Studieren mit Kind(ern)
Schwangerschaft - die nächsten Schritte
Sie sind schwanger und studieren an der BHT? Eine Schwangerschaft während des Studiums ist kein Hinderungsgrund für einen fortchreitenden Studienverlauf. Damit Sie gut informiert sind und passende Unterstützung erhalten, finden Sie im Folgenden die wichtigsten Schritte, die Sie während der Schwangerschaft im Studium beachten sollten:
Pflicht: Nein
Dringende Empfehlung: Ja
Warum melden?
- Nur dann greift der Mutterschutz für Studentinnen (§ 1 Absatz 2 Nr. 8 Mutterschutzgesetz (MuSchG))
- Nur dann gibt es eine individuelle Gefährdungsbeurteilung, eine allgemeine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung liegt unabhängig einer schwangeren Person vor (das betrifft: Labortätigkeiten, Arbeiten mit Gefahrstoffen, körperlich belastende Tätigkeiten, Nacht- oder Wochenendarbeit, Infektionsrisiken)
- Nur dann haben Sie Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (§36 (4) RSPO)
Eine individuelle Beurteilung erfolgt erst, wenn die Schwangerschaft bekannt ist.
Das heißt:
- Die Schwangerschaft muss nicht sofort gemeldet werden.
- ABER: Ohne Mitteilung kann die Hochschule keine individuellen Schutzmaßnahmen einleiten.
Das heißt, erst nach Mitteilung kann geprüft werden, ob
- bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können,
- der Stundenplan angepasst werden muss,
- ein Beschäftigungsverbot erforderlich ist.
Was Sie einreichen:
- Formular zur Anzeige der Schwangerschaft/Stillzeit beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (Formular öffnet sich beim Anklicken)
Bitte beachten Sie die Hinweise im dem Musterformular und ergänzen Sie bitte die allgemeinen Angaben selbstständig. - Kopie des Mutterpasses → ohne sensible Daten wie ärztliche Untersuchungsergebnisse (nur Name + voraussichtlicher Geburtstermin)
Einreichung:
- per E-Mail (studienberatung[at]bht-berlin.de) oder per Post an die Zentrale Studienberatung ( Luxemburger Str. 10, 13353 Berlin)
Wenn Sie inhaltliche Rückfragen zu den Formularen haben, so wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail an die Zentrale Studienberatung.
Wichtig: Keine Pflicht, Lehrende selbst zu informieren. Dies kann sich aber von allein durch die erforderliche Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch die entsprechenden Labormitarbeitende*n und/oder Lehrkräfte ergeben (siehe Schritt 3).
Sobald die BHT von der Schwangerschaft weiß, geschieht Folgendes:
Prüfung der Lehrveranstaltungen
Vor allem relevant bei:
- Laboren/Werkstätten (hier ggf. Umgang mit Chemikalien, (schweren) Maschinen, schwerer körperlicher Belastung
Wer prüft?
- jeweilige Labor- oder Lehrverantwortliche
- dokumentiert mit einem offiziellen Protokoll und der schriftlichen individuellen Gefährdungsbeurteilung
Mögliche Maßnahmen:
- Ausschluss von gefährlichen Tätigkeiten
- Ersatzaufgaben/ Anpassung von Modulen
- theoretische statt praktischer Leistungen
- Schutz-, Pausen- und Ruhezeiten
Gesetzliche Fristen:
- 6 Wochen vor der Geburt
- 8 Wochen nach der Geburt oder 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten
Ein wichtiger Hinweis, auch im Falle eines Trauerfalls, haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche Schutzfrist. Dies betrifft zum Beispiel auch Fehlgeburten.
Besonderheit für Studentinnen an der BHT:
Sie dürfen während der Schutzfrist freiwillig:
- Lehrveranstaltungen besuchen
- Prüfungen schreiben
Voraussetzung:
- schriftliche Erklärung, dass Sie auf die Schutzfrist verzichten
- Empfehlung: vorher ärztlich beraten lassen
Der Mutterschutz hat zum Ziel, während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit Mutter und Kind vor gesundheitlichen Gefährdungen und Überforderung zu schützen. Eine genaue Übersicht zu den Regelungen finden Sie im sogenannten Mutterschutzgesetz, das auch Studentinnen mit einschließt.
