Nutzung EDV-Arbeitsplätze

0. Allgemeine Vorbemerkung

Diese Benutzungsregelungen ergänzen die allgemeine Benutzungsordnung der Bibliothek vom 28.10.1999.

1. Haftungsausschluß der Bibliothek gegenüber Intemetdienstleistern

Die Bibliothek haftet nicht für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer/-innen der EDV-Arbeitsplätze, von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzem und Internetdienstleistern.

2. Haftungsausschluß der Bibliothek gegenüber dem Benutzer

Die Bibliothek haftet nicht für:

  • Schäden, die einem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen.
  • Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgem entstehen.
  • Schäden, die einem Benutzer durch Datenmißbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

3. Gewährleistungsausschluß der Bibliothek gegenüber dem Benutzer

Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf:

  • die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und
  • die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien.

4. Beachtung strafrechtlicher Vorschriften

Die Benutzer/-innen verpflichten sich:

  • die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten,
  • keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren und
  • keine geschützten Daten zu nutzen.

5. Benutzerhaftung

Die Benutzer/-innen verpflichten sich:

  • die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu übernehmen und 
  • bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.

6. Technische Nutzungseinschränkungen

Es ist nicht gestattet:

  • Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen,
  • technische Störungen selbständig zu beheben,
  • Programme von mitgebrachten Datenträgem oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren sowie 
  • eigene Datenträger an den Geräten zu nutzen.

7. Organisatorische Nutzungsregelungen

Die Benutzung der EDV-Arbeitsplätze erfordert:

  • die Beachtung der zeitlichen und programmbezogenen Nutzungsbeschränkungen an den einzelnen Arbeitsplätzen.

8. Zustimmung zur Benutzungsregelung und Sanktionsmaßnahmen

Voraussetzung für die Benutzung der EDV-Arbeitsplätze in der Bibliothek ist die Anerkennung der Benutzungsordnung und der Benutzungsregelungen für EDV-Arbeitsplätze der Campusbibliothek.

Zustimmungserklärung:

  • Die Benutzer erklären sich mit dieser Benutzungsregelung einverstanden.
  • Sie stimmen damit gleichzeitig zu, dass die Bibliothek zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer/-innen, soweit sie sich auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken kann.
  • Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregelung können die in der allgemeinen Benutzungsordnung vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.

(Quelle, mit eigenen Änderugen: Benno Homann: Benutzungsregelungen für EDV-Arbeitsplätze in Bibliotheken.)