Studieren mit Beeinträchtigung
Angepasste Studienbedingungen
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung brauchen oft angepasste Studienbedingungen: angepasst an ihr Handicap, an ihre speziellen Bedürfnisse, an ihre individuelle Situation.
Als Beauftragte für Studierende mit Behinderung der Berliner Hochschule für Technik (BHT) unterstütze ich Sie gern bei Fragen zu diesen und weiteren Themen:
- Zulassung
- Nachteilsausgleich
- bauliche oder organisatorische Maßnahmen
- Fehlzeiten
- Prüfungsbedingungen
- Wohnungssuche
- Integrationshilfen
- Kontakt zu anderen Studierenden mit oder ohne Behinderung
Es ist hilfreich, wenn Sie sich schon vor Abgabe Ihrer Bewerbung mit mir in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam alle relevanten Angelegenheiten frühzeitig regeln können.
Sie können gerne für montags, mittwochs oder donnerstags per Telefon, per Fax oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Katja Barth, Beauftragte für Studierende mit Behinderung
Haus Grashof, Raum C6
Telefon: 030 4504-2777
Telefax: 030 4504-2720
Dies ist eine Funktions-E-Mail-Adresse, die auch von meiner Stellvertretung Frau Andrea von Kopp bearbeitet kann.
Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: barth@bht-berlin.de
DAAD: Chancen.Digital: Stipendien für ein digitales Masterstudium im Ausland
Dieses Programm des DAAD bietet insbesondere Studenten (m/w/d), die aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht an physischer Auslandsmobilität teilnehmen können, die Möglichkeit, einen Masterabschluss in einem vollständig digitalen oder einem Blended-Learning-Studiengang von Deutschland aus an einer Hochschule im Ausland zu erwerben und internationale Studienerfahrungen zu sammeln. Chancen.Digital: Stipendien für ein digitales Masterstudium im Ausland - DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
Dem Nachteilsausgleich eine Chance
Sie haben einen positiven Bescheid auf Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten? Sprechen Sie dann bitte möglichst bald die Lehrkräfte Ihrer belegten Modulen an. Nur so geben Sie ihnen die Chance, den bewilligten Nachteilsausgleich zu ermöglichen.
Insbesondere Schreibzeitverlängerungen benötigen einen Planungsvorlauf! Wenn Sie die Lehrkraft erst kurz vor der Klausur informieren, kann der Nachteilsausgleich aus organisatorischen Gründen unter Umständen nicht umgesetzt werden.
Im Dialog Hindernisse aus dem Weg räumen
Studierende mit Behinderung sind mittlerweile ganz selbstverständlich unter der Studierendenschaft. Deshalb ist es wichtig, ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den Betroffenen und ihren Mitstudierenden sowie den Lehrenden aufzubauen.