Gebühren und Beiträge


Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren

An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) werden für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge keine Studiengebühren erhoben.

Allerdings sind in jedem Semester Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren und Beiträge in Höhe von insgesamt 358,30 Euro zu entrichten.

Für weiterbildende Master-Studiengänge gelten andere Gebührenregelungen. Online-Studierende und Studierende des Fernstudieninstituts können das Semesterticket weder nutzen noch erwerben.

Gebühren und Beiträge für BHT-Studierende
  Beitrag/Gebühr je Semester in Euro Informationen/Dokumente
Einschreibung (Immatrikulation) und Rückmeldung 50,00 gesetzlich vorgeschriebene Gebühr
Beiträge zum Studierendenwerk (Regelbeitrag) 85,00 Beiträge zum Studierendenwerk
Beitrag für die Studierendenschaft 11,50  
Beitrag für das Semesterticket 208,80 Informationen des AStA zum Semesterticket
Sozialfonds 3,00 Informationen des AStA zum Sozialfond
Gesamt 358,30  

Als Studierende*r müssen Sie sich bis zum Ende der Vorlesungszeit rückmelden. Sie erklären damit, dass Sie Ihr Studium im nächsten Semester an der Berliner Hochschule für Technik fortsetzen wollen.

Die Aufforderung/Erinnerung zur Rückmeldung zum Folgesemester erhalten Sie per Mail. Informationen zu Betrag, Verwendungszweck, Frist und Kontonummer können Sie auch im Studierenden-Portal (Polli) unter dem Reiter „Zahlungen“ in der Kachel „Studienservice“ finden.

Die Rückmeldung ist nach Zahlung aller fälligen Gebühren und Beiträge vollzogen.

Semesterticket: Befreiung und Zuschuss

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Bezug von Studienmaterial in Online-Studiengängen

Für den Bezug von Studienmaterial im Rahmen von Online-Studiengängen des Hochschulverbundes Virtuelle Fachhochschule wird je belegtem Studienmodul und Semester ein Kostenbeitrag von 95,- Euro erhoben.

Dies betrifft folgende Online-Studiengänge:

  • Medieninformatik Online (Bachelor und Master)
  • IT-Sicherheit Online (Bachelor)
  • Wirtschaftsingenieurwesen Online (Bachelor)
  • Wirtschaftsinformatik Online (Bachelor)
  • Betriebswirtschaftslehre Online (Bachelor)

Bei Nachweis einer BAföG-Berechtigung vermindert sich der Beitrag auf 70,- Euro.

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Gebühr für Gasthörer*innenschaft

Die Gebühren für Gasthörer*innen richten sich nach dem Umfang der belegten Semesterwochenstunden (SWS). Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, zahlen als Nebenhörer keine Gebühr.

Die Gebühr beträgt pro Semester:

  • bis zu zwei SWS 50,- Euro
  • bis zu vier SWS 65,- Euro
  • bis zu sechs SWS 85,- Euro
  • bis zu acht SWS 100,- Euro
  • bis zu zehn SWS 115,- Euro
  • bis zu zwölf SWS 130,- Euro
  • ab dreizehn SWS 150,- Euro

In jedem Fall fällt für die Online-Studiengänge der Virtuellen Fachhochschule (VFH) zusätzlich eine Medienbezugsgebühr von 95,00 Euro pro Modul an.


Gebühren für die (Ersatz-)Ausfertigung von Dokumenten

Verwendungszweck Gebühr in €
Ersatz Campus Card 10,23 €
Ersatz Immatrikulationsbescheinigung 6,14 €
Studiendokumentation 6,14 €
Div. Bescheinigungen (Vorlage andere Einrichtungen) 6,14 €
Differenzierte Note 6,14 €
Beglaubigungen ab 4. Ausfertigung je Seite 4,09 €
Zweitschriften Zeugnis/Urkunde je Seite 12,27 €

Weiterbildende Masterstudiengänge und Studiengänge des Fernstudieninstituts

Für weiterbildende Masterstudiengänge kann die BHT Studiengebühren erheben.

Die Gebühren der weiterbildenden Masterstudiengänge und der Studiengänge des Fernstudieninstituts (FSI) entnehmen Sie bitte den Entgeltordnungen der jeweiligen Studiengangsseite. 

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