Antrag auf Nachteilsausgleich
Antrag auf Nachteilsausgleich im Studium
Worum geht es?
Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung steht ein Nachteilsausgleich zu, damit sie ihr Studium chancengleich absolvieren können.
Nachteilsausgleich gewähren!
Das Verfahren ist in unserer RSPO geregelt (§26 Nachteilsausgleich). Die Studenten (m/w/d) beantragen den Nachteilsausgleich schriftlich bzw. per E‐Mail beim Prüfungsausausschuss ihres Studiengangs. Dieser entscheidet, u.U. in Absprache mit den Lehrkräften und mit der Beauftragten für Studierende mit Behinderung. Die Entscheidung teilt der Prüfungsausschuss der Studienverwaltung mit, die einen Bescheid erstellt und dem Antragsteller (m/w/d) per Post zuschickt. Auf Grundlage des Bescheids verabreden Studenten (m/w/d) und Lehrkräfte die konkreten Maßnahmen.
Ein Nachteilsausgleich stellt keine Bevorzugung dar. Er darf nicht zu einer Minderung des Leistungsanspruchs führen. Es werden vielmehr die Form des Leistungsnachweises oder der zeitliche Rahmen an die Erfordernisse angepasst.
Für den Antrag gibt es kein Formular; es handelt sich um einen formlosen Antrag. Einen Mustertext finden Sie weiter unten auf der Seite.
Mögliche Nachteilsausgleiche (als Beispiel)
- Schreibzeitverlängerung für schriftliche Prüfungen
- Ersatz von schriftlichen durch mündliche Prüfungen
- keine Bewertung der Rechtschreibung
- Studierenden ermöglichen, ihre Antworten einer Klausur in einer Rücksprache vorzulesen, wenn diese wegen schlechter Handschrift nicht lesbar sind
- Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Mikroportanlagen für Hörbehinderte Diese Beispiele dienen nur der Veranschaulichung. Jeder Nachteilsausgleich ist eine individuelle Angelegenheit.
Was Sie als Lehrkraft immer tun können
- Folien/Tafelbilder möglichst übersichtlich gestalten, Texte kurz halten, keine überflüssigen Bildchen
- Fragen aus dem Auditorium wiederholen bzw. paraphrasieren
- Aufgaben laut vorlesen
- Nicht an die Tafel schreiben und gleichzeitig erklären
Viele Schwierigkeiten können in einem Gespräch aus dem Weg geräumt werden. Also: Sprechen wir miteinander!
Für weitere Fragen können Sie sich gerne auch an mich wenden: Katja Barth, Beauftragte für Studierende mit Behinderung und Studienberaterin in der Zentralen Studienberatung der BHT, barrierefrei[at]bht-berlin.de
Muster: Antrag auf Nachteilsausgleich an der BHT
Bitte beachten Sie die Hinweise auf dieser Seite und die Regelung des Nachteilsausgleichs in §26 der RSPO.
Reichen Sie nach Möglichkeit ist eine fachärztliche Ausgleichsempfehlung mit ein. Stellen Sie den Antrag so frühzeitig, dass eine Entscheidung vor Prüfungsbeginn möglich ist und Sie der Lehrkraft den Bescheid mindestens eine Woche vor der Prüfung vorlegen können. Je früher, desto besser.
Absender:
- Name
- Anschrift
- Matrikelnummer BHT-Mail
Das Schreiben richten Sie an:
- An den Prüfungsausschuss des Studiengangs xxx
- Fachbereich xx über das Dekanat
Weitere Angaben:
- Ort, Datum, Unterschrift
Sehr geehrte Damen und Herren des Prüfungsausschusses für [Studiengang xxx],
hiermit beantrage ich [für die Dauer meines Studiums/für xx Semester/ bis zum Datum xx.xx.xx] einen Nachteilsausgleich.
Ich studiere [Studiengang xxx] und aufgrund [meiner Behinderung/chronischen Erkrankung] [habe ich Schwierigkeiten beim xxx / bin ich nicht in der Lage xxxx zu tun]. Hier stellen Sie nachvollziehbar dar, womit Sie warum Probleme haben. Eine Diagnose müssen Sie nicht nennen.
Daher beantrage ich als Nachteilsausgleich xxx. Hier formulieren Sie die Art des Nachteilsausgleichs möglichst konkret und exakt, z.B. eine Schreibzeitverlängerung in schriftlichen Prüfungen um 10% oder die Aushändigung der Klausuraufgaben vergrößert auf DIN A3, und Sie erläutern ggf. kurz, wie die gewählte Maßnahme den Nachteil ausgleicht.
Eine [ärztliche Bestätigung/ein fachärztliches Attest] anbei. Auch hier muss keine Diagnose genannt werden, siehe Handreichung für Atteste bzw. ärztliche Stellungnahmen.
Bei Rückfragen erreichen Sie mich [Mobilnummer xxx].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Stellungnahme und ärztliches Attest
Zur Beantragung eines Nachteilsausgleich ist eine Stellungnahme, ein Gutachten bzw. eine ärztliche Bestätigung notwendig. Diese muss für medizinische Laien lesbar sein sowie nachvollziehbare und zutreffende (fach)ärztliche Aussagen enthalten.
Was soll enthalten sein:
- Name des Patienten (u.U. bekannt seit wann?)
- Liegt eine Diagnose nach ICD‐10 vor? (nur ob, nicht welche)
- Ist die Beeinträchtigung dauerhaft?
- konkrete Auswirkungen der Beeinträchtigung auf den (Studien)Alltag
- mögliche Ausgleichsmaßnahmen
Was sollte nicht enthalten sein:
- Diagnose, ICD‐10‐Nummer
- Begriffe wie „studierunfähig“ oder „prüfungsunfähig“