Studieren mit LRS
Studieren mit LRS
Lese‐Rechtschreib‐Schwäche, Dyslexie, Legasthenie, Lese‐Rechtschreib‐Schwierigkeiten – vier Begriffe für die gleiche Symptomatik. Die Betroffenen haben trotz normalen Lernaufwandes und regelmäßiger Beschulung das Lesen und Schreiben nicht oder nur mangelhaft erlernt, obwohl sie durchschnittlich intelligent sind und keine neurologischen Auffälligkeiten zeigen.
Die eigentliche Ursache der Schwierigkeiten und ob die Lese‐ und Rechtschreibstörungen eine gemeinsame Ursache im Arbeitsgedächtnis haben, ist noch nicht eindeutig geklärt. Sicher ist: LRS beruht nicht auf mangelnder Intelligenz oder fehlendem Fleiß!
Anzeichen
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. geht von 3‐8% bei Kindern und Erwachsenen aus, die von LRS betroffen sind. Die Schwierigkeiten sind dabei individuell verschieden ausgeprägt, je nachdem, woher sie vorwiegend rühren: die phonetische Wahrnehmung und Umsetzung in Schrift oder das Beherrschen der orthographische Gesetzmäßigkeiten oder die visuelle Reizselektion und Reizverarbeitung (https://lrs‐online.de/index.php/infos‐ueber‐lrs/was‐ist‐lrs).
Im Allgemeinen zeigt sich folgendes Bild:
- Beim Lesen eine geringe Lesegeschwindigkeit, das Auslassen von Zeilen, Wörtern, Lauten und dadurch Schwierigkeiten beim Verständnis von Texten. Das Gelesene kann kaum wiedergegeben werden und Fragen werden nicht aus dem Text, sondern durch bereits vorhandenes Wissen beantwortet.
- Beim Schreiben und Abschreiben werden viele Rechtschreibfehler gemacht. Zum Teil können grammatikalische Bezüge nicht hergestellt werden und die Sätze ergeben keinen Sinn. Oft gehört eine unleserliche Handschrift dazu.
Diagnose
Getestet und diagnostiziert wird in Legasthenie‐ bzw. LRS‐Zentren. Das ist im Erwachsenenalter kostenpflichtig.
Folgen
Die Auswirkungen sind vielfältig. Im Studium fallen die Studierenden mit LRS manchmal schon in Übungen auf, spätestens in Klausuren. In den Laborübungen fällt es ihnen schwer, die Anweisungen im Laborskript genau zu befolgen, weil sie sie aufgrund ihrer Leseschwierigkeit nicht exakt verstehen können. Laborergebnisse werden nur rudimentär und zum Teil fehlerhaft dokumentiert. Wenn die Teamarbeit nicht gut funktioniert, häufen sich in den Protokollen Rechtschreib‐ bzw. Grammatikfehler. In Klausuren sind oft eine krakelige Handschrift und zahlreiche Rechtschreibfehler erste Anzeichen. Wenn die Aufgabenstellung lang oder etwas knifflig formuliert ist, laufen Lösungswege in gänzlich falsche Richtungen. In von den Studierenden ausformulierten Antworten textlastiger Klausuren sind Sätze unvollständig und im Extremfall durch Weglassen von Satzteilen bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt.
Lösung
Es gibt keine „Heilung“ von LRS. Trainings im Erwachsenenalter erzielen meist keine deutliche Besserung. Eine Therapie oder ein Training gehören in die Hände von Fachleuten. Wir als Hochschule können aber unterstützen, indem wir Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die die negativen Folgen der LRS auf den Studienerfolg mindern. Die Gewährung von Hilfen ist in der RSPO als Nachteilsausgleich verankert (§26 RSPO). Der Nachteilsausgleich wird von den Studierenden schriftlich beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs beantragt. Neben der Diagnose gehört ihr eigener Vorschlag von spezifischen Maßnahmen dazu.
In Frage kommen bei LRS beispielsweise
- Schreibzeitverlängerung bei schriftlichen Prüfungen
- Möglichkeit, die Klausuraufgaben direkt vor Beginn der Prüfung in Ruhe zu lesen und der Lehrkraft ggf. zur Kontrolle kurz den Kern der Fragen zu wiederzugeben
- Verwenden eines Laptops bei Klausuren
- Ignorieren der sprachlichen Fehler und des Schreibbildes bei schriftlichen Arbeiten, bei besonders auffälligen Darstellungsschwierigkeiten (Unlesbarkeit der Klausur) die Rücksprache der Lehrkraft mit der Studentin/dem Studenten
- Ersatz von schriftlichen Prüfungen durch mündliche
- Verlängerung der Bearbeitungsdauer von umfangreicheren schriftlichen Arbeiten, damit genug Zeit für die Rechtschreibkorrektur bleibt
- Nutzen von Vorlese‐ oder Diktierprogrammen
Ein Nachteilsausgleich mindert nicht die Leistungsanforderung! Er ermöglicht die Erbringung einer Prüfungsleistung in anderer Form. Haben Sie Fragen zur Beantragung oder Gewährung von Nachteilsausgleichen? Möchten Sie sich über Möglichkeiten für oder Schwierigkeiten mit Studierenden mit LRS informieren?
Als Beauftragte für Studierende mit Behinderung bin ich auch für Sie da!
Für weitere Fragen können Sie sich gerne auch an mich wenden: Katja Barth, Beauftragte für Studierende mit Behinderung und Studienberaterin in der Zentralen Studienberatung der BHT, barrierefrei[at]bht-berlin.de.