Antrag auf Nachteilsausgleich
Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung steht ein Nachteilsausgleich zu, damit sie ihr Studium chancengleich absolvieren können.
Das Verfahren ist in der ersten Änderung der RSPO geregelt (§ 26 Nachteilsausgleich). Die Studierenden melden sich bei der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und lassen sich bezüglich der Antragsstellung eines Nachteilsausgleiches beraten. Dazu benötigen Sie eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme, in der die konkreten Auswirkungen der Beeinträchtigung auf den (Studien)Alltag und die empfohlene Ausgleichsmaßnahmen stehen sollen. Wenn gemeinsam entschieden wird, dass der Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden soll, leitet die Beratungsstelle den Antrag inklusive fachärztlicher oder psychotherapeutischer Stellungnahme an das Dekanat per E-Mail weiter. Ihr Fachbereich (Prüfungsausschuss/Dekan*in) prüft den Antrag auf Nachteilsausgleich. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Studienverwaltung. Auf Grundlage des Bescheids verabreden Studierende und Lehrkräfte die konkreten Maßnahmen.
Ein Nachteilsausgleich stellt keine Bevorzugung dar. Er darf nicht zu einer Minderung des Leistungsanspruchs führen. Es werden vielmehr die Form des Leistungsnachweises oder der zeitliche Rahmen an die Erfordernisse angepasst.
Mögliche Nachteilsausgleiche (als Beispiel)
- Schreibzeitverlängerung für schriftliche Prüfungen
- Ersatz von schriftlichen durch mündliche Prüfungen
- keine Bewertung der Rechtschreibung
- Studierenden ermöglichen, ihre Antworten einer Klausur in einer Rücksprache vorzulesen, wenn diese wegen schlechter Handschrift nicht lesbar sind
- Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Mikroportanlagen für Hörbehinderte
Diese Beispiele dienen nur der Veranschaulichung. Jeder Nachteilsausgleich ist eine individuelle Angelegenheit.
Möglichkeiten der Lehrkräfte
Was Sie als Lehrkraft immer tun können...
- Folien/Tafelbilder möglichst übersichtlich gestalten, Texte kurz halten, keine überflüssigen Bildchen
- Fragen aus dem Auditorium wiederholen bzw. paraphrasieren
- Aufgaben laut vorlesen
- Nicht an die Tafel schreiben und gleichzeitig erklären
Viele Schwierigkeiten können in einem Gespräch aus dem Weg geräumt werden. Also: Sprechen wir miteinander!
Hinweise und Dokumente
Für weitere Fragen können Sie sich gerne an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen wenden: barrierefrei[at]bht-berlin.de