Anerkennung Auslandspraktikum

Ausbildungsvertrag

Im Falle eines Pflichtpraktikums im Ausland schließen Sie mit der BHT (Ihrem Praxisbeauftragten im Studiengang) und der Praktikumseinrichtung einen sog. Ausbildungsvertrag ab. Wenn die für ein Pflichtpraktikum relevanten Anforderungen gemäß Studienordnung erfüllt wurden, wird das Praktikum von dem*der Beauftragten für die Praxisphase oder dem*der Fachbetreuer*in in die Belegliste eingetragen.

Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem oder Ihrer Praxisphasenbeauftragten im Studiengang zu fachlichen Fragen und die Anmeldefristen zum Pflichtpraktikum.

Learning Agreement Traineeship

Im Falle eines von Erasmus+ geförderten Praktikums (Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Graduiertenpraktikum) schließen Sie außerdem ein Learning Agreement Traineeship mit dem*der Auslandskoordinator*in in Ihrem Fachbereich und der Praktikumseinrichtung ab.

Das Learning Agreement Traineeship sowie eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie in unserem Moodle-Kurs (Unterlagen Erasmus+).

Europass

Mit dem Europass können Sie sich Ihre Auslandserfahrungen in Europa aussagekräftig dokumentieren lassen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie vom Nationalen Europass Center