Service

Studierende

Erstsemester Informationen der Berliner Hochschule für Technik (BHT)

Informationen über das erste Semester an der BHT und welche Veranstaltungen Sie besuchen können.

Erstsemester Information des FB VI

Die Inhalte der jeweils aktuellen Erstsemesterveranstaltung finden Sie im Dokumenten-Download (Fachbereichs-Informationen).

Studium

Alle wichtigen Informationen über den Aufbau des Studiums und die Studiengänge des Fachbereiches VI. Sie können am Ende des Semesters noch ausstehende Semesterbeurteilungen bescheinigen lassen für die BaföG-Stelle.

Für das neue Semester werden die aktuell zusätzlich angebotenen Wahlpflichtmodule kurz vorgestellt.

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Im Prüfungsportal finden Sie die Termine der Modulabschlussprüfungen und in welchen Räumen diese stattfinden. Nutzen sie den Lageplan um den Weg zum Raum zu finden.
Wichtig: Weitere Termine für Leistungsnachweise (wie bspw. Zwischenprüfungen) sind im Prüfungsportal nicht eingetragen. Fragen Sie Ihre Lehrkraft.

Semestertermine und -fristen der BHT gibt es in einem Überblick inklusive Rückmeldung, Belegfrist, Semesterbeginn und -ende.

Praxisphase am FB VI

Ihre Praxisphase führen Sie in einem Unternehmen außerhalb der BHT unter Anleitung von betrieblichen Betreuenden durch. Als Studierende übernehmen Sie ingenieurmäßige Aufgaben. Planen Sie frühzeitig, mindestens ein Semester vorher, Ihre Suche und Antragstellung auf Zulassung.

Sie haben schon studiumsrelevante Praxiszeiten absolviert? Informationen zur Anerkennung von Praxiszeiten als Praxisphase helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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Abschlussarbeit

Abschlussarbeit richtig planen! Legen Sie das Themenfeld fest an dem Sie das größte Interesse haben, kontaktieren Sie einen mögliche betreuende Lehrkraft ungefähr ein Semester vorab und stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit vor Ende des vorherigen Semesters. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

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Abschlusszeugnis und Exmatrikulation

Exmatrikulieren lassen können Sie sich durch einen schriftlichen Antrag. Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente.

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Wenn Sie für Ihren BAföG-Antrag Bescheinigungen über Ihren Studienfortschritt benötigen, kann Ihnen der BAföG-Beauftragte Herr Prof. Dr.-Ing. Morales Serrano diese ausstellen. Stellvertreter ist Herr Prof. Dr. Munstermann.

Engagement und Mitarbeit am Fachbereich

Es gibt viele Möglichkeiten sich im Fachbereich zu engagieren z.B. beim AStA Team, im INI-Raum oder auch als studentische Hilfskraft.

Nach dem Studium ermöglicht Ihnen das Alumni-Programm die Vernetzung mit anderen Absolventen.

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Lehrende und Mitarbeitende

Informationen für neue Mitarbeitende

Willkommen am Fachbereich VI!
Schlüssel? Passwörter? E-Mail? Beihilfe?  Leitfaden und Organisatorisches für neue Mitarbeitende.

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Planung und Festlegung von Modulprüfungen

Sie sind frei in der Durchführung Ihrer Lehre ... und doch gibt es Rahmenbedingungen für den reibungslosen Ablauf. Hinweise zu Ankündigung von Prüfungen, Formen und Zeiträumen.

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Lehrplanung und Belegung

Die Kapazitätsplanung in der Lehre ist komplex. Welche Höchst- und Mindest-werte für die Anzahl Studierender in Ihren Lehrveranstaltungen gilt, ab wann eine neue Übung hinzukommt und wie Studierende Ihre Veranstaltung finden, belegen und Sie die aktuellen Belegungen ansehen und steuern können.

Kommt es zu Überbelegungen, gibt es Regeln in welcher Reihenfolge Studierende Vorrang haben.

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Urlaub und Dienstreisen

Die Regelungen für Professoren/innen und Angestellte unterscheiden sich. Eine kurze Sammlung relevanter Links zu den passenden Formularen, Rundschreiben und Hinweisen der Verwaltung.

