Gastwissenschaftler*innen
Gastwissenschaftler*innen sind an der BHT herzlich willkommen!
Wir empfehlen Ihnen, für Ihren wissenschaftlichen Lehr-, Forschungs-, Weiterbildungs- oder Projektaufenthalt an der BHT einen Vertrag über einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abzuschließen.
Dieser Vertrag dient der gegenseitigen Absicherung in Schutz- und Haftungsfragen und dokumentiert Ihren offiziellen Gästestatus als Gastwissenschaftler*in an der BHT. Er wird für einen mehr als zweiwöchigen Aufenthalt abgeschlossen.
Für die Ausstellung des Vertrages über einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt sind die einladenden Professor*innen verantwortlich. Für jede*n Vertragspartner*in muss ein Vertragsexemplar ausgefüllt werden:
- Gastwissenschaftler*innen,
- Professor*innen/Hochschullehrende,
- Dekan*in des aufnehmenden Fachbereichs,
- Präsident*in der BHT.