Gast- und Nebenhörer*innen

Regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilnehmen

Möchten Sie für ein Semester an regulären Lehrveranstaltungen der BHT besuchen und an der Prüfung teilnehmen?

  • Wenn Sie an keiner Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörer*in an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Gasthörer*innen gelten nicht als Studierende.
  • Studierende anderer Hochschulen können sich als Nebenhörer*in kostenfrei anmelden.

Die Beantragung für ein Studium als Gast- bzw. Nebenhörer*in für das Wintersemester 25/26 vom 09.09. bis zum 30.09.2025 über das Bewerbungsportal der BHT möglich. Vorher eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Beantragung

  • Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gast- oder Nebenhörer*in gilt nur für einzelne Lehrveranstaltungen und muss jedes Semester neu beantragt werden.
  • Nicht zugelassen ist eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des ersten Fachsemesters von zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC).
  • In Masterstudiengängen werden Gast- und Nebenhörer*innen nur mit einem abgeschlossenen Erststudium akzeptiert. 
  • Wenn Sie bereits an der BHT immatrikuliert sind, brauchen Sie keinen Antrag auf eine Nebenhörerschaft zu stellen. Sie können die Lehrveranstaltungen dann einfach über das Belegportal belegen.

Schritt-für-Schritt: So werden Sie Gast-/Nebenhörerin an der BHT

Gebühren

Die Gebühren für Gasthörer*innen richten sich nach dem Umfang der belegten Semesterwochenstunden (SWS). Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, zahlen als Nebenhörer keine Gebühr.

Die Gebühr beträgt pro Semester:

  • bis zu zwei SWS 50,- Euro
  • bis zu vier SWS 65,- Euro
  • bis zu sechs SWS 85,- Euro
  • bis zu acht SWS 100,- Euro
  • bis zu zehn SWS 115,- Euro
  • bis zu zwölf SWS 130,- Euro
  • ab dreizehn SWS 150,- Euro

In jedem Fall fällt für die Online-Studiengänge der Virtuellen Fachhochschule (VFH) zusätzlich eine Medienbezugsgebühr von 95,00 Euro pro Modul an.


Schritt-für-Schritt: So werden Sie Gast-/Nebenhörerin an der BHT

Registrierung/Bewerbung

  • Der Bewerbungsantrag für Gast-/Nebenhörer*innen muss innerhalb der Immatrikulationsfrist des jeweiligen Semesters gestellt sein:
    • bis 30.09. für ein Wintersemester
    • bis 31.03. für ein Sommersemester
  • Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal und geben Sie Ihren Bewerbungsantrag für das Studienfach „Gast- oder Nebenhörerstudium“. (Hier kann nur das 1. Fachsemester im Bewerbungsprozess ausgewählt werden, dies hat keine Auswirkung auf die zu belegenden Veranstaltungen.)
  • Nach der Überprüfung Ihres Antrags und der hochgeladenen Unterlagen erhalten Sie eine Zulassung zum Gast-/Nebenhörerstudium. Sie müssen über das Bewerbungsportal das Zulassungsangebot annehmen und die „Immatrikulation“ online beantragen. (Bitte beachten Sie, dass Sie als Gast-/Nebenhörer*in registriert werden und keinen Studierendenstatus an der BHT erhalten.
  • Die Gasthörerschaft ist kostenpflichtig, d.h. dass Sie nach der Einschreibung über das Portal die gewünschten Lehrveranstaltungen belegen. Zum Ende der Belegfrist erhalten Sie dann die Zahlungsinformationen.

Lehrveranstaltungen belegen

... für Präsenzstudiengänge

... für Online-Studiengänge

Belegungen der Online-Studiengänge der  der Virtuellen Fachhochschule (VFH) erfolgen ausschließlich über ein VFH-eigenes Belegungsportal.

Hier müssen Sie direkt nach Ihrer Registrierung und Zulassung für eine Gast-/Nebenhörerschaft zusätzlich einen VFH-Account per E-Mail an vfh[at]bht-berlin.de beantragen. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Matrikel-Nr.
  • Online-Studiengang mit den gewünschten Modulen

Die VFH-Belegzeiträume liegen bereits vor Semesterbeginn:

  • Für ein Sommersemester: 01.03.bis 21.03.
  • Für ein Wintersemester: 01.09. bis 21.09.

Bewertungen einsehen

  • Sie können die Bewertungen über die im Portal bereitgestellte Studiendokumentation einsehen, sofern die Noten von den Lehrenden eingetragen wurden
  • Nach Bewertung aller angemeldeten Leistung erhalten Sie eine Leistungsübersicht von der Studienverwaltung. Diese gilt in Kombination mit der Modulbeschreibung als Nachweis für eventuelle Anerkennungsanträge für ein Studium.

Beendigung

  • Ihr Account ist bis drei Monate nach Beendigung der Gast-/Nebenhörerschaft gültig. Danach wird dieser auf inaktiv gesetzt und Sie haben keinen Zugang mehr zum Portal und den Bescheinigungen. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie bis dahin alle notwendigen Unterlagen heruntergeladen und abgespeichert haben.
  • Sie erhalten zu Beginn eine Teilnahmebescheinigung und nach Ablauf eine Beendigungsbestätigung der Gast-/Nebenhörerschaft.

Leistungsnachweise für das Studium anrechnen

Wenn Sie Leistungsnachweise als Gast- oder Nebenhörer*in an der BHT erbracht haben, ist der Antrag auf Anrechnung innerhalb Ihres ersten Studienjahres an der BHT in der Studienverwaltung zu stellen.

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