Der vorbeugende Brandschutz ist ein zentraler Bestandteil der Planung, Genehmigung und Ausführung baulicher Anlagen. In vielen Fällen sind individuelle Brandschutzkonzepte gefordert, die nur von fachkundigen Personen erstellt werden dürfen. Eine gewerkeübergreifende Brandschutzplanung umfasst bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen. Sie setzt detaillierte Kenntnisse und Kompetenzen voraus, denn mit ihr steht und fällt die Sicherheit künftiger Bewohner und Nutzer – und damit auch die Rechtssicherheit bei der Planung.
Der Fernstudienkurs Fachplaner/-in für vorbeugenden Brandschutz vermittelt die dafür erforderlichen Grundlagen. In insgesamt fünf Fernstudienmodulen lernen die Teilnehmer, mit welchen baulichen Maßnahmen und ingenieurtechnischen Verfahrensweisen sie einen sicheren Brandschutz wirtschaftlich umsetzen können. Basiswissen und Gesetzestexte werden verständlich erklärt und anhand praxisnaher Beispiele, Lösungen und Insider-Tipps eingeübt. Nur Brandschutz-Fachplaner sind qualifiziert, eigenständig Brandschutzkonzepte zu erstellen – besonders vorteilhaft für alle am Bau Beteiligten, die diese Tätigkeit bisher auslagern mussten.
Ziel der Ausbildung ist es, Absolventen durch die Vermittlung von Grundlagenwissen zu bauordnungsrechtlichen Vorgaben, zu den maßgeblichen Belangen des abwehrenden Brandschutzes, zum Inhalt von Brandschutznachweisen bzw. -konzepten und zu den Anwendungsgebieten von Ingenieurmethoden für den Beruf als Brandschutznachweisersteller/in und die Mitarbeit in einem Team eines Brandschutzingenieurbüros zu qualifizieren. Mit dem Abschluss dieser Ausbildung können die Absolventen bauliche Anlagen brandschutz-technisch beurteilen und Brandschutznachweise oder –konzepte erstellen.
Es werden die rechtlichen Grundlagen des baulichen Brandschutzes durch Einblicke in die Brandlehre und das Brandschutzrecht vermittelt. Ergänzend werden das thermische Verhalten von Baustoffen im Brandfall sowie die Anforderungen der Bauordnung beschrieben. Dazu gehören die nationalen wie europäischen Kurzbezeichnungen von Baustoffen und Bauteilen sowie Erläuterungen zu Verfahrensvorschriften (MVV TB) und zum Baugenehmigungsverfahren. Da die Ausbildung bundesländerunabhängig ist, wird grundsätzlich die Musterbauordnung als Grundlage herangezogen. Bei erheblichen Abweichungen von diesen Forderungen und Regeln wird auch auf länderspezifische Eigenheiten hingewiesen.
Weiter werden die grundsätzlichen brandschutztechnischen Anforderungen des Bauordnungsrechts an einzelnen Bauteile, wie Stützen, Wände, Decken, Dächer usw. näher beschrieben und erläutert (Teile 1 bis 3). Teil 4 beschäftigt sich mit der konstruktiven Anordnung von Öffnungen sowie deren Abschlüsse (Türen, Klappen oder Verglasungen) in raumabschottenden Bauteilen (Wände oder Decken). Die Ausbildung der Flucht- und Rettungswege eines Gebäudes wird ausführlich in Teil 5 aufgezeigt. Hierzu gehören u.a. Treppen bzw. Treppenräume als vertikale oder Flure als horizontale Fluchtwege. Das System dieser Brandschutzeinrichtungen muss nach den Forderungen der Bauordnung geplant und ausgeführt werden.
Es werden Kenntnisse zum anlagentechnischen sowie organisatorischen und betrieblichen Brandschutz vermittelt. Die anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen werden im grundsätzlichen Aufbau aufgezeigt und deren Funktionsweise und Einsatzzweck erläutert. Das Zusammenwirken der Einzelanlagen in einem System wird beschrieben. Im Kapitel "Betrieblicher Brandschutz" werden schwerpunktmäßig die in gewerblichen Bereichen als signifikant zu bezeichnenden Gefahren, insbesondere die Brandgefahren, und deren Bekämpfungsmaßnahmen behandelt. Dabei haben besonders die vielfältigen Feuerlöschgeräte eine wichtige Aufgabe zu übernehmen.
