Beschwerdestelle
Aktuell ist die Beschwerdestelle aus personellen Gründen noch nicht zu erreichen.
Die Berliner Hochschule für Technik missbilligt jede Form von Diskriminierung, Gewalt und Belästigung. Alle Hochschulmitglieder verpflichten sich dazu, jeder Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt gegenüber Hochschulmitgliedern und sonstigen Dritten entgegenzuwirken und diese zu unterlassen.
Die Beschwerdestelle der Berliner Hochschule für Technik nimmt bei Verdacht auf Diskriminierung von allen Hochschulangehörigen formale Beschwerden entgegen. Allerdings können nur Diskriminierungen untersucht werden, die in der Hochschule oder im Zusammenhang mit Hochschulaufgaben durch Hochschulmitglieder erfolgt sind. Dabei kann auch eine Diskriminierung, die sich in strukturellen Zusammenhängen (z.B. durch Abläufe oder Machtverhältnisse, Regelegungen, etc.) Thema eines Beschwerdeverfahrens sein.
Die Stelle fungiert sowohl als offizielle Beschwerdestelle nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) als auch BerlHG (Berliner Hochschulgesetz). Dem zugrunde liegt, dass der Gesetzgeber mit dem AGG ausdrücklich das Beschwerderecht von Beschäftigten festgeschrieben hat und das BerlHG festhält, dass die Hochschulen ein diskriminierungsfreies Studieren und Arbeiten ermöglichen sollen. Darüber hinaus richten wir uns nach dem LADG (Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz) und der Richtlinie Respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander der Hochschule.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Beschwerde einreichen können oder Sie sich vor einer formalen Beschwerde beraten lassen wollen, um sich auf das Beschwerdeverfahren vorzubereiten, können Sie sich gerne an eine der aufgeführten Anlaufstellen wenden. Hier erhalten Sie vertrauliche Unterstützung und Informationen über Schutz- und Handlungsmöglichkeiten.
Selbstverständnis
Diskriminierung verstehen wir als Beschwerdestelle als ein strukturelles Problem, das auf verschiedenen Ebenen wirken kann (individuell, institutionell und gesellschaftlich). Unterschiedliche Diskriminierungsformen sollten nach unserem Verständnis nicht einzeln (isoliert), sondern aus einer intersektionalen Perspektive betrachtet werden. Wir wählen diesen Ansatz, da sich verschiedene Diskriminierungsformen wechselseitig verstärken und neue Ausgrenzungsmechanismen erzeugen können.
Nachfolgend finden Sie häufige Fragen im Zusammenhang mit formalen Beschwerden bei Diskriminierung, die Ihnen eine Einschätzung im Vorfeld und während des Beschwerdeverfahrens einer formalen Beschwerde ermöglichen sollen.
FAQs Beschwerdestelle
Der Unterschied zwischen Beratung und Beschwerde liegt im Ziel und der Art der Kommunikation. Während die Beratung neutral und informierend ist, ist die Beschwerde in der Regel kritisch und wertend.
Eine Beratung bietet Informationen, Unterstützung und/oder Orientierung für Betroffene und findet in einem sicheren Raum vertraulich statt. Hierbei wird die (möglicherweise) diskriminierende Situation eingeordnet und Handlungsoptionen werden identifiziert.
Eine Beschwerde hingegen verfolgt das Ziel, Unzufriedenheit auszudrücken oder auf ein Problem aufmerksam zu machen. Mit einer Beschwerde werden formale Schritte eingeleitet, die von der Dokumentation über die Sanktionierung von Diskriminierung über rechtliche und institutionelle Wege gehen. Beschwerden können grundsätzlich nicht vertraulich bearbeitet werden, da von allen Beteiligten Stellungnahmen eingeholt werden müssen.
