Gastwissenschaftler*innen

Gastwissenschaftler*innen sind an der BHT herzlich willkommen!

Wenn Sie eine*n Gastwissenschaftler*in für einen wissenschaftlichen Lehr-, Forschungs-, Weiterbildungs- oder Projektaufenthalt an der BHT aufnehmen möchten, sollte ein Vertrag über diesen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abgeschlossen werden. Der Vertrag dient der gegenseitigen Absicherung in Schutz- und Haftungsfragen und dokumentiert den offiziellen Gästestatus der Wissenschaftlerin / des Wissenschaftlers an der BHT. Er wird bei Aufenthalten abgeschlossen, die länger als zwei Wochen dauern sollen. Der Gastwissenschaftlervertrag wir i.d.R. mit Personen, die aus dem Ausland an die BHT kommen, abgeschlossen. In einigen wenigen Fällen ist aber auch der Abschluss eines Gastwissenschaftervertrages in anderen Fällen sinnvoll bzw. notwendig. Bitte wenden Sie sich zur Beratung an die Mitarberiter*innen des Referat Forschung. 

(Bitte beachten Sie: Promovierende müssen, sofern eine Betreuungsvereinbarung mit der BHT existiert, keinen Vertrag über einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abschließen.)

Für die Ausstellung des Vertrages sind die einladenden Professor*innen verantwortlich: Folgende Vertragspartner*innen unterzeichnen:

  • Gastwissenschaftler*innen,
  • Professor*innen/Hochschullehrende,
  • Dekan*in des aufnehmenden Fachbereichs,
  • Präsident*in der BHT.

Bitte wenden Sie sich an das Referat Forschung, wenn Sie für eine*n Gastwissenschaftler*in einen Vertrag aufsetzen möchten. Die Mitarbeiter*innen stellen Ihnen einen Mustervertrag zur Verfügung, stimmen den Vertragsinhalt mit Ihnen ab und steuern den Unterzeichnungsprozess.