Praxisphase
Eine Praxisphase ist in den Studienordnungen folgender Vollzeit-Bachelor-Präsenzstudiengänge des Fachbereich Informatik und Medien (FB VI) vorgesehen:
• Digitale Medien & Print (vormals Druck- und Medientechnik)
• Medieninformatik
• Screen Based Media
• Technische Informatik
Die Praxisphasen dienen der wechselseitigen Integration von Wissenschaft und Praxis. Sie werden in den Studienordnungen als Module oder Teilleistungen eines Moduls ausgewiesen und werden in Unternehmen außerhalb der Berliner Hochschule für Technik (BHT Berlin) unter Anleitung von betrieblichen Betreuenden durchgeführt. Die Studierenden übernehmen Aufgaben aus den Bereichen Ingenieurwesen und bei Screen Based Media Aufgaben im Medienbereich.
Vorbereitung | Verlauf | Begleitende Lehrveranstaltungen | Praxisbeauftragte | Anerkennung | Rechtsgrundlage und Richtlinien | Vertragsvordrucke | Stellen | Auslandspraktikum | Bewerbungstipps | Bericht | FAQ
Praktikumsvorbereitung
Die Vorbereitung auf die Praxisphase beginnt vorab mit der Teilnahme an der Informationsveranstaltung.
Zur Vorbereitung sollte in folgender Reihenfolge erfolgen:
Prüfen, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind bzw. ob diese bis zum beabsichtigten Praktikumsbeginn erfüllt sein werden
Für die Bachelor-Studiengänge bedeutet dies, dass:
- 105 Credits (Technische Informatik) bzw.
- 80 Credits (Digitale Medien & Print; Medieninformatik) erreicht sein müssen
- für Screen Based Media (SBM) - erfolgreicher Abschluss der Studienplansemester 1-6 (Ausnahmen werden durch den Beauftragten für die Praxisphase geregelt)
Als Nachweis ist bei der Beantragung die aktuelle Studiendokumentation im BPV - Das BHT Praxisphasen-Vertragssystem (https://praxisphase.bht-berlin.de) vom Studierenden hochzuladen. Die Überprüfung der Voraussetzung erfolgt durch die Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studienganges.
Wichtiger Hinweis: Für den Zugang zum Portal müssen Sie mit dem WLAN der Hochschule (eduroam) oder via VPN mit der Hochschule verbunden sein.
Für den Studiengang Screen Based Media gilt weiterhin, dass Studierende dieses Studienganges ihre Unterlagen wie bisher in Papierform einreichen.
Für die Auswahl des Unternehmens der Praxisphase empfiehlt sich, dieses nach dem später angestrebten Tätigkeitsfeld auszuwählen. Studierende suchen das Unternehmen in Eigeninitiative aus. Bei Problemen oder Schwierigkeiten bieten die Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studienganges Unterstützung und Beratung. Für die Suche nach einem passenden Praktikumsplatz stehen den Studierenden die Online-Angebote des Career Services sowie die Informationsaushänge des Dekanats als zentrale Informationsquellen zur Verfügung.
Bewerbungsunterlagen sind das Spiegelbild Ihrer Persönlichkeit. Daher legen Sie eine besondere Sorgfalt beim Schreiben und Zusammenstellen dieser Unterlagen an den Tag. Parallel zur Bewerbung kann bereits der Ausbildungsvertrag der BHT heruntergeladen und sich mit diesem vertraut gemacht werden. Der Ausbildungsvertrag kann über das BHT-Praxisphasen-Vertragssystem heruntergeladen werden.
Studierende sollten bei einem Gespräch in Ihrer Ausbildungsstelle folgende Sachverhalte:
- die Praktikumsaufgabe,
- den Zeitraum des Praktikums (Dauer je nach Studiengang),
- die Arbeitszeit,
- des Urlaubes,
- den künftigen Arbeitsplatz,
- die Betreuung im Ausbildungsbetrieb,
- das Entgelt,
- Fragen der Versicherung
im Detail besprechen.
Dem Ausbildungsvertrag ist eine tabellarische Aufgabenbeschreibung (vorzugsweise wochengenau) von der Ausbildungsstelle unterschrieben beizufügen und ebenso im BPV - Das BHT Praxisphasen-Vertragssystem hochzuladen.
Im Studiengang SBM benötigen die Studierenden den Ausbildungsvertrag und einenAufgabenbeschreibung in digitaler Form bzw. ausgedruckt.
Die BHT Berlin stellt den Studierenden ein PDF-Dokument als Ausbildungsvertrag für die Praxisphase online bereit. Wird dieser Vertragsentwurf nicht vom Praktikumsbetrieb anerkannt, so muss dieser trotzdem vom Studierenden unterschrieben werden. Zusätzlich kann dann ein weiterer Vertrag vom jeweiligen Unternehmen genutzt werden. In diesem Fall müssen beide Vertragsdokumente im BPV - Das BHT Praxisphasen-Vertragssystem hochgeladen werden. Aus dem Vertrag muss zwingend die genaue Firmenbezeichnung, der Name und akademische Grad des betrieblichen Betreuenden sowie die Dauer des Praktikums hervorgehen.
Unter Ihrem Studiengang finden Sie unter der Rubrik Richtlinien dazu weitere Informationen. Die Tätigkeiten während der Praxisphase sollten für die Studiengänge Technische Informatik und Medieninformatik eine Ingenieur– und informatiknahe und praxisbezogene Grundlage haben. Für den Studiengang Digitale Medien & Print können darüber hinaus auch grafikbezogenen Grundlagen in Betracht kommen. Für den Studiengang SBM kann dies im Bereich Medienproduktion, Regie, Ton, Kamera, Szenenbild, Lichtgestaltung und Fotografie sein. Die Studienordnung des jeweiligen Studienganges (Modulhandbuch) regelt hierzu Genaueres.