Diskriminierung bedeutet ungerechtfertigte Benachteiligung, Ausgrenzung oder Herabsetzung einer Person aufgrund bestimmter Merkmale (wie bspw. Geschlecht oder der geschlechtlichen Identität, rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen, sozialen oder kulturellen Herkunft, der sexuellen Identität, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, des Lebensalters oder psychischer und physischer Verfasstheit) – oft verbunden mit gesellschaftlichen oder rechtlichen Machtverhältnissen.
Dabei kann eine individuelle Diskriminierung (Handlung einzelner) oder eine institutionelle und strukturelle Diskriminierung (neutral-anmutende Vorschriften, Kriterien oder Verfahren) vorliegen. In allen Fällen ist Diskriminierung gesetzlich verboten. Eine Belästigung ist eine Form von Diskriminierung. Dazu zählt auch sexualisierte Belästigung.
Es handelt sich um ein formalisiertes Verfahren, in dem die Diskriminierungserfahrung der*des Betroffenen (auf-)geklärt wird. Dabei gibt es vorab festgelegte Abläufe des Beschwerdeverfahrens, sodass beispielsweise von allen Beteiligten Personen eine Stellungnahme eingeholt wird. Bei Bedarf können auch weitere Zeug*innen angehört und ggf. Beweismittel geprüft werden.
Alle Hochschulmitglieder der BHT können eine formale Beschwerde einreichen. Das sind alle Studierenden, Gast- und Nebenhörer*innen, Promovierenden, Stipendiat*innen, Beschäftigten, Hochschullehrende, Honorarkräfte, Weiterbildungsteilnehmer*innen und Bewerber*innen. Außerdem können sich Besucher*innen bzw. Gäste beschweren, die Diskriminierung in Räumen der BHT erfahren haben, wenn mindestens eine beteiligte Person Angehörige*r der BHT ist. Zu den Räumlichkeiten zählen:
- BHT-Campus einschließlich aller Außenstellen (Forum Seestraße (F), Kurfürstenstraße (K), Residenzstraße (R), Schwedenstraße (S))
- digitale Räume der Hochschule (E-Mail, Lernplattformen, soziale Medien, Videokonferenzräume, digitale Lehr-/Lernmittel, Telekommunikation, administrative Systeme, die von der Hochschule zur Verfügung gestellt werden)
Auch bei Diskriminierung während eines Auslandsaufenthalts (Incomings und Outgoings) kann eine formale Beschwerde eingereicht werden. Bei diskriminierenden Vorfällen in Unternehmen während der Praxisphase arbeitet die Beschwerdestelle mit den Praxisbeauftragten zusammen.
Formale Beschwerden werden ausschließlich über die Beschwerdestelle entgegengenommen. Diese können Sie entweder per E-Mail erreichen: diskriminierung-melden[at]bht-berlin.de oder einen persönlichen Termin vereinbaren.
Bitte machen Sie bei Ihrer formalen Beschwerde insbesondere folgende Angaben oder denken im Vorfeld an Ihren Termin darüber nach, wie Sie diese Fragen beantworten würden:
- Wer hat wann und wo was getan?
- Aus welchem Grund gehen Sie von einer Diskriminierung aus?
- Falls zutreffend: Gibt es Zeug*innen? (Bitte vorab absprechen, ob Sie diese benennen dürfen)
Bitte beachten Sie, dass eine formale Beschwerde nicht anonym eingereicht werden kann.
Nach Eingang Ihrer formalen Beschwerde vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um eventuelle Rückfragen zu klären und gegebenenfalls Ihre Stellungnahme zu verschriftlichen. Daraufhin prüfen wir Ihre Beschwerde und klären den Sachverhalt auf. Hierfür ist es zwingend erforderlich, die Person, über die Sie sich beschwert haben, zu kontaktieren und diese zu befragen beziehungsweise eine schriftliche Stellungnahme einzuholen. Unter Umständen werden Zeug*innen befragt und (weitere) Beweismittel geprüft.
In diesem Schaubild ist der Ablauf vereinfacht dargestellt.
