Studium
Studium im Ausland
Vom 01.06.2023 bis 15.07.2023 können Sie sich für einen Aufenthalt an einer BHT-Partnerhochschule im Sommersemester 2024 bewerben. Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Bewerbungsformular (Log-In mit Ihren BHT Zugangsdaten, wie z.B. auch für Moodle): Link zum Bewerbungsformular
Der Bewerbungsprozess mit Mobility Online ist übersichtlich in diesem Leitfaden erklärt: Schritt für Schritt ins Auslandsemester
Auf der Weltkarte im Mobility Online Portal finden Sie alle passenden Austauschmöglichkeiten an BHT-Partnerhochschulen für Ihren Studiengang sowie nochmals den Link zum Bewerbungsformular.
Hinweis: Ab der Bewerbung für das Sommersemester 2024 läuft die Bewerbung für einen Auslandaufenthalt an einer BHT-Partnerhochschule über Mobility Online. Alle Studierenden, deren Aufenthalt noch bis zum Wintersemester 2023/24 stattfindet, orientieren sich an diesem Leitfaden: Schritt für Schritt ins Ausland (bis WiSe 23/24)
Weitere Hinweise zum Studienaufenthalt im Ausland
Ein Studienaufenthalt im Ausland hat eine Vorlaufzeit von bis zu 1 Jahr, deshalb sollte die Planung optimalerweise bereits in den ersten beiden Semestern beginnen. Kümmern Sie sich rechtzeitig, denn ein Auslandsaufenthalt ist immer ein Gewinn!
Die Berliner Hochschule für Technik (BHT) hat viele Partnerhochschulen in Europa, Afrika, Amerika und Asien und wir vermitteln Sie gerne. Wer allerdings an eine andere Hochschule möchte, muss sich als Freemover selbstständig um eine Zulassung dort bemühen. Dies kann mit höheren Kosten, z.B. Studiengebühren, verbunden sein.
Um eine optimale Anerkennung der Studienleistung zu ermöglichen, muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Studienvertrag (Learning Agreement) im Fachbereich mit dem*der Auslandskoordinator*in abgestimmt werden. Dies beinhaltet eine Auflistung der Kurse mit Inhaltsbeschreibung, die vor Ort besucht werden sollen.
- Als Free-Mover oder für ein Studium an einer außereuropäischen Partnerhochschule ist es dieser Studienvertrag.
- Als Austausschstudent*in an einer europäischen Partnerhochschule ist das Online Learning Agreement des ERASMUS+ Programmes eine Voraussetzung für die Förderung (wird nur online ausgefüllt und signiert) .
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt die Anerkennung Ihrer Studienleistungen selbst und innerhalb eines Jahres nach Erbringung der Studienleistungen beantragen müssen.
Weitere Informationen zum Studium im Ausland erhalten Sie auch beim/bei der Auslandskoordinator*in Ihres Fachbereiches.