Gastwissenschaftler*innen

Gastwissenschaftler*innen sind an der BHT herzlich willkommen!

Wir empfehlen Ihnen, für Ihren wissenschaftlichen Lehr-, Forschungs-, Weiterbildungs- oder Projektaufenthalt an der BHT einen Vertrag Ã¼ber einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abzuschließen.

Dieser Vertrag dient der gegenseitigen Absicherung in Schutz- und Haftungsfragen und dokumentiert Ihren offiziellen Gästestatus als Gastwissenschaftler*in an der BHT. Er wird für einen mehr als zweiwöchigen Aufenthalt abgeschlossen. 

Für die Ausstellung des Vertrages Ã¼ber einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt sind die einladenden Professor*innen verantwortlich. Für jede*n Vertragspartner*in muss ein Vertragsexemplar ausgefüllt werden:

  • Gastwissenschaftler*innen,
  • Professor*innen/Hochschullehrende,
  • Dekan*in des aufnehmenden Fachbereichs,
  • Präsident*in der BHT.