Fördermöglichkeiten

Finanzielle Beihilfen

Sie wollen sich beruflich weiterentwickeln – und das ist eine großartige Entscheidung. Wir verstehen, dass die Kosten eine Rolle spielen können. Deshalb zeigen wir Ihnen, wie Sie mit finanziellen Förderungen Ihre Weiterbildung kostengünstiger gestalten können – und das ganz ohne zusätzlichen Aufwand.

Steuerliche Absetzbarkeit: Ihre Kosten sind absetzbar

Wenn Sie Arbeitnehmer*in sind, können Sie die Kosten für Ihr Fernstudium als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Selbstständige und Freiberufler können die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.

Was können Sie absetzen?

  • Nutzungsentgelt für den Lehrgang
  • Fachbücher, Software, Fachzeitschriften
  • Kosten für einen PC oder Laptop (bei Computerkursen)
  • Anteilige Internetkosten für Online-Kurse
  • Reisekosten und Übernachtungen für Präsenzphasen (z. B. in der Berliner Hochschule für Technik)

Wir stellen Ihnen für jedes Semester eine offizielle Bescheinigung über die gezahlten Kosten aus – einfach und schnell.

Stipendien & Förderprogramme: Ihre Chance auf Zuschüsse

Für besonders begabte Berufstätige, die erstmals ein berufsbegleitendes oder Vollzeitstudium beginnen.

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung mit Note 1,9/87 Punkte oder besser
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
  • (Bewerbung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters möglich); zwei Zeiträume für das Auswahlverfahren: 1. Zeitraum: September-Dezember; 2. Zeitraum: März-Juni (Stand 2025)
  • besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei)

Weitere Informationen:

https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

 

Für junge Fachkräfte mit erstklassigem Abschluss.

Voraussetzungen:

  • Anerkannter dualer Ausbildungsabschluss (BBiG oder HwO)
  • Alter: bis 24 (bis zu 26/27 Jahre bei Anrechnungszeiten)
  • Abschlussnote mindestens 87 Punkte („gut“), Durchschnittsnote 1,9, Platzierung unter den ersten Drei bei einem überregionalen Wettbewerb oder Nachweis von besonderer Qualifikation durch begründeten Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule

Zuschüsse von insgesamt 9.135 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme

Weitere Informationen:

https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

 

Die staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen – ohne Rückzahlung!

Was wird gefördert?

  • Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit
  • Fernstudien, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen (z. B. Rechtsfachwirt, Notarfachwirt) vorbereiten sowie BBiG und HwO
  • Auch nach einem Bachelor-Abschluss möglich – sofern er Ihr höchster Hochschulabschluss ist

Förderung:

  • Zuschuss bis zu 15.000 € (50 % als Zuschuss, 50 % als zinsgünstiges Darlehen über die KfW)
  • Keine Altersbegrenzung
  • Keine Rückzahlung für den Zuschussanteil

Förderfähige Angebote bei uns:

  • Fernstudium Rechtsfachwirt (vor der Rechtsanwaltskammer)
  • Fernstudium Notarfachwirt – Abschluss vor der Notarkammer

Weitere Informationen:

www.aufstiegs-bafoeg.de

 

Weitere Zuschüsse

Für Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).

50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro – einmal pro Kalenderjahr möglich.

Weitere Informationen:

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg:

mindestens 500 € pro Scheck – zwei Schecks pro Jahr möglich.

Weitere Informationen:

https://www.weiterbildung-brandenburg.de/Foerderung.35.0.html

 

Für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz:

60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten – bis zu 500 € pro Jahr werden übernommen.

Weitere Informationen:

https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck

 


Mit dem Programm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kofinanziert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus Sie als Solo-Selbstständige bei beruflichen Weiterbildungen mit bis zu 4.500 Euro.

Weitere Informationen:

https://www.kommweiter.bayern.de/lotse/weiterbildung_soloselbststaendige.php

Die KfW bietet seit 2024 eine neue Förderung für berufliche Weiterbildungen an

Für wen?

  • Alle Erwerbstätigen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren

Förderung:

  • bis zu 15.000 Euro Förderung (50% als Zuschuss und 50% als Kredit)
  • Förderung für Präsenzseminare und Blended Learning
  • Antrag über die KfW-Online-Förderung

Weitere Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Förderprodukte/Aufstiegs-BaföG-(172)/

 

Darlehen für Studierende: Finanzielle Unterstützung bei Bedarf


Berlin Darlehnskasse e.V.
Für Studierende und Doktoranden der Mitgliedsschulen – darunter auch die Berliner Hochschule für Technik.

  • Darlehenshöhe: max 27.000 Euro
  • Laufzeit: Bis zu 2 Jahre (ideal für Masterstudien)
  • Festzins für Planungssicherheit
  • Unabhängig von Fachrichtung und Studiengang

Weitere Informationen:

www.dakaberlin.de