Informationen für Promotionsinteressierte

Hallo!

Sie interessieren sich für das Thema Promotion? Sie überlegen zu promovieren, wissen aber noch nicht, welche (Finanzierungs-) Möglichkeiten es gibt? Sie sind sich unsicher, wie Sie die Promotion angehen sollen und welche Schritte notwendig sind?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Wir beraten Sie rund um das Thema Promotion und unterstützen Sie bei Ihren Schritten zum eigenen Promotionsvorhaben. Erste Informationen finden Sie weiter unten. Viel Freude beim Stöbern!


Broschüre: Promovieren mit HAW-Abschluss / an einer HAW

Dieser Leitfaden unterstützt Sie insbesondere bei der ersten Orientierung zur Promotion. Eine individuelle Einzelberatung ist jederzeit möglich.

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Promovieren an der BHT

Das Promotionsrecht besitzen in Deutschland Universitäten und Ihnen gleichgestellte Hochschulen. An der Berlin Hochschule für Technik (BHT) kann, wie an den meisten Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), eine Promotion kooperativ durchgeführt werden.

Häufig gestellte Fragen

Die Verleihung eines Doktorgrades wird als Promotion bezeichnet. Promovierende weisen im Rahmen der Doktorarbeit/Promotion die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten in einem begrenzten Forschungsbereich nach, auch durch das selbstständige Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit. Dabei sollen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden. Der Doktor ist der höchste akademische Grad. Die wissenschaftliche Ausbildung gilt nach ihrem Erlangen als abgeschlossen. Die Promotion ist die Voraussetzung für eine akademische Laufbahn.

Die Promotion besteht aus zwei Teilen: einer schriftlichen Arbeit gefolgt von einer mündlichen Verteidigung oder Prüfung („Disputation“ oder „Rigorosum“).

Bei einer kooperativen Promotion arbeiten je ein*e Fachhochschulprofessor*in und ein*e Universitätsprofessor*in bei der Betreuung und Begutachtung eines Promotionsvorhabens zusammen.

In Berlin haben aktuell ausschließlich die Universitäten das Recht, den Doktorgrad zu verleihen (= Promotionsrecht). Daher müssen alle Promovierenden, die ihr Promotionsvorhaben an einer Fachhochschule bearbeiten oder/und von einer*einem Fachhochschulprofessor*in  betreut werden, das Promotionsverfahren an einer Universität durchlaufen. Der*Die Universitätsprofessor*in erklärt sich bereit, das Promotionsvorhaben an der Universität zu betreuen, die Zulassung des Promotionsvorhaben vor dem Promotionsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zu vertreten, das Promotionsverfahren zu organisieren und das Erstgutachten über die Dissertation anzufertigen.

Man unterscheidet 2 Promotionsarten: monografisch oder kumulativ. Die meisten Universitäten und Hochschulen mit Promotionsrecht bieten beide Einreichungsformen an. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Promotionsordnung der Fakultät/ des Fachbereichs.

Die Voraussetzung zur Promotion ist meist ein überdurchschnittlich gut abgeschlossenes Master-, Magister- oder Diplomstudium einer Universität oder Fachhochschule/HAW. Die Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen sind in der sogenannten Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät der Universität festgelegt. Die Promotionsordnungen unterscheiden sich nach Fach und Universität und legen u. a. auch fest, unter welchen Bedingungen Absolvent*innen von Fachhochschulen zugelassen werden. In manchen Fällen müssen zusätzliche Leistungen erfüllt werden, wie z.B. der Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen. Die Entscheidung liegt letztenendes beim Promotionsausschuss der Universität. Dieser ist nicht verpflichtet, dem*der Bewerber*in die Zulassung zu erteilen.

 

Am wichtigsten ist es, ein Forschungsthema zu finden, das Sie äußerst interessiert und bei dem Sie sich vorstellen können, es über mehrere Jahre bearbeiten zu wollen. Es gibt verschiedene Wege ein Promotionsthema zu finden.

