Studieren mit Kind/ern
Für Grundsatzfragen der Studienorganisation und Beratung zu Anträgen sowie die Anzeige einer Schwangerschaft ist die Zentrale Studienberatung zuständig.
Alle konkreten Fragen zu Lehrveranstaltungen, zum Studienplan, zu Belegungen, zu Nachteilausgleichen sind im Studiengang bzw. Fachbereich zu klären. Einige Fragen können Sie als Studierende mit der Fachbereichsleitung klären.
Studentinnen können bei den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Konfliktfällenberaten werden und /oder eine Beschwerde einlegen.
Als weitere Entlastung können Studierende sich durch das Modul „Tandem-Projekt“ von Ihren Kommiliotonen unterstützen lassen. In diesem werden schwangere Studierende oder Studierende mit Kind durch eine*n Mitstudent*in desselben Studiengangs über ein ganzes Semester im Studium und bei der Prüfungsvorbereitung begleitet. Für die Unterstützung durch beispielsweise Mitschriften, Nachhilfe und Coaching, kann sich der*die Mitstudent*in durch die vorherige Anmeldung des Studium Generale Moduls „Tandem-Projekt“ dies als Leistung anerkennen lassen (2 SWS mit 2,5 credits).