Einfache Beschwerde
- Die betroffene Person und/oder eine sie vertretende Person wendet sich an eine der Beratungsstelle der Hochschule. In einem persönlichen (oder online-) Gespräch wird der Sachverhalt erläutert und darüber gesprochen, wie ggf. schon durch die Beratungsstelle eine Lösung angeboten werden kann. Die Anonymität der betroffenen Person wird während des Beratungsgesprächs respektiert und alle Informationen, wie persönliche Daten und Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.
- Sollte sich der Sachverhalt nicht durch die Erstberatung klären lassen, informiert die Anlaufstelle über Unterstützungsmöglichkeiten (ggf. auch extern).
- Wenn Ihnen das selbst nicht möglich sein sollte oder die Kontakte selbst nur der Beratungsstelle vorliegen, wird diese Sie bei der Vermittlung externer Hilfestellen unterstützen.
Eine detailliertere Vorgehensweise bei einer formalen Beschwerde können Sie vor Ort in der Beschwerdestelle erfragen.
Formale Beschwerde
- Die Beschwerdestelle klärt Sie darüber auf, was es bedeutet, eine formale Beschwerde einzureichen (ausführliche Schritte).
- Mit dem Einreichen einer formalen Beschwerde (schriftlich) per E-Mail oder durch ein Gespräch vor Ort in der Beschwerdestelle, Aufnahme der Stellungnahme der beschwerdeführende*n Person*en wird die Zuständigkeit geprüft. Dabei wird betrachtet, ob die Person selbst von Diskriminierung betroffen ist, es einen Bezug zur Hochschule gibt, und inwiefern die Beschwerdestelle ggf. befangen sein könnte. Daraufhin wird das Beschwerdeverfahren eröffnet.
- Bei Zuständigkeit werden von allen Beteiligten eine Stellungnahme eingeholt, um mehr Informationen zu bekommen und den Sachverhalt besser einordnen zu können. Dies kann schriftlich oder über ein Gespräch (mit Verschriftlichung) erfolgen.
- Im Anschluss prüfen wir, ob eine Diskriminierung (nach AGG bzw. LADG) vorliegt und teilen die Ergebnisse an alle Beteiligten mit.
- Die Beschwerdestelle empfiehlt (bei besonderer Schwere mit Unterstützung des Justiziariats) der zuständigen Stelle (meist der Hochschulleitung) geeignete Maßnahmen, und überprüft deren Umsetzung. Maßnahmen werden nach Einzelfall und Schwere des Vorfalls entschieden.
- Am Ende versenden wir einen anonymisierten Abschlussbericht an alle Beteiligten.
Sie haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, den Stand des Verfahrens zu erfragen oder die Beschwerde nach Absprache mit der Beschwerdestelle zurückziehen. Sollte es sich aber um einen strafrechtlich relevanten Vorfall handeln, kann die Beschwerde nicht zurückgezogen werden. Die Hochschule ist in dem Fall gesetzlich verpflichtet, hier Anzeige zu erstatten.
Nein. Es ist nachvollziehbar, dass Betroffene den Wunsch haben könnten, anonym zu bleiben. Allerdings ist Anonymität bei einer formalen Beschwerde grundsätzlich nicht möglich. Die Beschwerdestelle wird aber sicherstellen, dass die Anzahl der Personen, die Kenntnis von Ihrer Beschwerde erlangen, so klein wie möglich ist. Es ist das Ziel, sicherzustellen, dass für die Person, die die Beschwerde führt, keine Nachteile entstehen. Sie können sich im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen.
Ihre formale Beschwerde wird selbstverständlich diskret behandelt. Wenn wir ein formales Beschwerdeverfahren einleiten, können wir Ihre Identität und den Grund der Beschwerde gegenüber Personen, über die Sie sich beschwert haben, nicht vertraulich halten.