  1. Es ist eine zu Ihrem Forschungsinteresse passende Promotionsstelle ausgeschrieben. Promotionsstellen haben eine Laufzeit von 3-4 Jahren und werden i.d.R. mit einer 50 - 100% (abhängig vom Fachbereich) TV-L E13-Stelle vergütet. Manche Stellen sind sog. Haushaltsstellen der Hochschulen und beinhalten meist eine gewisse Anzahl SWS Lehre. Manche Stellen sind eingeworbene Drittmittelstellen von z.B. der DFG oder dem BMBF. Promotionsstellen findet man auf den Webseiten der Hochschulen. Viele Hochschulen veröffentlichen ihre Stellenausschreibungen aber auch bei academics, der Zeit-Zeitung oder im Stellenportal des jeweiligen Bundeslandes. Haben Sie erfolgreich eine Promotionsstelle erhalten, ist Ihre Finanzierung und die Betreuung an der Hochschule gesichert.
  2. Sie haben selbst ein Promotionsthema identifiziert, dass Sie bearbeiten möchten. Manchmal verbirgt sich das Thema so schon in der vorangegangenen Masterarbeit oder ergibt sich aus der beruflichen Tätigkeit heraus. Erstellen Sie dafür am besten ein erstes Exposé. Achten Sie dabei auf die schon bestehende Literatur, die Relevanz des Themas und die Eingrenzung des Promotionsthemas. Identifizieren Sie, welche Kompetenzen Sie schon mitbringen. Einen Leitfaden und Beratung erhalten Sie im Promotionsbüro. Ob es sich lohnt, in dieser Richtung vertieft zu forschen, sollte mit der*dem Promotionsbetreuer*in besprochen werden. Hier ist nachfolgend die Finanzierung zu klären.
  1. Bei einer ausgeschriebenen Promotionsstelle mit einem festen Thema steht die Promotionsbetreuung an der Hochschule fest und ist somit gesichert.
  2. Sobald Sie eine grobe Idee/ein erstes kurzes Exposé zum Forschungsthema (siehe oben) entwickelt haben, machen Sie sich auf die Suche nach einer passenden Betreuung. Sollten Sie kooperativ promovieren wollen, fangen Sie am besten bei Professor*innen an der Fachhochschule an. Im Idealfall könnte das der*die Betreuer*in Ihrer Masterarbeit sein. Trauen Sie sich und schreiben Sie die Person an. Diskutieren Sie bei einem persönlichen Gespräch Ihre Projektidee. Im besten Fall findet die Person Ihr Thema für eine Promotion geeignet, sagt Ihnen die Betreuung zu und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam Arbeitspakete und Meilensteine. Wir raten davon ab, ohne Betreuung allein an einem Promotionsthema zu arbeiten. Im ungünstigsten Fall ist die Arbeit umsonst, sollte kein*e* Betreuer*in Ihr Thema und Ihre Ausarbeitungen dazu annehmen.

Da die Zusammenarbeit mit den Betreuenden über mehrere Jahre hinweg gut funktionieren soll, sollte die Entscheidung für die Betreuung gut durchdacht sein. Die betreuende Person sollte sich in dem Themengebiet selbst gut auskennen und bestenfalls womöglich auch schon publiziert haben. Gegenseitiges Vertrauen und eine wirksame Unterstützung durch die*den Betreuende*n auch in schwierigen Phasen der Promotion sind wesentlich. Es lohnt sich daher auch vor dem Start der Promotion eine Betreuungsvereinbarung zu unterzeichnen, in der die gemeinsame Zusammenarbeit und die gemeinsamen Ziele abgestimmt werden.

Bei einer kooperativen Promotion sollte man sich zeitnah um die weitere Betreuung an einer Universität kümmern. Beraten Sie sich hierzu mit Ihrem*Ihrer Promotionsbetreuer*in an der FH/HAW. Eine Kooperationsvereinbarung ist sinnvoll.

Falls möglich, ist ein Vorgespräch mit anderen Promovierenden der betreuenden Person ratsam. Manche Professor*innen schlagen dies sogar selbst vor.

