Lehrermäßigungen
Ermäßigung des Lehrdeputats bei Forschungsvorhaben
Hochschullehrende, die sich in hohem Maße in Forschungsprojekten engagieren, können unter Umständen ihr Lehrdeputat für die Dauer des Vorhabens verringern oder eine Freistellung für ein Semester erwirken. Dies stellt sicher, dass Professor*innen umfangreiche Aufgaben in Forschung und Entwicklung wahrnehmen können. Die Bewilligung richtet sich grundsätzlich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Berliner Hochschulgesetz (§ 37 bis § sowie § 99) und der Berliner Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) ergeben.
Was sind die Voraussetzungen für die Antragsstellung?
Forschende müssen ein oder mehrere Forschungsvorhaben aktiv umsetzen und ihr(e) Vorhaben darstellen und nachweisen.
Wie beantrage ich eine Lehrermäßigung?
Jeweils zu Semesterbeginn sind Forschende dazu aufgerufen, ihre Anträge auf Lehrermäßigung oder Freistellung im Dekanat ihres Fachbereichs fristgerecht einzureichen. Dazu stehen ihnen die entsprechenden Formulare zum Download zur Verfügung: Zu den Antragsformularen
Der Fachbereichsrat entscheidet darüber, ob er die Anträge zur Prüfung durch die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (kurz: Forschungskommission) empfiehlt.
Die Forschungskommission prüft diese Anträge anhand der Leitlinien, formuliert eine Empfehlung und leitet alles an den Akademischen Senat weiter, der anschließend über die Bewilligungen entscheidet.
Eine Ausnahme gilt, wenn in einem Drittmittelprojekt Gelder für Lehrermäßigung eingeplant sind: Forschende können direkt nach Bewilligung des Projekts einen Antrag für die gesamte Projektlaufzeit stellen. Das kann auch im laufenden Semester passieren. Für diesen Fall gibt es ein eigenes Antragsformular.
Für welche Vorhaben kann eine Lehrermäßigung bewillig werden?
Lehrermäßigungen können bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß den aktuellen Leitlinien erfüllt werden. Bitte lesen Sie die Leitlinien sorgfältig im Zuge Ihrer Antragstellung und sprechen Sie im Vorfeld ggf. mit den Mitarbeitenden im Referat Forschung.
Allgemein gilt:
Stundenweise Lehrermäßigungen kann es geben für
- drittmittelfinanzierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte im nicht-wirtschaftlichen Bereich,
- Forschungsprojekte, die mit externen Partnern im Rahmen von vertraglich festgehaltenen Forschungskooperationen durchgeführt werden,
- Forschungsprojekte, deren Ergebnisse in Publikationen im Peer-Review-Verfahren veröffentlicht werden,
- die Betreuung von Promotionen,
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte im wirtschaftlichen Bereich (Auftragsforschung).
Semesterweise Lehrermäßigungen können unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden für
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte,
- die Aktualisierung der Kenntnisse in der Berufspraxis.
Sie haben Fragen?
Das Referat Forschung berät Sie gern! forschung[at]bht-berlin.de