Studium

Studium im Ausland

Auf der Weltkarte im Mobility Online Portal finden Sie alle passenden Austauschmöglichkeiten an BHT-Partnerhochschulen für Ihren Studiengang. Sie bewerben sich direkt in Mobility Online. Der Bewerbungsprozess mit Mobility Online ist übersichtlich in diesem Leitfaden erklärt: Schritt für Schritt ins Auslandsemester. 

Ãœber diesen Link gelangen Sie direkt zum Bewerbungsformular (Log-In mit Ihren BHT Zugangsdaten, wie z.B. auch für Moodle): Link zum BewerbungsformularDie Bewerbung ist in den Bewerbungszeiträumen (1.6.-15.7. für das darauffolgende Sommersemester und 1.11.-15.12. für das darauffolgende Wintersemester) möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Abschicken des Onlineformulars noch weitere Schritte in Mobility Online machen müssen, um die Bewerbung zu vervollständigen. 

AKTUELL: Zeitraum der Restplatzvergabe für das WS24/25 vom 19.02.2024 bis zum 10.03.2024 - Hier finden Sie die Liste der verfügbaren Restplätze.

Hinweis: Seit der Bewerbung für das Sommersemester 2024 läuft die Bewerbung für einen Auslandaufenthalt an einer BHT-Partnerhochschule über Mobility Online. Alle Studierenden, deren Aufenthalt noch bis zum Wintersemester 2023/24 stattfindet, orientieren sich an diesem Leitfaden: Schritt für Schritt ins Ausland (bis WiSe 23/24)

Weitere Hinweise zum Studienaufenthalt im Ausland

Ein Studienaufenthalt im Ausland hat eine Vorlaufzeit von bis zu 1 Jahr, deshalb sollte die Planung optimalerweise bereits in den ersten beiden Semestern beginnen. Kümmern Sie sich rechtzeitig, denn ein Auslandsaufenthalt ist immer ein Gewinn!

Die Berliner Hochschule für Technik (BHT) hat viele Partnerhochschulen in Europa, Afrika, Amerika und Asien und wir vermitteln Sie gerne. Wer allerdings an eine andere Hochschule möchte, muss sich als Freemover selbstständig um eine Zulassung dort  bemühen. Dies kann mit höheren Kosten, z.B. Studiengebühren, verbunden sein.

Um eine optimale Anerkennung der Studienleistung zu ermöglichen, muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Studienvertrag (Learning Agreement) im Fachbereich mit dem*der Auslandskoordinator*in abgestimmt werden. Dies beinhaltet eine Auflistung der Kurse mit Inhaltsbeschreibung, die vor Ort besucht werden sollen.

  • Als Free-Mover oder für ein Studium an einer außereuropäischen Partnerhochschule ist es ein Learning Agreement, das direkt in Mobility Online erstellt und durch den*die Studierende und Auslandskoordinator*in digital bestätigt
  • Als Austausschstudent*in an einer europäischen Partnerhochschule ist das Online Learning Agreement des ERASMUS+ Programmes eine Voraussetzung für die Förderung (wird direkt in Mobility Online digital ausgefüllt und signiert) .

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt die Anerkennung Ihrer Studienleistungen selbst und innerhalb eines Jahres nach Erbringung der Studienleistungen beantragen müssen.

Weitere Informationen zum Studium im Ausland erhalten Sie auch bei dem*der Auslandskoordinator*in Ihres Fachbereiches.