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Bestellungen und Materialbedarf

Je nach Verwendungszweck und Höhe der Anschaffungskosten oder Betriebskosten gibt es mehrere Anlaufstellen und Möglichkeiten im Labor, Fachbereich und auf Hochschulebene.

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Digitalisierung in der Lehre

Was ist Ziel und Zweck der Digitalisierungsstrategie? Warum eine solche Initiative gewinnbringend für den Fachbereich und seine Studierenden ist.

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Sitzung des Fachbreichsrates (FB VI)

Der Terminplan und Sammlung von Protokollen der Fachbereichsratssitzungen.

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Studium

Studium am Fachbereich VI

Bescheinigung noch laufender Semesterbeurteilungen

Brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie ein Modul belegt oder ggf. sogar bestanden haben? Füllen Sie das Formular für die Bescheinigung noch laufender Semesterbeurteilungen soweit es geht aus und holen Sie sich die Unterschriften der Lehrkräfte. Beachten Sie außerhalb der Vorlesungszeit, dass sich Lehrende im Urlaub oder auf Dienstreisen befinden können.

Abschlussarbeit

Planen Sie frühzeitig Ihre Abschlussarbeit, mindestens ein Semester vorher. Suchen Sie dazu mindestens eine passende betreuende Lehrkraft. Der folgende Text geht von einer betreuenden Lehrkraft aus. Professoren bieten in der Regel aktuelle Themen für Abschlussarbeiten auf ihren Internetseiten an. Je nach Andrang können die Betreuungskapazitäten einzelner Dozenten für das kommende Semester bereits ausgebucht sein. Fragen Sie daher zeitig an.

Sollten alle Voraussetzungen für eine Abschlussarbeit vorliegen und Sie selbst beantragen keine solche, kann der Prüfungsausschuss Ihnen ein Thema, betreuende Lehrkraft und Bearbeitungszeitraum zuweisen. Vermeiden Sie das durch rechtzeitige Planung.

Voraussetzungen für eine Zulassung zur Abschlussarbeit
Abschlussarbeit richtig planen! Den rechtlichen Rahmen hierfür bildet die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO). Legen Sie das Themenfeld fest an dem Sie das größte Interesse haben, kontaktieren Sie eine mögliche betreuende Lehrkraft ungefähr ein Semester vorab und stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit vor Ende des vorherigen Semesters. Die Voraussetzungen hierfür regelt § 28 RSPO. Anmeldung Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung unter Beachtung der Abgabefrist im jeweiligen Semester ein. Die Anlage 1 zum Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung  ist dem Antrag vollständig ausgefüllt beizufügen, wenn Module bereits belegt, aber die jeweilige Modulleistung noch nicht eingetragen ist und der mögliche Abschluss im folgenden Semester zu erwarten ist. Haben Sie bereits alle Modulleistungen erfolgreich eingetragen und abgeschlossen, muss die Anlage 1 von Ihnen nicht eingereicht werden. Die Anlage 2 zum Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist vollständig ausgefüllt und mit der Unterschrift des Betreuenden, welche durch Sie entsprechend einzuholen ist, einzureichen. Den vollständigen Antrag mit Anlage 1 und Anlage 2 übersenden Sie an: studienverwaltung-06[at]bht-berlin.de .

Die Anlage 2 kann abweichend von der Abgabefrist nachgereicht werden, wenn dies die Umstände erfordern. Spätester Abgabetermin hierfür ist zwei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit im Semester der Antragstellung. 

Ihnen steht frei, im gesamten Semester jederzeit den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen. Eine Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss und Festlegung des Zeitraumes für Ihre Bearbeitung der Abschlussarbeit erfolgt jedoch erst in der auf die Abgabe des Antrages folgenden vorlesungsfreien Zeit.

Bearbeitungsdauer
Den Bearbeitungszeitraum für Bachelor-Arbeiten und Master-Arbeiten regelt § 29 Abs. 8 RSPO. Für die Bewertung wird von einer Vollzeitbearbeitung im Bearbeitungszeitraum ausgegangen.

Abgabe
Die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit im FB VI erfolgt grundsätzlich in digitaler Form an das Dekanat FB VI per E-Mail mit folgenden Angaben im Betreff:

Abgabe Abschlussarbeit – hier: Name, Vorname, Matr.-Nr.