Praktikumsverlauf
Für den Bachelorstudiengang Technische Informatik (B-TI) erstreckt sich die Arbeitszeit in der Vorlesungszeit über vier Arbeitstage pro Woche in der Ausbildungsstelle zu betriebsüblichen Zeiten. Am fünften Arbeitstag (in der Regel am Montag oder Freitag) finden praxisbegleitende Lehrveranstaltungen in der BHT Berlin statt. Hier kann eine Freistellung von der Firma erfolgen, um an den praxisbegleitenden Veranstaltungen teilnehmen zu können. In der vorlesungsfreien Zeit gelten fünf Arbeitstage pro Woche. Für die Bachelor-Studiengänge Medieninformatik (B-MI), Druck- und Medientechnik (B-DMT) und Screen Based Media (B-SBM) gilt die betriebsübliche Vollarbeitszeit mit fünf Arbeitstagen. Im Studiengang Digitale Medien & Print kann das Praktikum auch in Teilzeit absolviert werden.
| Studiengang | Dauer (Wochen) | Arbeitstage pro Woche | Beginn |
|---|---|---|---|
| Medieninformatik - Bachelor | 12 | 5 | Spätestens mit Beginn des 6. Semesters, idealerweise schon ein paar Wochen vorher |
| Technische Informatik - Bachelor | 20 | Im Land Berlin innerhalb der Vorlesungszeit: 4, sonst 5 Arbeitstage pro Woche | Zu Beginn der Vorlesungszeit des 5. Semesters ± 4 Wochen |
| Druck- und Medientechnik - Bachelor | 12 | 5 | Zu Beginn der Vorlesungszeit des 5. Semesters ± 4 Wochen |
| Digitale Medien und Print - Bachelor | 15 (600 Arbeits-Std.) | 5 | Zu Beginn der Vorlesungszeit des 5. Semesters +/- 4 Wochen |
| Screen Based Media - Bachelor | 12 (mindestens) | 5 | vorgesehen im 7. Semester |
Praktika immatrikulierter Studierender unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zu empfehlen ist deshalb, dem Ausbildungsbetrieb eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen und ihn über diese Rechtsgrundlage zu informieren. Näheres unter: www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Ausbildungsstelle zahlt in der Regel ein angemessenes Entgelt. Beachten Sie bitte, dass in Zeiten von wirtschaftlichen Krisen und zumeist auch in der öffentlichen Verwaltung von dieser Regelung Abstand genommen wird. Hier bietet sich an, eine Erfolgsprämie auszuhandeln. Während Großunternehmen üblicherweise höhere Praktikumsvergütungen anbieten, fallen diese in kleineren Unternehmen meist niedriger aus. Als Verhandlungsbasis empfiehlt sich der jeweils aktuelle BAföG Satz.
Die Betreuung durch den Ausbildungsbetrieb umfasst sowohl fachliche als auch organisatorische Aspekte. Die betreuende Person muss deshalb über einen qualifizierten Hochschulabschluss verfügen und in der Lage sein, die Tätigkeit inhaltlich anzuleiten. In sehr kleinen Unternehmen (unter fünf Mitarbeitende) empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der Betreuungskapazitäten.
Von Seiten der BHT Berlin wird dem Studierenden eine zuvor benannte fachlich betreuende Lehrkraft zugewiesen. Die Lehrkraft besucht in der Regel den Studierenden am Ausbildungsplatz.
Die Tätigkeiten, Inhalte, Abläufe sowie Aufgabenstellungen und die Beschreibung von Lösungswegen sollten Kern des Berichtes sein. Hinweise zum Aufbau, zu Inhalten und weiteren wichtigen Regelungen finden Sie unter „Leitfaden Praktikumsbericht“. Der Studierende muss den Praktikumsbericht unterschrieben. Zusätzlich ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über Dauer, Inhalt und Erfolg der praktischen Ausbildung auszufertigen, dieses muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Praktikanten unterschrieben werden.
Praktikumsbericht und Zeugnis sind jeweils als einzelne PDF-Dokumente zeitnah nach Beendigung des Praktikums im BPV - Das BHT Praxisphasen-Vertragssystem vom Studierenden digital hochzuladen. Die fachlich betreuende Lehrkraft beurteilt den erstellten Bericht. In allen Studiengängen mit Ausnahme der beiden Studiengänge Druck- und Medientechnik sowie Digitale Medien & Print müssen die Studierenden eine Präsentation des Praktikumsberichtes beim Praktikumsbetreuenden halten. Erst danach erfolgt die Eintragung der erbrachten Modulleistung. Erst wenn diese in der Studiendokumentation eingetragen ist, haben Sie das Modul Praxisphase vollständig und erfolgreich abgeschlossen.
Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen
Während der Praxisphase dürfen, außer den planmäßigen Fächern, weitere Belegungen von Lehrveranstaltungen vorgenommen werden, wenn dies mit der betrieblichen Arbeitszeit vereinbar ist.
Eine Freistellung von der Praxistätigkeit durch die Ausbildungsstelle zur Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen ist unzulässig.
Praxisbeauftragte: Sprechzeiten und Zuständigkeiten
Studiengang Technische Informatik und Medieninformatik
Prof. Dr. S.-H. Voß: Firmen A - H
- Sprechzeiten: Mo., 14:15 - 15:45 Uhr (Bitte um Voranmeldung)
- Mail: svoss[at]bht-berlin.de
- Haus Gauß, B 343
Prof. Dr. T. Loewel: Firmen I - O
- Sprechzeiten: Di., 14:15 - 15:45 Uhr (Bitte um Voranmeldung)
- Mail: thomas.loewel[at]bht-berlin.de
- Haus Gauß, B 343
Prof. Dr. H. Mixdorff: Firmen P - Z
- Sprechzeiten: Fr., 08:00 - 09:30 Uhr (Bitte um Voranmeldung)
- Mail: hansjoerg.mixdorff[at]bht-berlin.de
- Haus Gauß, B 343
Studiengang Druck- und Medientechnik
Prof. Franziska Loh
- Sprechzeiten: Di., 14:15 - 15:45 Uhr
- Haus Gauß, B 214
Studiengang Screen Based Media
Prof. Bernd Fischer
- Sprechzeiten: Mi., 10:00 - 11:30 Uhr
- Haus Bauwesen, K 24
Fachbereichsverwaltung
Frau D. Berndt-Scheide
- Sprechzeiten: Mi., 09:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
- Mail: daniela.berndt-scheide@bht-berlin.de
- Haus Gauß, B 127
Durch den Fachbereichsrat (FBR) des FB VI wird für jeden Studiengang mindestens eine Lehrkraft mit der Modulkoordination beauftragt, welche die Verantwortung für die allgemeine Durchführung der Praxisphase trägt. Zu dessen allgemeinen Aufgaben zählen unter anderem:
- Prüft die von den Studierenden im Praxisphasenportal eingetragenen Daten und hochgeladenen Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit,
- Prüft im Namen der Präsidentin der BHT Berlin die unterschriebenen Ausbildungsverträge und zeichnet diese schlussendlich ab,
- Steht für aufkommende Fragen der Studierenden bereit und unterstützt diese,
- Trifft Regelung zwischen den Ausbildungsstellen und dem Fachbereich bei auftretenden Fragen,
- Triff die Entscheidungen über die Zulassung, Beurteilung und Anerkennung von Praxisleistungen
Siehe auch: Rechtsgrundlage (OPp)
Anerkennung
Studierenden kann mit dem Vorliegen von bereits erfolgten Tätigkeiten, auf Antrag die praktische Ausbildung anerkannt werden, wenn:
- die Eigenart dieser Tätigkeiten dem Ziel gemäß § 2 Abs.1 OPp, bezogen auf den Regelungen des jeweiligen Studienganges entsprechen
- diese Tätigkeiten 36 Wochen in Vollzeitform oder bei Teilzeitform einen äquivalenten Zeitraum in höchstens drei zeitlich getrennten Abschnitten umfassen (entspricht 72 Wochen halbtags)
- für den Studiengang Bachelor Medieninformatik (B-MI) 18 Wochen in Vollzeitform oder einen äquivalenten Zeitraum in höchstens zwei zeitlich getrennten Abschnitten (entspricht 36 Wochen halbtags)
- für den Studiengang Bachelor Druck- und Medientechnik (B-DMT) 34 Wochen in Vollzeitform oder einen äquivalenten Zeitraum in höchstens drei zeitlich getrennten Abschnitten (entspricht 68 Wochen halbtags)
- für den Studiengang Bachelor-Digitale Medien und Print (B-DMP) 34 Wochen in Vollzeitform oder einen äquivalenten Zeitraum in höchstens drei zeitlich getrennten Abschnitten (entspricht 68 Wochen halbtags)
- für den Studiengang Bachelor-Screen Based Media (B-SBM) 24 Wochen in Vollzeitform oder äquivalenten Zeiträum in mehreren zeitlich getrennten Abschnitten. Der Nachweis erfolgt über die Arbeitsverträge der Firmen.
