Studiengangsentwicklung

Entwicklung neuer Studiengänge

Bei der Entwicklung neuer Studiengänge sind zunächst die Qualifikationsziele gemäß des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse und in Ãœbereinstimmung mit den strategischen Zielen der BHT zu formulieren. Ausgehend davon wird das Curriculum entwickelt, wobei hier insbesondere die Vorgaben des Berliner Hochschulgesetztes (BerlHG), der Berliner Studienakkreditierungsverordnung (BlnStudAkkV) sowie die Ordnungen der BHT zu beachten sind. Bei der Implementierung sind insbesondere die qualitativen und quantitativen personellen Ressourcen sowie die räumlichen und sächlichen Ressourcen sicherzustellen. Die Kapazitätsberechnung erfolgt im Referat Studium und Lehre. Auf der Seite der Kommission für Studium und Lehre finden sich die jeweils aktuellen Vorlagen für die Studien- und Prüfungsordnung sowie Modulbeschreibungen. Bitte beachten Sie, dass die Genese Ihres neuen Studienangebots, d. h. z. B. Hintergründe, Ziele, Ãœberlegungen zum Studienplan und Ressourcenfragen, nachvollziehbar dokumentiert sein muss. Es sind alle gesetzlichen und hochschulinternen Vorgaben zu beachten. Alle Unterlagen sind rechtzeitig bei der Kommission für Studium und Lehre einzureichen, deren Website auch die einzuhaltenden Fristen zu entnehmen sind. Das Referat QM steht den Fachbereichen und Studiengängen sowie der Kommission für Studium und Lehre als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Weiterentwicklung bestehender Studiengänge

Im Rahmen der Weiterentwicklung bestehender Studiengänge erfolgt durch die Studiengänge die regelmäßige Analyse von Evaluationsergebnissen und statistischen Daten sowie von fachwissenschaftlichen und didaktischen Entwicklungen. Es sind ggf. Maßnahmen abzuleiten, die sich auf die Formulierung der Qualifikationsziele auswirken und Anpassungen des Curriculums mit sich bringen können. Auch hier spielen Ressourcenfragen, insbesondere hinsichtlich der personellen Ausstattung, eine Rolle. Die Einreichung der Erläuterungen und Entwürfe von Studien- und Prüfungsordnung (SPO) sowie Modulhandbuch erfolgt bei der Kommission für Studium und Lehre (KSL), auf deren Website sich die entsprechenden Vorlagen finden. Parallel muss bei Weiterentwicklungen geprüft werden, ob es sich um gegenüber dem Akkreditierungsrat anzeigepflichtige Änderungen handelt. Diese Prüfung übernimmt das Referat QM. D. h., parallel zur Einreichung der Unterlagen bei der KSL erfolgt die Vorlage der Unterlagen beim Referat QM. Grundsätzlich gilt, dass die Weiterentwicklungen in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren sind (schriftliche Erläuterung und relevante Dokumente wie z. B. SPO und Modulhandbuch im Änderungsmodus o. ä). Ohne hinreichende Dokumentation sind Bearbeitung und nähere Hilfestellungen durch das Referat QM nicht möglich (s. Formblatt zur Anzeige und Erläuterung von Änderungen).