Im Textfeld der E-Mail zum Beispiel:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übersende ich Ihnen meine Abschlussarbeit im Studiengang Grad des Abschlusses — Ihr Studiengang (beispielsweise Technische Informatik) mit Abgabedatum zum Tag.Monat.Jahr mit einem PDF Dokument Abschlussarbeit und einem weiteren PDF-Dokument, dem ausgefüllten Vordruck: Erklärung zur Abschlussarbeit.

Darüber hinaus kann zusätzlich eine weitere Anlage entweder als E-Mail-Anhang oder durch Bereitstellung eines Links, über welchen der zusätzliche Anhang als einzelne Datei/ Dateien herunterladbar ist, beigefügt werden.
Die E-Mail ist an das Dekanat des FB VI unter ausschließlich der E-Mail-Adresse: fb6[at]bht-berlin.de sowie in cc an die Prüfungskommission (Betreuenden, Begutachtenden und/ oder den externen Begutachtenden) zu übersenden.

Wichtige Hinweise:
Als Abgabezeitpunkt zählt der Eingang im E-Mail-Postfach des Dekanats FB VI mit Datum und Uhrzeit (Stunde - Minute). Eine nach Abgabefrist zugegangene E-Mail kann nicht berücksichtigt werden. Die Frist zur Abgabe endet spätestens am Abgabetag um 23.59:59 Uhr. Hierbei gilt Eingang im Postfach des Dekanats FB VI.
Wenn Sie aufgefordert wurden zusätzlich Ihre Abschlussarbeit in gebundener Form abzugeben, haben Sie diese im Dekanat des FB VI mit dem zusätzlich beigefügten ausgefüllten Vordruck Erklärung zur Abschlussarbeit zu hinterlegen.

Unterbrechungen
Die Bearbeitung der Abschlussarbeit kann unterbrochen werden, wenn entsprechend § 29 Abs. 9 - 11 RSPO aufgeführte Gründe vorliegen. Dies sind:
Abs. 9: unvorhersehbare Beeinträchtigungen
Abs. 10: Eltern- oder Pflegezeit
Abs. 11: Anerkannte Verhinderungen, dies sind gesundheitliche Einschränkungen, die eine Bearbeitung der Abschlussarbeit einschränken

Hierzu haben Sie umgehend einen formlosen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Diesem Antrag sind entsprechende Nachweise, Dokumente oder Atteste zwingend beizufügen. Einfache ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) werden nicht anerkannt. Nutzen Sie daher zwingend das Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit Ihren Antrag nebst Anlagen übersenden Sie ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: fb6[at]bht-berlin.de mit folgendem Betreff:

Antrag auf Verlängerung der Abschlussarbeit – hier: Name, Vorname, Matr.-Nr.

Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie per E-Mail vom Dekanat einen entsprechenden Sachstand. Sollte Ihrem Antrag entsprochen worden sein, wird Ihnen das neue Abgabedatum mitgeteilt. Unterbrechungszeiträume werden als Anerkennung ans Ende der Bearbeitungszeit angehängt.

Änderung des Titels der Abschlussarbeit
Wenn Sie keine inhaltliche Änderung der Arbeit vornehmen, sondern nur der Titel präzisiert werden soll, senden Sie einen formlosen Antrag rechtzeitig vor dem Abgabedatum der Abschlussarbeit. Zudem müssen Sie das Einverständnis Ihres Betreuenden einholen und dieser bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er Kenntnis von Ihrem Antrag und dem neuen Thema hat. Den vollständigen Antrag übersenden Sie per E-Mail an das Dekanat FB VI fb6[at]bht-berlin.de zu Händen des Prüfungsausschusses. Gibt es inhaltliche Änderungen während der Bearbeitung, können Titel und/ oder Inhalt der Abschlussarbeit auf formlosen Antrag - wie oben benannt - beantragt werden.
Eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes ergibt sich hieraus nicht automatisch. § 29 Abs. 9 RSPO regelt die Voraussetzungen für einen begründeten Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes in solch einem Fall.

Rückgabe des Themas / Abbruch der Bearbeitung
Sie können das Thema innerhalb von einem Monat - beginnend ab dem Startdatum des Bearbeitungszeitraumes der Abschlussarbeit – einmal zurückgeben. In diesem Fall wird Ihnen kein Prüfungsversuch angerechnet. Geben Sie das Thema nach der Monatsfrist zurück, wird der Prüfungsversuch mit mangelhaft gewertet.
Die Rückgabe ist schriftlich über das Dekanat FB VI fb6[at]bht-berlin.de an den Prüfungsausschuss zu richten.

