Gastwissenschaftler*innen

Gastwissenschaftler*innen sind an der BHT herzlich willkommen!

Wir empfehlen Ihnen, für Ihren wissenschaftlichen Lehr-, Forschungs-, Weiterbildungs- oder Projektaufenthalt an der BHT einen Vertrag über einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abzuschließen. Dieser Vertrag dient der gegenseitigen Absicherung in Schutz- und Haftungsfragen und dokumentiert Ihren offiziellen Gästestatus als Gastwissenschaftler*in an der BHT. Er wird bei Aufenthalten abgeschlossen, die länger als zwei Wochen dauern sollen.

(Bitte beachten Sie: Promovierende müssen, sofern eine Betreuungsvereinbarung mit der BHT existiert, keinen Vertrag über einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abschließen.)

Für die Ausstellung des Vertrages sind die einladenden Professor*innen verantwortlich: Folgende Vertragspartner*innen unterzeichnen:

  • Gastwissenschaftler*innen,
  • Professor*innen/Hochschullehrende,
  • Dekan*in des aufnehmenden Fachbereichs,
  • Präsident*in der BHT.

Bitte wenden Sie sich an das Referat Forschung, wenn Sie für eine*n Gastwissenschaftler*in einen Vertrag aufsetzen möchten. Die Mitarbeiter*innen stellen Ihnen einen Mustervertrag zur Verfügung, stimmen den Vertragsinhalt mit Ihnen ab und steuern den Unterzeichnungsprozess.