Bewerbung für ein Auslandspraktikum

Sie können Ihr Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum im Ausland absolvieren.

Das Praktikum muss studienrelevant/studienbezogen sein. Regulär richtet sich das Arbeitspensum für Studierende nach der Arbeitszeit, die von der aufnehmenden Organisation als Vollzeit-Arbeitszeit zugrunde gelegt wird. Sollten Teilnehmende aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder aufgrund der Betreuung eines Kindes kein Vollzeitpraktikum durchführen können, dürfen mit entsprechender Begründung auch Teilzeitpraktika gefördert werden.

Sie möchten ein Praktikum innerhalb der Erasmus Programmländer machen?

Dann orientieren Sie sich bitte an unserer Checkliste  und senden Ihre Bewerbungsunterlagen für ein Erasmus+ Stipendium möglichst in einer Email spätestens 6 Wochen vor geplanter Abreise an ausland[at]bht-berlin.de.

Der Erasmus Code der BHT lautet D Berlin 04

Auf diese Weise bekommen Sie rechtzeitig Ihre Stipendienvereinbarung / das Grant Agreement und die 1. Rate in Höhe von 80% Ihres Gesamtstipendiums:

Checkliste

Bewerbungsformular

Learning Agreement

Anleitung Learning Agreement

Eigenerklärung

Selbstorganisierte Praktikumsplätze

Sprechen Sie im Falle eines Pflichtpraktikums mit Ihrem oder Ihrer Praxisphasenbeauftragten oder auch anderen Fachprofessor*innen in Ihrem Studiengang.

Das Referat für Internationale Angelegenheiten berät Sie zu finanziellen Fördermöglichkeiten und den dazugehörigen Bewerbungsprozessen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung & Finanzierung.

Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer Bewerbung erhalten Sie beim Career Service.

 

Zusätzliche Hinweise zum Graduiertenpraktikum

Ein Graduiertenpraktikum soll Teilnehmenden den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern. 

Vorgehensweise: Studierende bewerben sich noch während ihres letzten Studienjahres mit den oben genannten Bewerbungsunterlagen (inklusive Immatrikulationsbescheinigung) bei uns, um ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchzuführen.

Während des Graduiertenpraktikums selbst dürfen Teilnehmende grundsätzlich nicht mehr an einer Hochschule eingeschrieben sein.

Beispiel:

Sie befinden sich im letzten Studienjahr Ihres Bachelor Studiengangs und sind noch immatrikuliert. Jetzt bewerben Sie sich für ein Graduiertenpraktikum finanziert über Erasmus+ und machen innerhalb von 12 Monaten  das Praktikum.

Sie können nach der Exmatrikulation das Praktikum starten. Falls eine Exmatrikulation zum Zeitpunkt des Antretens des Graduiertenpraktikums noch nicht erfolgt ist, müssen Teilnehmende nachweisen, dass alle Studienleistungen bereits erbracht worden sind. 

 

Labor- und Forschungspraktikum an Partnerhochschulen

Studierende bestimmter Studiengängen können sich um ein Labor- oder Forschungspraktikum an einer unserer Partnerhochschulen in Australien, Brasilien, Kanada, USA oder Taiwan bewerben.

Informationen und Erfahrungsberichte zum ELBA-Programm

Direkt zum Bewerbungsformular (Log-In mit Ihren BHT Zugangsdaten):

Eine Bewerbung ist in folgendem Bewerbungszeitraum möglich:

  • 1. April bis 10. Mai 2026 für Praktikumsbeginn ab Januar des darauffolgenden Jahres.