Beurteilung der Abschlussarbeit
Die Kriterien für die Beurteilung der Abschlussarbeit sowie Zeiträume und Fristen regelt § 30 RSPO.

Abschlussprüfung (mündliche Abschlussprüfung)
Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vor, erhalten Sie hierzu per E-Mail eine Einladung. Der Termin wird in der Regel im Vorfeld mit Ihnen und dem Betreuenden abgestimmt. Tragen Sie sich diesen Termin bereits fest ein, da die Einladung hierfür kurzfristig übersandt werden könnte. Ablauf, Umfang und alle für Sie wichtigen Informationen zur mündlichen Abschlussprüfung regeln die §§ 32, 33 und 34 RSPO.


Abschlusszeugnis und Exmatrikulation

Abschlusszeugnis
Um Ihre Abschlusszeugnisse in der Studienverwaltung zu erhalten, benötigen Sie den Laufzettel vollständig Ausgefüllt (wenn Sie im Ausland waren benötigen Sie zusätzlich den Laufzettel Auslandsaufenthalte). Beide Laufzettel erhalten Sie im Dekant des FB VI. Erst dann können Sie Ihre Dokumente abholen. Diese sind in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen nach Ihrer mündlichen Abschlussprüfung fertig. Alternativ können Sie einen adressierten (Vorname, Name, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) DIN A4-Großbrief-Rückumschlag nicht frankiert bei der Studienverwaltung hinterlegen, damit Ihnen das Zeugnis postalisch zugesandt wird, sobald es fertig gedruckt ist. Ansonsten müssen Sie bei der Studienverwaltung nachfragen, es erfolgt keine Information, wenn das Zeugnis abholbereit ist.
Sollten Sie eine vorläufige Bescheinigung benötigen, teilen Sie dies dem Dekanat am besten direkt nach Ihrer mündlichen Abschlussprüfung mit.

Exmatrikulation
Die Seite zur Exmatrikulation informiert über die automatische Exmatrikulation durch die Hochschule. Es  kann auch auf eigenen Antrag exmatrikuliert werden.


Stellen für Studierende und Absolvent*innen

Stellenanzeigen der BHT

Stellenanzeigen über den Career Service der BHT: Stellenticket


Engagement und Mitgestaltung am Fachbereich

In den ersten Semestern werden Sie schnell bemerken, dass die Institution Hochschule von dem Engagement seiner Mitglieder, akademischer Selbstverwaltung und Mitbestimmung geprägt ist.

Gibt es aktuelle Zustände, die Sie ändern möchten oder eine bestehende Initiative, welche Sie unterstützen wollen? Dann nutzen Sie die Chance sich neben dem Pflichtteil des Studiums einzubringen, so wie es andere vor Ihnen für Sie getan haben.

  • Als studentische Hilfskraft (SHK) lernen Sie Abläufe an der Hochschule kennen und/oder arbeiten eng mit Professoren/innen zusammen an Forschungsprojekten. Aktuelle Stellen erfahren Sie direkt durch Ansprechen der Dozenten, im SHK-Jobportal der BHT und über Aushänge vor den Dekanaten.
  • Durch Engagement im Fachschaftsrat (FSR) und Initiativraum (INI) am FB VI können Sie anderen Studierenden bei Problemen mit Dozenten, Prüfungen und Studium helfen. Zusätzlich erhalten Sie viel Einblick in aktuelle Themen und Kontakt zu Studierenden anderer Semester.
  • Stärken Sie das Studierendenparlament (StuPa) und den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA)  indem Sie zur Hochschulwahl gehen. Bringen Sie Ihre eigenen Themen ein und setzen Sie sich für die Interessen der FB VI Studierenden ein.
Bleiben Sie der BHT und dem Fachbereich VI nach dem Studium verbunden

Über 13.000 Alumni sind im Alumninetzwerk registriert. Darüber hinaus gibt es auch am Fachbereich VI Alumniveranstaltungen. Das Anmeldeformular des FB VI erhalten Sie spätestens mit Ihrer Abschlussprüfung.

