Gebühren und Beiträge
Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren
An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) werden für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge keine Studiengebühren erhoben.
Allerdings sind in jedem Semester Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren und Beiträge in Höhe von insgesamt 358,30 Euro zu entrichten.
Für weiterbildende Master-Studiengänge gelten andere Gebührenregelungen. Online-Studierende und Studierende des Fernstudieninstituts können das Semesterticket weder nutzen noch erwerben.
Beitrag/Gebühr je Semester in Euro | Informationen/Dokumente | |
---|---|---|
Einschreibung (Immatrikulation) und Rückmeldung | 50,00 | gesetzlich vorgeschriebene Gebühr |
Beiträge zum Studierendenwerk (Regelbeitrag) | 85,00 | Beiträge zum Studierendenwerk |
Beitrag für die Studierendenschaft | 11,50 | |
Beitrag für das Semesterticket | 208,80 | Informationen des AStA zum Semesterticket |
Sozialfonds | 3,00 | Informationen des AStA zum Sozialfond |
Gesamt | 358,30 |
Als Studierende*r müssen Sie sich bis zum Ende der Vorlesungszeit rückmelden. Sie erklären damit, dass Sie Ihr Studium im nächsten Semester an der Berliner Hochschule für Technik fortsetzen wollen.
Die Aufforderung/Erinnerung zur Rückmeldung zum Folgesemester erhalten Sie per Mail. Informationen zu Betrag, Verwendungszweck, Frist und Kontonummer können Sie auch im Studierenden-Portal (Polli) unter dem Reiter „Zahlungen“ in der Kachel „Studienservice“ finden.
Die Rückmeldung ist nach Zahlung aller fälligen Gebühren und Beiträge vollzogen.
Semesterticket: Befreiung und Zuschuss
Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen können sich Studierende vom Semesterticket und der damit verbundenen Zahlung befreien lassen oder finanzielle Zuschüsse erhalten.
Bezug von Studienmaterial in Online-Studiengängen
Für den Bezug von Studienmaterial im Rahmen von Online-Studiengängen des Hochschulverbundes Virtuelle Fachhochschule wird je belegtem Studienmodul und Semester ein Kostenbeitrag von 95,- Euro erhoben.
Dies betrifft folgende Online-Studiengänge:
- Medieninformatik Online (Bachelor und Master)
- IT-Sicherheit Online (Bachelor)
- Wirtschaftsingenieurwesen Online (Bachelor)
- Wirtschaftsinformatik Online (Bachelor)
- Betriebswirtschaftslehre Online (Bachelor)
Bei Nachweis einer BAföG-Berechtigung vermindert sich der Beitrag auf 70,- Euro.
Gebühr für Gasthörer*innenschaft
Die Gebühren für Gasthörer*innen richten sich nach dem Umfang der belegten Semesterwochenstunden (SWS). Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, zahlen als Nebenhörer keine Gebühr.
Die Gebühr beträgt pro Semester:
- bis zu zwei SWS 50,- Euro
- bis zu vier SWS 65,- Euro
- bis zu sechs SWS 85,- Euro
- bis zu acht SWS 100,- Euro
- bis zu zehn SWS 115,- Euro
- bis zu zwölf SWS 130,- Euro
- ab dreizehn SWS 150,- Euro
In jedem Fall fällt für die Online-Studiengänge der Virtuellen Fachhochschule (VFH) zusätzlich eine Medienbezugsgebühr von 95,00 Euro pro Modul an.
Gebühren für die (Ersatz-)Ausfertigung von Dokumenten
Verwendungszweck | Gebühr in € |
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Ersatz Campus Card | 10,23 € |
Ersatz Immatrikulationsbescheinigung | 6,14 € |
Studiendokumentation | 6,14 € |
Div. Bescheinigungen (Vorlage andere Einrichtungen) | 6,14 € |
Differenzierte Note | 6,14 € |
Beglaubigungen ab 4. Ausfertigung je Seite | 4,09 € |
Zweitschriften Zeugnis/Urkunde je Seite | 12,27 € |
Weiterbildende Masterstudiengänge und Studiengänge des Fernstudieninstituts
Für weiterbildende Masterstudiengänge kann die BHT Studiengebühren erheben.
Die Gebühren der weiterbildenden Masterstudiengänge und der Studiengänge des Fernstudieninstituts (FSI) entnehmen Sie bitte den Entgeltordnungen der jeweiligen Studiengangsseite.