und deren Beginn nicht mehr als 5 Jahre (Ausnahme B-MI 4 Jahre) vor der Antragstellung liegen. Für die Antragstellung müssen entsprechende Zeugnisse der Beschäftigungsstelle/-n vorliegen und durch den Antragstellenden muss ein Bericht über dessen Tätigkeiten vorlegt werden, der dem Praxisbericht gemäß § 11 Abs. 3 OPp entspricht.
Die notwendigen Dokumente sind im BPA - Praxisphasen-Anerkennungssystem durch den Studierenden hochzuladen und die geforderten Angaben zu vervollständigen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhält der Antragstellende entsprechend Bescheid.
Die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen sind durch die Studierenden auch bei Anerkennung der Praxisphase ordentlich zu belegen.
Für die Anerkennung der Praxisphase müssen Sie Ihre entsprechenden Unterlagen und Daten selber in ein dafür an dem BHT-Berlin vorgesehenes Datenprogramm, das BPA - Praxisphasen-Anerkennungssystem eintragen.
Wichtiger Hinweis: Um das entsprechende Portal nutzen zu können, Sie zwingenden entweder im WLAN an der Hochschule (eduroam) sein oder aber über VPN entsprechend verbunden sein. Als Benutzername und Passwort nutzen Sie bitte Ihre entsprechenden Zugangsdaten. Das Portal finden Sie unter bpa.bht-berlin.de wenn Sie diesen in der Suchleiste Ihrer Suchmaschine oder Ihres Browsers eingeben. Nach erfolgreicher Anmeldung sehen Sie auf der linken Seite drei Felder (Archiv, Hilfe, Informationspflicht). Unter dem Reiter Hilfe sind alle für Sie notwendigen Schritte erklärt und bildlich dargestellt. Wenn Sie entsprechend diesen vorgehen, können Sie Ihre Daten, Dokumente und Unterlagen entsprechend zur Anerkennung einreichen.
Ein vollständiger Antrag umfasst:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Arbeitsvertrag bzw. -verträge
- Praktikumszeugnis(se) mit Unterschrift des Studierenden und des Ausbildungsbetriebes
- Nachweis über die erbrachten Stunden während des Praktikums
- Studiendokumentation, aus der die Zulassung zur Praxisphase (80 Credits) ersichtlich ist
- Praktikumsbericht
Allgemeine Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen:
1. Inhalte der praktischen Ausbildung
Überzeugen Sie im Praktikumsbericht davon, dass die qualitativen Anforderungen an eine Praxisphase in Ihrem Studiengang erfüllt sind. Legen Sie entsprechende, möglichst aussagekräftige Arbeitsproben (z.B. CD-ROM, Quellcode-Auszüge, Schaltpläne o.ä.) und Referenzen bei.
2. Quantität der Tätigkeiten
Ein Nachweis von der Beschäftigungsstelle zur erbrachten Arbeitszeit ist vorzulegen. Aus diesen muss eindeutig hervorgehen, dass Sie im:
- Studiengang Bachelor Druck- und Medientechnik mindestens 36 Wochen Vollzeittätigkeit oder einen äquivalenten Zeitraum in Teilzeittätigkeit (z.B. 72 Wochen a 20 Stunden) in höchstens 3 zeitlich getrennten Abschnitten ausgeübt haben.
- Studiengang Bachelor Digitale Medien und Print mindestens 36 Wochen Vollzeittätigkeit oder einen äquivalenten Zeitraum in Teilzeittätigkeit (z.B. 72 Wochen a 20 Stunden) in höchstens 3 zeitlich getrennten Abschnitten ausgeübt haben.
- Studiengang Bachelor Screen Based Media mindestens 36 Wochen Vollzeittätigkeit oder einen äquivalenten Zeitraum in Teilzeittätigkeit (z.B. 72 Wochen a 20 Stunden) in höchstens 3 zeitlich getrennten Abschnitten ausgeübt haben.
- Studiengang Bachelor Technische Informatik – Embedded System mindestens 36 Wochen Vollzeittätigkeit oder einen äquivalenten Zeitraum in Teilzeittätigkeit (z.B. 72 Wochen a 20 Stunden) in höchstens 3 zeitlich getrennten Abschnitten ausgeübt haben.
- Studiengang Medieninformatik-Bachelor es sind mindestens 18 Wochen Vollzeittätigkeit oder ein äquivalenter Zeitraum in Teilzeittätigkeit (36 Wochen a 20 Stunden) in höchstens 2 zeitlich getrennten Abschnitten erforderlich.
