Gute Wissenschaftliche Praxis

„Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft.“  
(DFG, Präambel zu den Leitlinien zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis)

Zur Wahrung der wissenschaftlichen Integrität haben der Senat und die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) einen Kodex zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis verabschiedet. In diesem Kodex werden 19 Leitlinien zu den Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis, dem Forschungsprozess und dem Verfahren bei Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis formuliert.

Die BHT setzt sich für die Einhaltung der Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis ein und hat den Kodex der DFG in der „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ verankert.


Ombudspersonen an der BHT

Zwei Ombudspersonen, Prof. Dr. Dorothea Eisenhardt und Prof. Dr. Wolfgang Treimer  stehen an der BHT für Fragen zur Guten Wissenschaftlicher Praxis und für den Fall von Konflikten in diesem Bereich zur Verfügung. Es besteht außerdem die Möglichkeit sich an den Ombudsman für die Wissenschaft zu wenden.