Es gibt unterschiedliche Wege und Möglichkeiten für die Finanzierung einer Promotion:

  1. Über eine befristete Promotionsstelle an der Hochschule. Die BHT schreibt bis vorerst 2022 jährlich wissenschaftliche Mitarbeitendenstellen zur Promotion aus. Die Laufzeit ist auf 3 Jahre begrenzt (75% TV-l E13).
  2. Über eine Promotionsstelle an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung. Dazu zählen die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft oder die Fraunhofer-Gesellschaft.
  3. Durch Förderung mit einem Promotionsstipendium. Gute Quellen für Promotionsstipedien sind die Suchportale https://www.stipendienlotse.de/, https://www.elfi.info und https://stiftungssuche.de/stipendien/.
    Auch die BHT schreibt 12-monatige Promotionsstipendien aus, die ideal für den Einstieg oder Abschluss einer Promotion sind. 
  4. Berufberufsbegleitend in einem Unternehmen, welches Sie finanziert und Ihre Promotion unterstützt (auch Industriepromotion genannt). Bei einer unternehmensnahen Promotion müssen wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessen zusammengebracht werden. Es bieten sich in der Regel gute Kontakte für die weitere berufliche Karriere.
  5. Über eine (Teilzeit-)Berufstätigkeit ohne Bezug zum Promotionsthema. In der Regel bietet diese Finanzierung zwar größere Freiheiten aber gewöhnlich weniger Zeit, sich mit dem Promotionsvorhaben zu befassen. Dieser Promotionsweg sollte gut überlegt sein, da der zeitliche Rahmen der Promotion i.d.R. länger als bei allen anderen Finanzierungsmöglichkeiten ist.

Die gute wissenschaftliche Praxis ist die Grundvoraussetzung für glaubwürdige, nachvollziehbare und damit auch exzellente Forschung. Dafür haben Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Fördermittelgeber Regeln und Leitlinien verfasst, die von allen Wissenschaftler*innen einzuhalten sind. Wesentlich ist dabei „lege artis“ zu arbeiten. D.h. alle Experimente und Untersuchungen sind nach dem neuesten Stand der Forschung in dem jeweiligen Fachgebiet durchzuführen. Alle Methoden und Ergebnisse sind ausführlich zu dokumentieren, Protokolle und Primärdaten müssen sicher aufbewahrt werden. Die eigene Forschungsleistung, Methoden und Ergebnisse müssen selbstkritisch hinterfragt werden.

Zu beachten sind weiterin u. a. die korrekte Kennzeichnung von Quellen und die angemessene Berücksichtigung von Vorarbeiten, das eigenständige Erstellen von Qualifizierungsarbeiten sowie bei einer Publikation die Berücksichtigung/Nennung aller Autor*innen, die einen wesentlichen Beitrag zur wissenschaftlichen Originalarbeit geleistet und der Veröffentlichung zugestimmt haben. Eine "Ehrenautorenschaft" ist ausgeschlossen.

Leitlinien wissenschaftlicher Praxis der BHT

Kodex der DFG (Deutschen Forschungsgemeinschaft)

Für Ihre Recherche gibt es verschiedene Möglichkeiten, um an wissenschaftliche Veröffentlichungen heranzukommen:

  1. (Uni-) Bibliothek. Hier haben sie neben der Bereitstellung von Fachbüchern und -zeitschriften i.d.R. auch Zugang zu wissenschaftlichen Datenbanken, E-Books und digitalen Zeitschriften, die meist nicht kostenfrei einsehbar sind. Infos zur Campus-Bibliothek der BHT finden Sie hier. Die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin sind für Schüler*innen und Empfänger*innen staatlicher Transferleistungen kostenfrei nutzbar. Studierende zahlen für einen Bibliotheksausweis 5 €/Jahr, alle anderen Personen über 18 Jahre 10 € jährlich.
  2. Internet. Hier nutzen Sie am besten Google Scholar oder fachspezifische Datenbanken (z.B. NCBI PubMed oder WISO-net).

Kontaktieren Sie gern das Promotionsbüro der BHT für weitere Fragen.

Dr. Stefanie Blankenburg
BHT Young Scientists Coordinator

Center for Research & Innovation
Berliner Hochschule für Technik (BHT)
Luxemburger Straße 10
13353 Berlin

E-Mail: promovieren[at]bht-berlin.de

Teams: sblankenburg[at]teams.bht-berlin.de

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