- Studiengang Screen Based Media: Auf schriftlichen Antragbeim Praxisbeauftragten kann einen entsprechende, nachgewiesene und durchgehende Tätigkeit von mindestens 24 Wochen Dauer anerkannt werden. Die Befreiung von der Präsenzzeit der Praxisphase entbindet nicht vom Erstellen des geforderten Berichtes.
3. Beginn der Tätigkeiten
Der Beginn der Tätigkeiten darf nicht eher als 5 Jahre (Medieninformatik-Bachelor: 4 Jahre) vor Antragstellung liegen.
4. Zeugnisse
Qualifizierte Arbeitszeugnisse der Beschäftigungsstellen über die betreffenden Tätigkeiten sind beizufügen.
5. Praktikumsbericht
Der Bericht muss (mindestens) den für Ihren Studiengang üblichen qualitativen und quantitativen Anforderungen entsprechen. Der Bericht muss von der jeweiligen Beschäftigungsstelle gegengezeichnet sein.
6. Studiendokumentation
Als Nachweis, dass Sie zur Praxisphase zugelassen sind (105 Credits), ist eine Studiendokumentation in Kopie beizufügen.
Der Antrag ist mit allen geforderten Unterlagen im BPA - Praxisphasen-Anerkennungssystem anzulegen und an den für Ihren Studiengang zuständigen Praktikumsbeauftragten zu übersenden. Nur vollständig eingereichte Unterlagen werden zur Anerkennung weiterbearbeitet. Die Entscheidung über Anerkennung oder Ablehnung des Antrages wird in schriftlicher Form mitgeteilt. Vor Antragstellung im BPA - Praxisphasen-Anerkennungssystem empfehlen wir Ihnen sich mit dem für Ihren Studiengang zuständigen Beauftragten für die Praxisphase über die Absicht Ihrer Maßnahmen bezüglich der Anerkennung auszutauschen.
Rechtsgrundlage und Richtlinien
Richtlinien des Fachbereichs VI (gemäß §3, Absatz 1 OPp) zur Dauer, inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der Praxisphase:
Auszug aus der Studienordnung Medieninformatik-Bachelor
(mit ergänzenden Erläuterungen)
Durchführung und inhaltliche Gestaltung des Praxisprojekts
(1) Ziel der Praxisphase
Der/die Studierende soll im Praxisprojekt an konkrete Aufgabenstellungen der Medieninformatik herangeführt werden. Dabei kann es sich sowohl um IT-bezogene Aufgaben handeln (wie z.B. Systemanalyse, Erstellung, Wartung und Dokumentation von Software, Projektierung und Vertrieb von Hard- und Software oder Forschung und Entwicklung) oder auch um Medien bezogene Aufgaben handeln (Entwicklung und Konzeption multimedialer Anwendungen, grafische Gestaltung und Umsetzung von interaktiven Abläufen, Entwicklung multimedialer Produktionen oder Systementwicklung für multimediale Hard- und Software). Er/sie soll Gelegenheit erhalten, die Bedeutung einzelner Aufgaben im Zusammenhang mit dem gesamten Betriebsgeschehen zu sehen und zu beurteilen.
(2) Durchführung und Dauer der Praxisphase
Das Praxisprojekt setzt sich zusammen aus einer 12-wöchigen Arbeit in einem Betrieb (Praxisphase), einer Vorlesung, die Kommunikations- und Präsentationstechnik vermittelt, sowie einer Präsentation, in der die Ergebnisse der Arbeit im Betrieb präsentiert, diskutiert und wissenschaftlich aufbereitet werden. Das Modul hat den Umfang von 15 Credits. Die 12-wöchige betriebliche Arbeit sollte spätestens mit Beginn des 6. Studienplansemesters beginnen, idealerweise schon einige Wochen vorher. Die zum Praxisprojekt gehörende Präsentation (Übung) ist nach Beendigung der Praxisphase beim/bei der betreuenden Hochschullehrer/-in der Beuth Hochschule für Technik Berlin durchzuführen.
Wichtig: Zur Bewertung der Praxisphase muss das Modul "Praxisphase" belegt werden.
(3) Qualitative Kriterien und inhaltliche Gestaltung
Die betriebliche Betreuungsperson sollte eine Qualifikation besitzen, welche dem angestrebten Studienziel entspricht.
Außerdem wird die Praxisphase von einem/r Hochschullehrer/in der Beuth Hochschule für Technik Berlin wissenschaftlich begleitet.
Die Tätigkeiten im Praxisprojekt sollten den Qualifikationsanforderungen des angestrebten Berufsfeldes nahe kommen.
(4) Abschluss der Praxisphase
Die Tätigkeiten im Praxisprojekt sind in einem schriftlichen Bericht darzustellen. Weiterhin ist eine Präsentation, die die Projektinhalte vermittelt, beim/bei der betreuenden Hochschullehrer/in durchzuführen. Dabei sind die in der Vorlesung Kommunikations- und Präsentationstechniken erlernten Stoffinhalte anzuwenden. Der schriftliche Bericht und die Präsentation der betrieblichen Tätigkeit bilden die Grundlage für die Bewertung des Praxisprojektes. Zusätzlich stellt der praxisgebende Betrieb ein Arbeitszeugnis aus.
Fachbereichsrats-Beschluss vom Dezember 2013
(1) Anforderungen an den Praktikumsbericht
- Mindestumfang 9 Textseiten (Abbildungen, Quellcode-Auszüge u.ä. verlängern ihn)
- Drei Teile:
- Kurzbeschreibung der Ausbildungsstelle
- Aufgabenbeschreibung
- (am ausführlichsten) Beschreibung der Lösung der praktischen Aufgaben
- Vom Praxisbetrieb gegengezeichnet
(2) Anerkennung von beruflichen Tätigkeiten als Praxisprojekt
Einem Studenten/einer Studentin können auf seinen/ihren Antrag Tätigkeiten als Praxisphase anerkannt werden, wenn:
- die Eigenart dieser Tätigkeiten dem in der Studienordnung fixierten Ziel des Praxisprojekts entspricht;
- diese Tätigkeiten 18 Wochen in Vollzeitform oder bei Teilzeitform einen äquivalenten Zeitraum in höchstens zwei zeitlich getrennten Abschnitten umfassen;
- deren Beginn nicht mehr als 4 Jahre vor der Antragstellung liegt;
- darüber Zeugnisse der Beschäftigungsstellen vorliegen;
- er/sie einen Bericht über die ausgeführten Tätigkeiten einreicht, der dem Praktikumsbericht gemäß §7, Abs.2 OPp entspricht;
- zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Mindeststudienleistung von 80 Credits nachgewiesen wird.