Als Hochschule haben wir eine Fürsorgepflicht gegenüber all unseren Hochschulmitgliedern, sodass es sein kann, dass wir (unverzüglich) handeln müssen, wenn im Rahmen der formalen Beschwerde bestimmte Sachverhalte gemeldet werden. Zum Beispiel kann es bei sexualisierter Gewalt oder akuter Gefährdung vorkommen, dass die Hochschule auch ohne Ihr explizites Einverständnis Maßnahmen ergreifen muss, um Sie und andere Personen zu schützen.
Die Hochschule verfügt aktuell nicht über einen Katalog an Maßnahmen bzw. Sanktionen, die im Falle einer begründeten Beschwerde angeordnet werden dürfen. Die Richtlinie für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander wird innerhalb der turnusmäßigen Evaluation (2027) um beispielhafte Maßnahmen (moderiertes Gespräch, Einschalten der Personalabteilung, etc.) zur Orientierung angepasst.
Eine beschwerdeführende Person ist jemand, der die formale Beschwerde aufgrund eines erlebten Sachverhalts bei der Beschwerdestelle einreicht. Grundsätzlich können durch die beschwerdeführende Person Bedürfnisse und Wünsche nach einer konkreten Maßnahme geäußert werden. Es ist aber nicht garantiert, dass dem entsprochen wird und ggf. ist die gewünschte Maßnahme in der Form auch nicht vorgesehen.
Gesetzliche Grundlagen
Schutz vor Diskriminierung ist in verschiedenen Gesetzen in Deutschland verankert, wie zum Beispiel:
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Arbeitsleben wie auch im Zivilrecht bei Dienstleistungen seit 2006. Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen verhindert oder beseitigt werden. Allerdings gilt der Schutz des AGGs nur Beschäftigen der Hochschule (Arbeitsleben), i.d.R. nicht Studierenden. Das Berliner Hochschulgesetz hingegen bezieht den Schutz vor Diskriminierung auf alle Hochschulmitglieder, auch Studierende (u.a. BerlHG §44).
- Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) regelt u.a. die Aufgaben der Berliner Hochschulen. In § 5a sind die diskriminierungsfreie Entfaltung aller Hochschulangehöriger sowie das Schaffen entsprechender Strukturen festgeschrieben. Zusätzlich dazu sind die Hochschulen verpflichtet, eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, eine*n Beauftragte*n für Studierende mit Behinderung sowie eine*n Beauftragte*n für Diversität und Antidiskriminierung zu bestellen.
- Das Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) aus dem Jahr 2002 verpflichtet alle Einrichtungen des Landes Berlin, wie zum Beispiel die staatlichen Hochschulen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur aktiven Frauenförderung. Dabei wird in §12 sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung und Dienstpflichtverletzung definiert und verpflichtet Beschäftigte mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, bekannt gewordenen Fällen nachzugehen.
- Das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) wurde 2020 eingeführt. Es soll Menschen Schutz bieten vor behördlicher Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status. Bei Beratungsbedarf kann man sich an die Ombudsstelle des LADG wenden.
- Das Berliner Partizipationsgesetz , kurz PartMigG, aus dem Jahr 2021 zielt auf die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in Berlin ab. Es soll sicherstellen, dass diese Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wie Kultur, Wirtschaft, Politik und im öffentlichen Dienst, gleichberechtigt partizipieren können.
- Die Richtlinie für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander der BHT ist seit 2021 in Kraft und soll dabei helfen, das Miteinander an der Hochschule respektvoller zu gestalten und bei Störungen im Alltag schneller und konkret Abhilfe zu schaffen.
Wenn Sie sich zum Beschwerdeverfahren informieren oder eine formale Beschwerde einreichen möchten, richten Sie Ihre E-Mail bitte an diskriminierung-melden[at]bht-berlin.de. Über diese E-Mail-Adresse erreichen Sie vertraulich die Beschwerdestelle der Berliner Hochschule für Technik.