Gastwissenschaftler*innen

Gastwissenschaftler*innen sind an der BHT herzlich willkommen!

Wenn Sie eine*n Gastwissenschaftler*in für einen wissenschaftlichen Lehr-, Forschungs-, Weiterbildungs- oder Projektaufenthalt an der BHT aufnehmen möchten, kann ein Vertrag über diesen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abgeschlossen werden.

Der Vertrag dient der gegenseitigen Absicherung in Schutz- und Haftungsfragen und dokumentiert den offiziellen Gästestatus an der BHT. Er wird bei Aufenthalten abgeschlossen, die länger als zwei Wochen dauern sollen. Bitte wenden Sie sich zur Beratung an die Mitarbeitenden des Referats Forschung. Promovierende müssen, sofern eine Betreuungsvereinbarung mit der BHT existiert, keinen Vertrag über einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abschließen.

Für die Ausstellung des Vertrages sind die einladenden Professor*innen verantwortlich: Folgende Vertragspartner*innen unterzeichnen:

  • Gastwissenschaftler*innen,
  • Professor*innen/Hochschullehrende,
  • Dekan*in des aufnehmenden Fachbereichs,
  • Präsident*in der BHT.

Bitte wenden Sie sich an das Referat Forschung, wenn Sie einen entsprechenden Vertrag aufsetzen möchten. Die Mitarbeitenden stellen stimmen den Vertragsinhalt mit Ihnen ab und steuern den Unterzeichnungsprozess.