Eine Anerkennung der praktischen Tätigkeiten umfaßt lediglich die Befreiung von der 12-wöchigen betrieblichen Arbeit, nicht aber die Befreiung von Lehrveranstaltungen und auch nicht von der Präsentation der Arbeitsergebnisse. Gemeinsam mit der Anerkennung der praktischen Tätigkeiten wird eine differenzierte Bewertung des eingereichten Praktikumsberichts vorgenommen.
Die zum Praxisprojekt gehörige Präsentation kann direkt nach erfolgter Anerkennung erfolgen.
Auszug aus dem Modulhandbuch
- Credits: 15
- Präsenzzeit: 0 SWS
- Lerngebiet: Fachspezifische Vertiefung
- Niveaustufe: 6. Studienplansemester
- Status: Pflichtmodul
- Prüfungsform: Präsentation, schriftlicher Bericht
- Ermittlung der Modulnote: 30 % Präsentation, 70 % schriftlicher Bericht
- Den Studierenden wird jeweils ein/e Hochschullehrer/in zugewiesen, die die Praxisphase wissenschaftlich begleitet, den schriftlichen Bericht und die Präsentation bewertet.
Auszug aus der Studienordnung Technische Informatik - Bachelor
Durchführung und inhaltliche Gestaltung der Praxisphase
(1) Ziel der Praxisphase
Der/die Studierende soll in der Praxisphase an konkrete ingenieurnahe Aufgabenstellungen der Technischen Informatik herangeführt werden, z.B. in Produktentwicklung, -herstellung und -service. Er/sie soll Gelegenheit erhalten, die erlernten Grundlagen konkret zu nutzen und die Bedeutung einzelner Aufgaben im Zusammenhang mit dem gesamten Betriebsgeschehen zu sehen und zu beurteilen.
(2) Durchführung und Dauer der Praxisphase
Die Praxisphase umfasst eine Dauer von 20 Wochen. In der Vorlesungszeit wird sie an 4 Arbeitstagen pro Woche durchgeführt, ansonsten an 5 Arbeitstagen.
(3) Qualitative Kriterien und inhaltliche Gestaltung
Die Praxisphase wird von einem Hochschullehrer/in wissenschaftlich begleitet. Die betriebliche Betreuungsperson sollte eine Qualifikation besitzen, die der des angestrebten Studienzieles entspricht. Die Tätigkeiten in der Praxisphase sollten den Qualifikationsanforderungen des angestrebten Berufsfeldes nahe kommen.
(4) Abschluss der Praxisphase
Die Tätigkeiten in der Praxisphase sind in einem schriftlichen technischen Bericht darzustellen, in dem auch die fachtheoretischen Grundlagen der Aufgaben zu behandeln sind. Weiterhin ist eine Präsentation der Arbeitsinhalte in einem Kolloquium durchzuführen.
(5) Bewertung der Praxisphase
Bericht und Kolloquium bilden die Grundlage für die Bewertung der Praxisphase durch die betreuende Lehrkraft, zusätzlich stellt der praxisgebende Betrieb ein Arbeitszeugnis aus. Die betreuende Lehrkraft führt mit der/dem Studierenden ein Gespräch zur Auswertung der Qualität des Praktikumsberichts. Die Bewertung erfolgt differenziert. Die Praxisphase repräsentiert einen Aufwand von 20 Credits und geht mit einem Notengewicht von 5 Credits in das Abschlusszeugnis ein.
Auszug aus der Studienordnung Bachelor Druck- und Medientechnik
Durchführung und inhaltliche Gestaltung der Praxisphase
§ 1 Ziel und Voraussetzung der Praxisphase
In der Praxisphase sollen die bisher erworbenen Kenntnisse in der Praxis angewendet und vertieft werden. Es sollen Probleme und Aufgabenstellungen spezieller Arbeitsplätze kennen gelernt werden. Dazu müssen Leistungen im Umfang von 80 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen sein. Über die Zulassung zur Praxisphase sowie Ausnahmen entscheidet der/die Beauftragte für die Praxisphase.
§ 2 Durchführung und Dauer der Praxisphase
Die Studierenden arbeiten in Betrieben im Umfang von 19 Wochen Vollzeit (betriebsübliche Wochenarbeitszeit). Der Beginn soll in der Regel mit dem Beginn der Vorlesungszeit des Semesters zusammenfallen. Ausnahmen kann der/die Beauftragte für die Praxisphase genehmigen. Abweichungen von plus/minus einem Monat sind möglich.
§ 3 Qualitative Kriterien
-
Die Studierenden arbeiten in Betrieben an Problemen und Aufgabenstellungen der Druck- und Medientechnik. Es soll eine fachlich qualifizierte und zumindest in Teilen eigenverantwortliche Tätigkeit ermöglicht werden. Über die Genehmigung der Praxisphasenarbeitsplätze entscheidet der/die Beauftragte für die Praxisphase auf der Grundlage des vorgelegten Aufgabenplanes und einer Selbstdarstellung des Betriebes.
-
Während der Praxisphase werden die Studierenden in der Hochschule und am Arbeitsplatz von einer fachlich zuständigen Lehrkraft betreut. Näheres wird in der Modulbeschreibung erläutert.
§ 4 Begleitendes Modul
Begleitend zur Praxisphase wird das Modul „Wissenschaftliches Schreiben“ belegt. Dieses Modul wird als Online-Veranstaltung angeboten. Der Betrieb soll die Arbeitszeit der Studierenden so flexibel gestalten, dass eine Teilnahme an diesem Modul möglich ist.
§ 5 Abschluss der Praxisphase
Zum Abschluss der Praxisphase wird ein Bericht vorgelegt, der von dem/der betrieblichen Betreuer/in unterschrieben wird und von der betreuenden Lehrkraft zu bewerten ist. Außerdem ist ein Zeugnis der Ausbildungsstätte über Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses einzureichen.
§ 6 Anerkennung früherer Arbeitsleistungen
- Fachlich qualifizierte Arbeitsleistungen können auf Antrag von dem/der Beauftragten für die Praxisphase für das Modul „Betreute Praxisphase“ anerkannt werden.Voraussetzung dafür ist der Nachweis von 34 Wochen Arbeitszeit in nicht mehr als drei Teilabschnitten und nicht älter als 5 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei Teilzeitarbeitsverhältnissen verlängert sich die Wochenzahl entsprechend. Ausbildungszeiten können hierfür nicht anerkannt werden.