Wichtig ist, dass der Mutterschutz eine Überprüfung des Arbeitsumfeldes (im Studium Labore, Werkstätten, Lehrveranstaltungen) verpflichtend vorsieht. Die/der Vorgesetzte bzw. die Lehrkraft sollte über die Schwangerschaft formal in Kenntnis gesetzt werden, um Gefährdungen durch eine Gefährdungsbeurteilung ausschließen zu können. Weitere Hinweise finden Sie hier: RSPO § 36 Regelungen zum Mutterschutz
Die Zusammenfassung zum Mutterschutzgesetz finden Sie hier: Novelle des Mutterschutzgesetzes
- angepasstes Studium (weniger Module ohne Antrag auf Teilzeitstudium)
- Teilzeitstudium
- Urlaubssemester
- wegen Schwangerschaft
- wegen Mutterschutz
- wegen Elternzeit
Hinweis: Im Urlaubssemester meist kein BAföG. Teilzeitstudium ist oft die bessere Alternative
Wenn Sie ein Teilzeitstudium oder ein angepasstes Studium (weniger Module) bevorzugen, sollten Sie sich dazu im Vorfeld von den Studienfachberater*innen der Studiengänge, der Zentralen Studienberatung und/oder den nebenberuflichen Frauenbeauftragten beraten.
An der BHT für Sie verfügbar:
- Familienzimmer (Stillen, Füttern, Wickeln oder Betreuung); Schwangere können in diesen Räumen eine Ruheliege nutzen.
- Beratung durch:
- Zentrale Studienberatung (Sprechstunden oder individuell telefonisch, vor Ort, digital)
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (Studentinnen können in Konfliktfällen beraten werden und /oder eine Beschwerde einlegen)
- Nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Betriebsärztin/-arzt
- Informationen u.a. zu:
- Studienorganisation
- Nachteilsausgleich (wenn nötig)
- Kinder(-not)betreuung
- Studium Generale Modul: Studierende unterstützen Studierende mit Kind(ern)
Sie finden in der Rahmenstudienprüfungsordnung (RSPO) Regelungen, die Sie bei der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft unterstützen.
Wenn Schwangerschaft oder Geburt und/oder Stillen das Studium erschweren, gibt es die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches. Sollten Sie unsicher sein, ob dies sinnvoll ist, können Sie sich gern durch die Zentrale Studienberatung beraten lassen.
Mögliche Nachteilsausgleiche:
- Fristverlängerungen
- alternative Prüfungsformen
- spätere Prüfungstermine
- Verlängerung der Abschlussarbeit
- Anpassung von Anwesenheitspflichten
Antrag:
- vorherige Beratung in der Zentralen Studienberatung (möglich)
- Einreichung des Antragsformulars auf Nachteilsausgleich im Dekanat des Fachbereichs
- kurze Begründung reicht, Nachweise sind erforderlich
Kurzfassung (Merkliste)
✔ Beratung in Anspruch nehmen
✔ Schwangerschaft melden (empfohlen)
✔ Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen
✔ Mutterschutzfristen kennen
✔ Nachteilsausgleich kennen/ nutzen
✔ Studienform anpassen (Teilzeit / Urlaub)
Elternschaft und Studium - wie funktioniert das?
Elternschaft und Studium schließen sich nicht aus. Die BHT unterstützt Studierende mit Familienverantwortung dabei, Studium, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren. Mit familienfreundlichen Rahmenbedingungen, Beratungsangeboten und individuellen Lösungen schafft die Hochschule verlässliche Strukturen für einen erfolgreichen Studienverlauf.
- Familienzimmer an der Hochschule nutzen (Stillen, Wickeln, Betreuung)
- Externe Betreuungsmöglichkeiten (Kita, Tagespflege) prüfen – ggf. über das Studierendenwerk Berlin
- Kindernotbetreuung bei temporären Betreuungslücken (Prüfungen, Prüfungsvorbereitung oder ähnliches)
- Frühzeitig Prüfungszeiten und Befreiungs-/Nachteilsausgleichmöglichkeiten klären und sich dazu von der Zentralen Studienberatung beraten lassen
- Mögliche finanzielle Unterstützung prüfen (z. B. Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschläge – nicht auf der BHT-Seite, aber über Behörden/Studierendenwerk).
- Reflektieren, ob Studienform, Anzahl der Module pro Semester oder Stundenplan angepasst werden sollten
- Ggf. wieder Beratung in Anspruch nehmen (Zentrale Studienberatung, Sozialberatung des Studierendenwerks)
Zusammenfassung (Merkliste)
✔ Elternzeit und Studienplanung
✔ Kinderbetreuung klären
✔ Studienalltag mit Kind strukturieren
✔ Prüfung und finanzielle Unterstützung
✔ Langfristige Balance zwischen Studium & Elternsein
FAQ: Studierende mit Kind(ern)
Studienorganisation
In unseren Familienzimmern im Haus Grashof, Haus Gauß sowie am Standort Kurfürstenstraße besteht die Möglichkeit zum Stillen, Wickeln, Füttern und Betreuen von Kindern.
