Aktuelles und Termine

Veranstaltungen des Frauen- und Gleichstellungsbüros

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Aktionen zum 25.11. – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Ausstellung, Tag und der offenen Tür & vieles mehr 

Rund um den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November lädt das Frauen- und Gleichstellungsbüro im November zu vielfältigen Ausstellungen und Veranstaltungen ein, die für das Thema sensibilisieren und zu mehr Awareness beitragen sollen.

Die Map Map of the Month – die jeden Monat vom Labor für Geomedien ausgestellt wird widmet sich im November einer Darstellung der Femizide in Deutschland 2025“.  

Vom 17.11.-11.12.  wird in den Foyers der Häuser Grashof und Bauwesen die  Ausstellung "Gemeinsam gegen Sexismus" zu sehen sein.

Zur Eröffnung der Austellung lädt das Frauen- und Gleichstellungsbüro am 18.11. von 11:30-16:00 zum Tag der offenen Tür alle Neugierigen ein unserere Arbeit kennen zu lernen.

Anschließend findet am 18.11. von 18:00-19:00 der Vortrag „Wir erobern uns die Nacht zurück“ –  Von Selbstermächtigung und Solidarität  statt: Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum – welche Frau kennt das nicht? Neben Gewalt in Beziehungen, häuslicher Gewalt, Gewalt am Arbeitsplatz ist dies ein wesentliches Thema. Hinter all diesen Formen zeigt sich die strukturelle Gewalt im Patriarchat. In einem Impulsvortrag geht Heike Stange, Frauentouren, mit Beispielen in Bild, Ton und Dokumenten auf Spurensuche: Wie wurde das Thema in der neuen Frauenbewegung besetzt? Wie wehren sich Frauen? Wie mobilisieren und solidarisieren sie sich? Im Anschluss kommen wir ins Gespräch.


Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt entschieden entgegentreten!

Der 25. November ist der Internationale Gedenk- und Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen*.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Hochschulen (LaKoF) veranstalten zu diesem Anlass jedes Jahr Workshops, Ausstellungen, Vorträge, Beratungstage und vieles mehr. Denn auch an Berliner Hochschulen sind besonders Frauen* nach wie vor von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt betroffen. Daher gilt es, das Bewusstsein für die Thematik zu schärfen und Betroffene konsequent zu unterstützen.

Um breiter zum Thema Sexismus zu informieren, gibt es die Wanderausstellung des Bündnisses "Gemeinsam gegen Sexismus", welche im November im Foyer Grashof und in Haus Bauwesen im Erdgeschoß zu sehen ist. Die Aufsteller können auf Nachfrage im Frauen- und Gleichstellungsbüro auch an anderen Orten gezeigt und ausgeliehen werden.

Den 25.11. nehmen wir zum Anlass ein deutliches Signal zu senden: Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt wird an Berliner Hochschulen nicht geduldet! Die BHT wird ebenfalls die Aktionsflagge hissen.

In ihren Standpunkten für eine geschlechtergerechte Hochschulpolitik hat die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) die Grundsätze für ein erfolgreiches Engagement gegen Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an Hochschulen definiert.

#MeToo in Science bringt interessante Beiträge zum Thema in Podcasts, z.B. zu rechtlichen Aspekten, Rechssprechung, Verfahrensweisen an Hochschulen und Präventionsmaßnahmen.


Neues aus dem Plenum

Das Plenum der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten tagt regelmäßig, zuletzt am im Oktober 2025. Folgende Themen werden zur Zeit bearbeitet:

  • Die Sparauflagen für die Hochschulen betreffen alle Einrichtungen. Im kollegialen Austausch wurden die bisherigen Ansätze diskutiert und welche Folgen für die Gleichstellung von Frauen befürchtet werden. Die Arbeitsverdichtung hat deutlich zugenommen. Die Weiterführung der Kindernotbetreuung auch in 2026 ist geplant. Das Plenum hat verschiedene Maßnahmen mit Hilfe des Gleichstellungsfonds umgesetzt, wie Finanzierung von WB, Materialien für Workshops am Girls Day und Führung und Vorträge.
  • Zum Schutz vor Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt arbeitet das Plenum an einem "Schutzkonzept". 2024 hat die Kollegin von der HTW, Frau Dr. Ulrike Richter den Prozess und das Konzept ihrer Hochschule vorgestellt. Die hauptberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte hat anhand einer Matrix die Konzepte der Berliner HAW miteinander verglichen. Im nächsten Schritt arbeitet das Plenum an einem Entwurf für die BHT. Ziel ist die Fertigstellung bis 2026.
  • Die Frauenförderpläne der Fachbereiche sind alle aktualisiert (2025). Aktuell liegt der Professorinnenanteil bei 25,5%.
  • Es wurden Ideen gesammelt, inwieweit Aktivitäten zu Gender und Diversity an der BHT sichtbarer gemacht werden können. Ein tolles Projekt ist am Fachbereich IV "Loom" gestartet.