- Bericht und Zeugnis gemäß §5 sind dem Antrag auf Anerkennung beizufügen
Stellenangebote
Über das Karriere- und Jobportal des Career Service der BHT Berlin können Arbeitgebende qualifizierte Studierende finden:
- Aktuelle Stellenangebote veröffentlichen
- In Profilen der Studierenden und Alumni nach geeignetem Nachwuchs suchen
Ziel des Praktikums (Praxisphase)
Ziel ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Das Bearbeiten konkreter Probleme im angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld soll:
- auf dem in den ersten vier Semestern erworbenen Wissen aufbauen,
- dieses Wissen durch praktische Erfahrungen bereichern,
- anwendungsbezogene Kenntnisse vermitteln.
Unser Fachbereich „Informatik und Medien“ sucht ständig Praktikumsstellen-Angebote für die Studiengänge:
- Medieninformatik (Studienschwerpunkte Software und Medien)
- Technische Informatik (Schwerpunkte Systemtechnik und Elektronik)
- Druck- und Medientechnik
Das Praktikum kann unbefristet, d.h. bis auf Widerruf, oder befristet (für einen begrenzten Zeitraum) unterbreitet werden.
Die Praxisphase findet im 5. Semester (spätestens zu Beginn des 6. Semesters des 6-semestrigen Bachelor-Studiums) statt.
Dauer nach Studiengang:
- Medieninformatik-Bachelor (MB) :mindestens 11 Wochen a 5 Arbeitstage
- Technische Informatik - Bachelor (TB): mindestens 20 Wochen a 4 Arbeitstage
- Druck- und Medientechnik - Bachelor (DB): mindestens 19 Wochen a 5 Arbeitstage
Beginn in der Regel mit der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters, d.h.:
- zum Sommersemester ca. am 1. April (± 4 Wochen)
- zum Wintersemester ca. am 1. Oktober (± 4 Wochen)
Die Praxisphase ...
- beruht auf dem Abschluss eines Vertrages zwischen Praktikumsbetrieb, Student/-in und der Beuth Hochschule für Technik Berlin,
- beinhaltet die fachliche Betreuung im Praktikumsbetrieb durch eine/-n Informatiker/-in oder Ingenieur/-in mit akademischem Abschluss (Diplom, Master, Bachelor) oder eine Fachkraft einer verwandten Fachrichtung,
- ist rechtlich geregelt in der Ordnung für Praxisphasen an der Beuth Hochschule für Technik Berlin (OPp).
Praktikumsstellen-Angebote werden ab Juni 2015 nur noch über den zentralen Career Service der Beuth Hochschule verwaltet.
Weitere Jobbörsen im Netz:
Jobted
Job- und Praktikumsangebote
Morgenpost Jobs
Job- und Praktikumsangebote
Jobpilot
Stellenangebote, Praktikumsbörse, Unternehmenskurzprofile
jobs.de
Für Fach-, Führungskräfte, Spezialisten, Praktika
Monster.de
Job- und Praktikumsangebote
karriere.de
Praktikumsangebote
StepStone
Umfangreiche und detaillierte Jobbörse
Praktikum.de
Suchmaschine nach Praktikumsstellen
cesar-jobs.de
Ergebnisse von Print- und Online-Jobbörsen
iBusiness-Stellenmarkt
Kostenloses Eintragen eines Stellengesuchs
www.indeed.de
Umfangreiche Suchmaschine nach Jobs in Deutschland
Stellenmarkt von Multimedia.de
Für Medieninformatiker/-innen interessant
Auslandspraktikum
Um ein Praktikum im Ausland zu abolvieren, sollte man sich möglichst früh mit den nötigen Bedingungen vertraut machen. Empfehlenswert ist grundsätzlich nur dann ein Auslandspraktikum in Erwägung zu ziehen, wenn man der jeweiligen bzw. einer Fremdsprache mächtig ist.
Informationen des Akademischen Auslandsamts zum Auslandspraktikum
BAföG, dass heißt:
- Auslandszuschläge
- Studiengebühren
- Reisekosten
- Kosten der Krankenversicherung
- maximal 5 Semester im Ausland
- Anrechnung der Auslandssemester auf die Förderungshöchstdauer
Mit BAföG ins Ausland
Für einen Studienaufenthalt im Ausland erhalten wesentlich mehr Studierende Ausbildungsförderung als für eine Ausbildung im Inland. Denn die an Kaufkraft und Lebenshaltungskosten orientierten Auslandszuschläge, Reisekosten und die möglicherweise anfallenden Studiengebühren lassen den Bedarfssatz so erheblich ansteigen, dass für viele Studierende ein Anspruch auf Studienförderung entsteht.
Es kann die Förderung eines Auslandspraktikums im Rahmen eines Studiums geleistet werden, wenn
- dies in der Prüfungsordnung vorgeschrieben und inhaltlich geregelt ist, die im Inland gelegene Hochschule bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennt,
- dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt, das Praktikum im Ausland der Ausbildung im Inland dem Ausbildungsstand förderlich ist und mindestens 3 Monate dauert,
- bei Praktika außerhalb Europas zusätzlich eine Bescheinigung mit dem Inhalt vorgelegt wird,
- dass die Durchführung des Praktikums außerhalb Europas nach dem Ausbildungsstand besonders förderlich ist,
- ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Leistungen
Die Förderung nach dem BAföG wird in der Regel für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum bis zu einem Jahr Dauer geleistet. Darüber hinaus kann während drei weiterer Semester Ausbildungsförderung geleistet werden, wenn der studienbezogene Auslandsaufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.
Die entsprechende Zahl der Auslandssemester wird auf die Förderungshöchstdauer angerechnet. Diese kann jedoch für eine angemessene Zeit verlängert werden.
Angemessen ist dabei der Ausgleich des Zeitverlustes, der dadurch entstanden ist, dass im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen, im Inland nicht anerkannt werden. Allerdings kann für diese Verlängerungszeit nur ein verzinsliches Bankdarlehen gewährt werden.
Ausnahmen von dieser Regelung:
Maximal zwei Auslandssemester werden nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet, wenn das BAföG-Auslandsamt bereits vor dem 1.8.1996 einen BAföG-Bescheid erlassen hatte oder die BAföG-geförderte Auslandsausbildung vor dem 1.8.1996 durchgeführt oder zumindest begonnen wurde.
