Gast- und Nebenhörer*innen
Regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilnehmen
Möchten Sie für ein Semester an regulären Lehrveranstaltungen der BHT besuchen und an der Prüfung teilnehmen?
Wenn Sie an keiner Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörer*in an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Gasthörer*innen gelten nicht als Studierende.
Studierende anderer Hochschulen können sich als Nebenhörer*in kostenfrei anmelden.
Beantragung
Die Beantragung für ein Studium als Gast- bzw. Nebenhörer*in für das WS 25/26 wird erst ab dem 09.09.2025 über das Bewerber-Portal möglich sein. Vorher eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum Antragverfahren werden vor Beginn der Antragszeit veröffentlicht.
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gast- oder Nebenhörer*in gilt nur für einzelne Lehrveranstaltungen und muss jedes Semester neu beantragt werden.
Nicht zugelassen ist eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des ersten Fachsemesters von zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC). In Masterstudiengängen werden Gast- und Nebenhörer*innen nur mit einem abgeschlossenen Erststudium akzeptiert.
Wenn Sie bereits an der BHT immatrikuliert sind, brauchen Sie keinen Antrag auf eine Nebenhörerschaft zu stellen. Sie können die Lehrveranstaltungen dann einfach über das Belegportal belegen.
Gebühren
Die Gebühren für Gasthörer*innen richten sich nach dem Umfang der belegten Semesterwochenstunden (SWS). Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, zahlen als Nebenhörer keine Gebühr.
Die Gebühr beträgt pro Semester:
- bis zu zwei SWS 50,- Euro
- bis zu vier SWS 65,- Euro
- bis zu sechs SWS 85,- Euro
- ab sieben SWS 100,- Euro
Die Nebenhörer*innenschaft ist gebührenfrei.
Leistungsnachweise
Wenn Sie Leistungsnachweise als Gast- oder Nebenhörer/-in an der BHT erbracht haben, ist der Antrag auf Anrechnung innerhalb Ihres ersten Studienjahres an der BHT in der Studienverwaltung zu stellen.