Weitere Informationen und Standorte der Familienzimmer der BHT
Wenn Sie schwanger sind oder ein Kind haben und ein*e Mitstudent*in aus Ihrem Studiengang Sie ein Semester lang unterstützt – zum Beispiel mit Mitschriften, Nachhilfe oder Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung –, kann sich diese Person das als Studium Generale Modul anrechnen lassen.
Dafür muss die Person sich vorher für das Studium-Generale-Modul „Tandem-Projekt“ anmelden.
Sollte eine Lehrveranstaltung teilnahmebeschränkt sein, führen die Lehrkräfte ein geeignetes, willkürfreies Auswahlverfahren, z. B. Losverfahren, durch. Hierbei sollen die Bedarfe von Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen möglichst berücksichtigt werden. Der Bedarf ist der Lehrkraft glaubhaft zu machen.
Sie können aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit ein Urlaubssemester beantragen. Hier ist auch eine Beurlaubung im 1. Fachsemester möglich. In Ausnahmefällen können Sie auch länger als zwei Semester beurlaubt werden. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall eine Rücksprache mit dem*der Studienfachberater*in zu halten, um den erneuten Einstieg in das Studium zu planen.
Sie können einen Antrag auf Urlaubssemester mit den entsprechenden Nachweisen in der Studienverwaltung stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie während des Urlaubssemesters (wegen Elternzeit) in der Regel kein BAföG erhalten.
Die Besonderheit des Urlaubssemester (wegen Elternzeit) ist, dass Sie Umfang von bis zu 10 Leistungspunkten an Lehrveranstaltungen und den darin erforderlichen Prüfungen teilnehmen können.
Sie können alle Studiengänge der BHT in Teilzeit studieren. Das bedeutet, dass Sie weniger Module pro Semester, als im Stundenplan vorgesehen, studieren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Teilzeitstudium an die Zentrale Studienberatung oder die Studienfachberatung, die Sie auf den Webseiten der Studiengänge finden (um bspw. über einen Stundenplan zu sprechen).
Weitere Informationen und Antrag zum Teilzeitstudium (den Antrag stellen Sie bei der Studienverwaltung)
In diesem Fall können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen, der Ihnen helfen soll, trotz der erschwerenden Bedingungen ihr Studium zu bewältigen und Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium gewährleistet.
Welche Möglichkeiten es hier gibt, finden Sie hier: Nachteilsausgleich
Sie können auf schriftlichen und begründeten Antrag die Bearbeitungszeitraum verlängern. Die Entscheidung darüber trifft der*die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses.
Genauere Informationen finden Sie hier: RSPO § 29 Durchführung der Abschlussarbeit (10)
Ich möchte ins Ausland gehen. Wie funktioniert das mit Kind?
Sie können auch mit Kind(ern) ins Ausland gehen und hier sogar Unterstützung von der Hochschule erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter ERASMUS+ unter den sogenannten Social Top-Ups.
Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an das Referat Internationale Angelegenheiten. Wichtige Informationen wie sich ein Auslandsstudium mit Kind realisieren lässt: www.auslandsstudium-mit-kind.de
Finanzielle Möglichkeiten
Zuschuss Semesterticket
Sie können als Studierende mit Kind, auch bereits in der Schwangerschaft ab der 12. Woche, beim AStA (allgemeinen Studierendenausschuss) einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Seite des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA): Semesterticket | AStA der BHT (studis-bht.de)
Kinderteller in der Mensa
Darüber hinaus bietet das studierendenWERK BERLIN einen kostenlosen Kinderteller für Kinder bis 6 Jahren an, wenn das Kind mit einem studierenden Elternteil gemeinsam in der Mensa essen geht. Das kostenlose Essen wird mit einer Kids-MensaCard abgerechnet, die an der Mensakasse erhältlich ist: https://www.stw.berlin/mensen/faq-mensen/mensacard.html
Die Caritas hat eine Übersicht erstellt, welche finanziellen Hilfen und Möglichkeiten es vor und nach der Geburt gibt: Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt (caritas.de).
Eine weitere Übersicht liefert Ihnen der Flyer des Deutschen Studierendenwerks.
Unterstützungsangebote
Weitere Informationen zur Organisation des Studiums sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten, Krankenversicherung und Wohnen:
- profamilia Beratungsstelle bei Fragen rund um die Schwangerschaft-/konflikte: Beratungszentrum (profamilia.de)
- Flyer des Deutschen Studierendenwerks
- Linksammlung der Zentralen Studienberatung: Tipps und Links
Das studierendenWERK Berlin hat auch weitere Beratungsangebote, unter anderem eine direkte Beratung zum Thema "Studieren mit Kind": studierendenWERK BERLIN - Studieren mit Kind
Sie sind nicht allein. Die Berliner Hochschule für Technik unterstützt studierende (werdende) Eltern mit Beratung, Vernetzung und konkreten Hilfsangeboten.