Gleiches gilt, wenn zwar ein im wesentlichen vollständiger BAföG-Antrag vor dem 1.8.1996 vorlag, über diesen aber nicht innerhalb von 2 Monaten entschieden worden war.
Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht, wenn die Ausbildungsbstimmungen einen Auslandaufenthalt zwingend vorgeschrieben haben.
Die Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate bzw. mindestens 3 Monate bei Praktikum und Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation dauern.
Die Leistungen bei einem Studium oder Praktikum im Ausland umfassen zusätzlich zur Inlandsförderung Auslandszuschläge, nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu 4.500 Euro/Studienjahr), Reisekosten, Kosten der Krankenversicherung.
Die zusätzliche Auslandsförderung wird als Zuschuss geleistet.
BAföG-Antrag
Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die Auskünfte zur Ausbildungsförderung stellen.
Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes ist notwendig. Die Anträge sind in jedem Fall spätestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen, damit eine zeitnahe Auszahlung der Förderbeträge gewährleistet ist.
Um ein Auslands-Stipendium zu erhalten, sind bestimmte Vorraussetzungen nötig.
Die folgenden Punkte helfen bei der Suche nach einem Stipendium:
- Fulbright-Kommission
- Stipendien für Studenten/Graduierte von Unis und FH
- Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen für ein Auslandspraktikum
- Voll-/Teilstipendien der Fulbright-Kommission
- Ausschreibung/Bewerbungswege zur Fulbright-Kommission
- Besonderheiten des Fachhochschulprogramms
Stipendien für Studenten/Graduierte von Universitäten und Fachhochschulen
Im Rahmen dieser Programme können sich nur Studenten/Graduierte staatlich anerkannter Hochschulen, die Mitglied der Hochschulrektorenkonferenz sind, bewerben. Interessenten von Berufsakademien sowie Berufsschulen können leider nicht berücksichtigt werden.
Sogenannte Anschlussstipendien für bereits in den USA begonnene Studienaufenthalte können nicht gewährleistet werden.
Stipendien für die Anfertigung von Doktorarbeiten oder zur Durchführung amerikanischer Ph.D.-Programme stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.
Die Stipendien werden nur für den Studienaufenthalt von einem akademischen Jahr vergeben und zielen nicht auf den Erwerb eines amerikanischen akademischen Grades (z.B. Master's Degree) ab.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAA) - Deutsches Komitee Der IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience)
Auslandspraktika für Studierende der deutschen Fachhochschulen
Auf der Grundlage der früher zwischen der Ständigen Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Staatlichen Fachhochschulen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (FRK) und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) geschlossenen Vereinbarung bietet der DAAD im Rahmen des Austauschprogramms der "International Association for the Exchange of Students for Technical Experience" (IAESTE) Studierenden deutscher Fachhochschulen Auslandspraktika in Europa und Übersee an.
- Fachrichtungen: Ingenieur- und Naturwissenschaften
- Dauer: 2 - 3 Monate
- Zeitraum: Juli - August - September
- Länder: ganz Europa und einzelne Plätze in Nordafrika, Nahost und Lateinamerika
- Vergütung: Vergütung deckt Lebenshaltungskosten im Gastland
- Fahrkosten: innerhalb Europas vom Praktikanten selbst getragen, für außereuropäische Länder (inkl. Island, Malta, Zypern, Türkei und östl. Teile der ehem. GUS) kann ein Fahrkostenzuschuss im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden
- Voraussetzungen:
- für Europa: Nachweis von mindestens 2 Vorlesungssemestern und guten Leistungen; ausreichende Fremdsprachenkenntnisse (Sprache des Gastlandes oder Englisch)
- für Übersee Zusätzlicher Nachweis des Vordiploms oder eines gleichwertigen Zeugnisses
- Bewerbungsfrist: 2 Semester vor Praktikumsbeginn bei der Koordinierungsstelle für die praktischen Studiensemester der Fachhochschulen in Baden-Württemberg, Postfach 24 40, 76012 Karlsruhe
Antrags- und Auswahlverfahren:
Antragsformulare sind bei den Akademischen Auslandsämtern (hier: Haus Grashof) der Fachhochschulen erhältlich. Die Bewerbungen sind von den Studierenden direkt bei der Koordinierungsstelle bis zum angegebenen Termin einzureichen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt in Zusammenarbeit mit dem DAAD. Über den Ausgang der Bewerbung werden die Kandidaten bis Ende April des Folgejahres benachrichtigt. Die ausgewählten Studierenden erhalten gleichzeitig Informationen über das weitere Vermittlungsverfahren.
Eine gute Bewerbung sollte folgende Punkte enthalten:
1. einseitiges Anschreiben mit folgenden Informationen:
- Im wievielten Semester/Studienjahr man sich befindet
- Angabe der Studienrichtung und des Schwerpunktes
- Selbsteinschätzung der Fremdsprachenkenntnisse
- Motivation
- Beschreibung des gewünschten Inhaltes des Praktikums
- Hier können z.B. 2 - 3 Branchen mit den jeweiligen Aufgabenfeldern angegeben werden, in denen man gerne tätig werden möchte.)
- Um jedoch die eigene Offenheit für andere Aufgaben zu bekunden, könnte man beispielsweise „others acceptable“ ergänzen.
- Bezahlung als Frage formulieren
- frühere Auslandserfahrungen erwähnen
WICHTIG: Das Anschreiben sollte namentlich an die zuständige Person (Ausbildungsleiter/-in, Personalleiter/-in), die über die Vergabe der Praktikumsplätze entscheidet, adressiert sein.
BITTE nicht mit dem Satz „Ich muss für mein Studium ein Pflichtpraktikum machen“ anfangen, sondern die Vorstellungen, was bei dem Praktikum zu lernen ist und welchen Nutzen man selbst der Firma bringen kann. Zu versuchen ist zwischen dem Studium, dem gewünschtem Praktikum und den persönlichen Arbeitswünschen eine Relevanz herzustellen.
2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
Bei einer vorherigen Ausbildung lohnt es sich nicht nur die Ausbildung (für die es evtl. kein Äquivalent in eurem Zielland gibt) anzugeben, sondern auch 2-3 Aufgabenschwerpunkte zu nennen.
Dies gilt ebenso für vorherige Berufserfahrungen. Bisherigen Jobs (auch wenn diese lediglich der Sicherung des Unterhaltes dienten) sollten nicht nur einfach aufgelistet werden, sondern auch eine Relevanz zu dem Praktikumswunsch hergestellt werden.