Vertiefung der Kenntnisse und Anwendungsregeln zu Brandschutzkonzepten bzw. –nachweisen (BSN). Es wird ausgeführt, wann BSN erforderlich sind und welche Anforderungen an den/die Konzeptersteller/in bestehen. Der Umgang und die Behandlung von Abweichungen und Erleichterungen stellt eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Erstellung von BSN dar. ◦ Form und Umfang von BSN kann standardisierten Regeln folgen. ◦ Die Visualisierung des BSN erfolgt in Brandschutzplänen. Übung an einem praktischen Beispiel
01. Grundlagen und Vorschriften des Brandschutzes
02. Abwehrender Brandschutz
03. Baulicher Brandschutz
04. Anlagentechnischer und Organisatorischer Brandschutz
05. Brandschutzkonzept und -Nachweise
Patrick Scholz, M. Eng.
Nico Stockmann
Michael Born
Das Fachgebiet „Brandschutzplanung“ bietet insbesondere Architekt/innen, Ingenieur/innen, Techniker/innen und Meister/innen des Bauhandwerks ein anspruchsvolles und komplexes Tätigkeitsfeld als Fachplaner oder Sachverständiger, Fachbauleiter oder Bau- und Objektüberwacher in verschiedenen Bereichen des Brandschutzes über alle Leistungsphasen hinweg.
Jeder, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Erforderliche Zugangsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss.
Längere Berufstätigkeit mit brandschutztechnischen Aufgaben ist vorteilhaft.
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Zertifikatskurs ist bis zum jeweiligen Anmeldeschluss möglich. Bei freien Plätzen können auch Anträge nach Anmeldeschluss angenommen werden.
Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen der Anmeldung, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und weisen Sie uns diese nach.
Sollten Sie in der Nähe wohnen, besuchen Sie uns gerne im Fernstudieninstitut! Dann erstellen wir beglaubigte Kopien Ihrer Originale ohne dass Ihnen hierfür Kosten entstehen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit Ihre Unterlagen während der Präsenzphase im Original vorzulegen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall vorab einfache Kopien Ihrer Unterlagen zu.
Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zum Fernstudium erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn des Studiums die Vertragszusage und die Vertragsrechnung. Gleichzeitig werden Sie für unsere Lernplattform Moodle freigeschaltet und erhalten Zugriff auf das erste Studienmaterial und weitere Informationen zum Studienablauf.
Sie erhalten mit Ihrer Zulassung zum Fernstudium eine Zahlungsaufforderungen / Rechnungen. Die Aufforderung enthält einen Zahlungstermin.
Die Teilnahmegebühren beinhalten gedruckte und/oder Online-Fernstudienmaterialien und einen kostenlosten Zugriff auf die Lernplattform Moodle der Beuth Hochschule sowie die Teilnahme an Prüfungen.
Nicht enthalten sind Übernachtungs- und Fahrtkosten. Hinweis: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden.
Sie sind an Ihren Antrag nicht gebunden, wenn Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zulassung und des ersten Studienmaterials schriftlich widerrufen. Ein bereits gezahltes Nutzungsentgelt bekommen Sie nach fristgerechtem Widerruf zurück.
Das Fachgebiet „Brandschutzplanung“ bietet insbesondere Architekt/innen, Ingenieur/innen, Techniker/innen und Meister/innen des Bauhandwerks ein anspruchsvolles und komplexes Tätigkeitsfeld als Fachplaner oder Sachverständiger, Fachbauleiter oder Bau- und Objektüberwacher in verschiedenen Bereichen des Brandschutzes über alle Leistungsphasen hinweg.
Bevor Sie sich für das Fernstudium zur/zum Fachplaner Brandschutz entscheiden, prüfen Sie anhand der Checkliste, ob