Kostenlose Menstruationsartikel

Automaten mit kostenlosen Tampons und Binden wurden auf Initiative des AStA und der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, finanziert aus Frauenfördermitteln (Gleichstellungsfonds) an folgenden Orten installiert:

  • Haus Bauwesen, Vorraum der Toilettten im Foyer (beim AStA-Büro) und Damentoilette 3. OG (Raum D 321)
  • Haus Grashof, Vorraum der Toiletten im Foyer (neben Ingeborg-Meising-Saal)
  • Haus Gauß, Damentoilette im Foyer
  • Haus Beuth, Umkleidebereich Sportraum 4. OG (A 406) und EG (A47b nahe Beuth Halle)
  • Präsidium, Damentoilette Hochparterre
  • Haus Elsa Neumann, Damentoilette 3. OG
  • Forum Seestraße, Damentoilette 3. OG (Raum 337)
  • Haus Kurfürstenstraße, Damentoiletten Hinterhaus 1. und 4. OG

Der Pilot soll in den Regelbetrieb dauerhaft etabliert werden. Zur Zeit findet die Befüllung durch Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und den ASTA statt.


Diskriminierungserfahrung von Studierenden an Deutschen Hochschulen

Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung hat die Ergebnisse ihrer Fokusanalyse zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen veröffentlicht. 

Etwa ein Viertel der Studierenden hat im Rahmen des Studiums selbst Diskriminierung erfahren, fast die Hälfte (46%) hat Diskriminierung anderer beobachtet. Am häufigsten geben Studierende an, aufgrund ihres Geschlechts (14%) diskriminiert wurden, bei anderen wird am häufigsten Diskriminierung aufgrund eines Migrationshintergrundes beobachtet (27%). 

Frauen sind von fast allen herabsetzuenden Erfahrungen stärker betroffen als Männer, ebenso Studierende mit Migrationshintergrund und Studierende, die sich selbst den sexuellen Orientierungen LGB+ zuordnen.

Die gesamte Auswertung sowie einen Überblick zum Forschungsstand zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen finden Sie hier.

Studierende der BHT können sich bei Diskriminierungserfahrungen beraten und unterstützen lassen, z.B. bei der Studierendenvertretung. Studentinnen können sich an die  Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wenden oder anonym eine Mitteilung über das Formular machen. Lehrende können sich an das Frauen- und Gleichstellungsbüro wenden, wenn Sie im Rahmen Ihres Unterrichts eine Einheit zur Sensibilisierung und Prävention von Diskriminierung planen oder realisieren möchten.

Meldestelle Antifeminismus

Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat die erste Meldestelle für Antifeminismus ins Leben gerufen. Auf der
Website ( https://antifeminismus-melden.de/) können antifeministische Vorfälle jeglicher Art gemeldet werden.




Informationen zum Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP)

Das Chancengleichheitsprogramm ist ein wichtiges Instrument der Berliner Gleichstellungspolitik. Seit 2001 werden Frauen auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen mit dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Disziplinen gefördert.

Mit der neuen Förderperiode (2021-2026) besteht für die BHT erneut die Möglichkeit der Finanzierung von Professuren beziehungsweise der Einwerbung von Qualifikationsstellen. Die Fachbereiche sind eingeladen, für sich zu prüfen, ob ein Antrag in Frage kommt. Die zentrale Frauenbeauftragte unterstützt Interessierte bei der Antragstellung.

Antragstellung

Die Beantragung von Mitteln erfolgt durch das Präsidium über die zentrale Frauenbeauftragte. Alle Anträge müssen von den Fachbereichen getragen werden (Fachbereichsratsbeschluss). Der schriftliche Antrag umfasst zwei Seiten. Es dürfen keine Mittel für Stellen beantragt werden, die sich bereits im Besetzungsverfahren befinden.

Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Susanne Plaumann (frauenbeauftragte[at]bht-berlin.de). Die vollständigen Förderrichtlinien sind auf der Webseite des BCP nachzulesen.

Förderlinien, die für die BHT in Frage kommen

Vorgriffsprofessuren (Vorgezogene Nachfolgeberufung – VNB)

  • Beschreibung: Professuren werden maximal drei Jahre vor dem Ausscheiden der Stelleninhaber*innen nachbesetzt. Maximale Fördersumme: 8.900 € pro Monat / 106.800 € pro Jahr
  • Förderhöchstdauer: 3 Jahre, danach Weiterfinanzierung aus Mitteln der Hochschule
  • Bedingung: Frauenanteil im Fach unter 35 %
  • Frist: Die erste Frist ist der 31. Juli 2021, hochschulintern müssen Anträge bis 30.06. vorliegen
  • Ruferteilung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Mittelbewilligung erfolgen

Befristete Professuren

  • Beschreibung: Strukturprofessuren werden nach der Mittelbewilligung in einem regulären verfahren besetzt. Bei Besetzung mit einer Frau kommen die Mittel für die Stellen in den ersten sechs Jahren aus dem BCP.
  • Maximale Fördersumme: 7.900 € pro Monat / 94.800 € pro Jahr
  • Förderhöchstdauer: 6 Jahre mit Verstetigungszusage
  • Bedingung: Frauenanteil im Fach unter 25 %
  • Frist: Die erste Frist ist der 31. Juli 2021, hochschulintern müssen Anträge bis 30.06. vorliegen.
  • Die Ruferteilung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Mittelbewilligung erfolgen.

Kofinanzierter Bereich

  • Beschreibung: Im kofinanzierten Bereich können Mittel zur gezielten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beantragt werden.
  • Qualifikationsstellen: Gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an HAWs durch Promotionsstellen. Kooperation mit Berliner Universität notwendig.
  • Gastdozenturen oder -professuren: Stabilisierung von Karrieren auf den Weg zur Professur.
  • Finanzierung: Die Kosten für eingeworbene Stellen werden geteilt: 40% trägt die Hochschule und 60% kommen aus dem Programm. Es gibt eine finanzielle Höchstgrenze.
  • Frist: Anträge können jederzeit gestellt werden.