • Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) regelt u.a. die Aufgaben der Berliner Hochschulen. In § 5a sind die diskriminierungsfreie Entfaltung aller Hochschulangehörigen sowie das Schaffen entsprechender Strukturen festgeschrieben. Zusätzlich dazu sind die Hochschulen verpflichtet, eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, eine*n Beauftragte*n für Studierende mit Behinderung sowie eine*n Beauftragte*n für Diversität und Antidiskriminierung zu bestellen. 
  • Das Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) aus dem Jahr 2002 verpflichtet alle Einrichtungen des Landes Berlin, wie zum Beispiel die staatlichen Hochschulen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur aktiven Frauenförderung. Dabei wird in §12 sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung und Dienstpflichtverletzung definiert und verpflichtet Beschäftigte mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, bekannt gewordenen Fällen nachzugehen.
  • Das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) wurde 2020 eingeführt. Es soll Menschen Schutz vor behördlicher Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status bieten.Bei Beratungsbedarf kann man sich an die Ombudsstelle des LADG wenden.
  • Das Berliner Partizipationsgesetz (PartMigG) aus dem Jahr 2021 zielt auf die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in Berlin ab. Es soll sicherstellen, dass diese Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wie Kultur, Wirtschaft, Politik und im öffentlichen Dienst, gleichberechtigt partizipieren können.
  • Zusätzlich gilt an der BHT die Richtlinie für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander, die seit 2021 in Kraft ist und helfen soll, das Miteinander an der Hochschule respektvoller zu gestalten und bei Störungen im Alltag schneller Abhilfe zu schaffen.

Die Aufzählung ist beispielhaft; weitere Gesetze wie das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) oder das SGB IX können je nach Einzelfall relevant sein.


Wenn Sie sich zum Beschwerdeverfahren informieren oder eine formale Beschwerde einreichen möchten, richten Sie Ihre E-Mail bitte an diskriminierung-melden[at]bht-berlin.de. Über diese E-Mail-Adresse erreichen Sie vertraulich die Beschwerdestelle der Berliner Hochschule für Technik. 

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