Gerade für die USA-Bewerbung ist es auch wichtig, evtl. Mitwirkungen in studentischen Gremien, beim DRK, der freiwilligen Feuerwehr oder sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten, die über das rein fachliche hinausgehen, zu erwähnen und besonders leitende Positionen hervorzuheben (Pfadfinder-Gruppenleiter/-in o.ä.).
Das benennen von Hobbys hilft ebenso, dem Adressaten ein Bild seiner Persönlichkeit zu vermitteln.
3. Zensurenspiegel (übersetzt)
Der Zensurenspiegel soll nicht nur ein Anhaltspunkt für Studienleistungen sein, sondern vor allem Auskunft über die erlernten Studieninhalte geben.
Spezielle Seminare, die belegt wurden oder Fachkenntnisse sollten ggf. im Anschreiben nochmals hervorgehoben werden.
Erwähnenswert ist auch, wenn bis zum Eintritt des Praktikums noch an einem Praktikumsaufgaben relevantem Seminar teilgenommen wird.
4. Zertifikate und Zeugnisse
Ggf. Fremdsprachenzertifikate und übersetzte vorheriger fachbezogener Praktika oder Arbeitserfahrungen beiliegen (nur aussagekräftige Zeugnisse mitschicken).
5. Empfehlungen und Referenzen
Für die USA-Bewerbung sollte auch ein Empfehlungsschreiben eines früheren Arbeitgebers, Lehrers, jetzigen Dozenten oder einfach einer Person, die man gut kennt und die man als Referenz angeben kann, beiliegen.
Alles muss in der Landessprache (ggf. der Arbeitssprache) geschrieben sein und sollte keine Fehler enthalten!
Die Bewerbungen sollten an mehrere Unternehmen geschickt werden und dort nach ein paar Tagen angerufen werden, damit ein schnelles Feedback erfolgen kann und ggf. noch fehlende Informationen nachgereicht werden können.
Tipps zur Bewerbung
1. Anschreiben
- Datum
- Adresse und Telefonnummer
- Anschrift der Firma
- Betreff (kein: „Betr.“ oder „Betrifft“, es reicht die Angabe des Grundes der Bewerbung)
- Anrede („Sehr geehrte Damen und Herren,“)
- Eigene Fähigkeiten
- Schwerpunkte bisheriger Arbeiten nennen und Aufgabengebiete(e) erläutern
- wichtige Einzelheiten
- Schlusssatz
- Anlagen (Lebenslauf, Passbild, Zeugniskopien, ...)
WICHTIG: Das Anschreiben sollte namentlich an die zuständige Person (Ausbildungsleiter/-in, Personalleiter/-in), die über die Vergabe der Praktikumsplätze entscheidet, adressiert sein.
BITTE nicht mit den Sätzen „Ich muss für mein Studium ein Pflichtpraktikum machen.“ oder „Hiermit bewerbe ich mich.“ anfangen, sondern die Vorstellungen, was bei dem Praktikum zu lernen ist und welchen Nutzen man selbst der Firma bringen kann. Zu versuchen ist zwischen dem Studium, dem gewünschtem Praktikum und den persönlichen Arbeitswünschen eine Relevanz herzustellen.
2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Es sollte ein aktuelles Lichtbild in Passfotoformat vom Fachmann sein.
- Das benennen von Hobbys hilft ebenso, dem Adressaten ein Bild seiner Persönlichkeit zu vermitteln.
3. Zeugnisse
- Schulzeit: letztes Schulzeugnis
- Studium: Prüfungszeugnisse
- Berufsausbildung: Prüfungszeugnis
- Berufstätigkeit: Arbeitszeugnis
- Fortbildung: Zertifikate und Zeugnisse
Die Bewerbungen sollten an mehrere Unternehmen geschickt werden und dort nach ein paar Tagen angerufen werden, damit ein schnelles Feedback erfolgen kann und ggf. noch fehlende Informationen nachgereicht werden können.
Absender
Adresse
(4 Leerzeilen)
Firma (oder Name der Bezugsperson)
Adresse
Datum
(3 Leerzeilen)
Bewerbung um ein Praktikumsplatz als ...
(2 Leerzeilen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit ...
Zur Zeit studiere ich an der Beuth Hochschule für Technik Berlin, im 3 Semester ... Im Rahmen meines Studienganges ist im fünften Semester ein Praktikum vorgesehen ...
Ich besitze sehr gute Kenntnisse in ...
Gerne würde ich Ihr Team tatkräftig unterstützen ...
Habe ich ihr Interesse geweckt? Dann laden Sie mich doch zu einem persönlichen Gespräch ein. Gerne beantworte ich weitere Fragen und freue mich sehr auf die Einladung.
Mit freundlichen Grüßen,
(mindestens 6 Leerzeilen)
(Unterschrift)
Anlagen
Praktikumsbericht
Während der Ausbildung ist ein Praktikumsbericht über Inhalt und Ablauf des Praktikums anzufertigen, der von der Ausbildungsstelle überprüft wird und von dieser abzuzeichnen ist.
Anforderungen an den Praxisbericht
- Medieninformatik: Mindestumfang 9 Textseiten (zzgl. Abbildungen, Quellcode-Auszüge, u.a.)
- Technische Informatik: Mindestumfang ca. 20 Textseiten (zzgl. Abbildungen, Quellcode-Auszüge, u.a.)
- Druck- und Medientechnik: Mindestumfang 20 Seiten inkl. Abbildungen
- vom Praxisbetrieb gegengezeichnet.
Der Praktikumsbericht ist bis spätestens zum Ende der Semesterferien im Fachbereichs-Sekretariat abzugeben. Von dort wird er dann der fachlich betreuenden Lehrkraft zur Beurteilung zugeleitet.
Leitfaden mit wichtigen Regeln für die Praxisphase und den Praktikumsbericht für B-TI
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Als Verhandlungsbasis für ein „angemessenes“ Entgelt kann der BAföG-Satz dienen (ca. 500 EUR).
Großbetriebe können in der Regel etwas mehr bezahlen als kleinere Unternehmen.
Angesichts der aktuellen Situation der öffentlichen Kassen ist der Öffentliche Dienst meist nicht in der Lage, ein Entgelt zu zahlen - vielleicht aber eine Erfolgsprämie.
Diesen Nachweis bekommen Sie im Fachbereichs-Sekretariat des FBVI zu den üblichen Sprechzeiten.
Siehe: Vorbereitung
Die Anerkennung von Tätigkeiten als Praxisphase ist für jeden Studiengang speziell geregelt.