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Abschnitt für Lehrende und Mitarbeitende

Informationen für neue Lehrende und neue Mitarbeitende

Neue Lehrende

  • Die Übersichtseite für Lehrende verlinkt die wesentlichen Anlaufstellen, darunter Ordnungen (wo Sie die Rahmenstudien- und prüfungsordnung RSPO finden), sowie unter Organisation Links zum E-Mail-System, Belegsystem (Einsicht in Belegungen Ihrer LV, Notenmeldung), Moodle (Lernmanagementsystem mit Kursen je LV) und Prüfungsportal (geben Sie an wann, wo Sie Abschlussprüfung abhalten) sowie Raumplanung (Stundenpläne, Lehrkraftpläne, Raumbuchung).
  • Achtung: Der beantragte HRZ BHT-Account (LDAP) funktioniert für fast alle Systeme, jedoch nicht für das Belegsystem. Hier erhalten Sie eine extra Account.
  • Das Handbuch für Lehrende hat eine umfangreiche Stichwortliste mit Antworten, z.B. zu Arbeitsplatzmöbeln, Beihilfe über Lehrevaluation bis Webseite.
  • Das IT-Handbuch des HRZ enthält viele Infos (noch mehr nach Login oben rechts) zu VPN-Zugang, Email-Account, Software, Webseiten.
  • Der FB VI hat einen

Erste Termine, die relevant sind für Ihre Unterrichtsplanung und Anwesenheit

  • Die ersten zwei Tage des Semesters finden Orientierungsveranstaltungen statt und damit keine reguläre Lehre (in allen Semestern)
  • Am dritten Mittwoch im November ist Hochschultag. Üblicherweise ab dem 2ten Block (ab 10 Uhr) kein Unterricht in allen Semestern.
  • Dienstag 14:15 Uhr - 15:45 Uhr ist der Block, welcher nicht mit Lehre am FB VI belegt wird, da hier Gremiensitzungen usw. stattfinden.
  • Am FB VI gibt es zu Beginn des Semesters (üblicherweise in Woche 5) an einem Dienstag 14:15 Uhr das Treffen aller Hochschullehrer des Fachbereiches. Eine kurze Vorstellung Neuberufener ist üblich. Die Bekanntgabe erfolgt per E-Mail, fragen Sie daher nach, ob diese Information vor Ihrem Start an der BHT bereits versandt wurde.
  • Der Fachbereichsrat hat ebenfalls regelmäßig Dienstags 14:15 Uhr seine Sitzungen. Eine kurze Vorstellung Neuberufener bei der nächsten Sitzung ist üblich. 
  • In den letzten drei Wochen der Vorlesungszeit ist Prüfungszeitraum 1 (PZR1), in welchen Sie Ihre  Abschlussprüfungen legen. Die letzten drei Wochen vor dem neuen Semester ist Prüfungszeitraum 2 (PZR2) für die zweite anzubietende Abschlussprüfung. Die Vorlesungszeiten helfen bei der Planung.

Neue Mitarbeitende

  • Die Übersichtseite für Mitarbeitende verlinkt die wesentlichen Anlaufstellen, darunter Personalabteilung, Zeiterfassung, Raumplanung, sowie Informationen zu Gesundheit, Gleichstellung und Arbeitssicherheit.
  • Beantragen Sie gleich nach Einstellung einen HRZ BHT-Account. Dieser ermöglicht den Login in fast allen Service-Systemen an der BHT.
  • Das IT-Handbuch des HRZ enthält viele Infos (noch mehr nach Login oben rechts) zu Email-Account, Software, Webseiten.
  • Es gibt keinen Leitfaden für neue Mitarbeitende, da Sie in der Einarbeitung von Ihren Abteilungsleitern/innen betreut werden. Fragen Sie bei Unklarheiten direkt dort nach.

Bei ungeklärten Punkten hilft Ihnen gerne das Dekanat weiter.


Planung und Festlegung von Modulprüfungen

Grundsätzlich gilt die aktuelle Fassung der RSPO (derzeit RSPO 2016). Darüber hinaus hat der FBR am 14.12.2010 folgende Richtlinien beschlossen:

  • Die Termine für Modulprüfungen werden von den Lehrkräften festgelegt und veröffentlicht. Die Lehrkräfte buchen selbst Prüfungsräume bei VRP, falls erforderlich.
  • Die Termine der Modulprüfungen sollen für den 1. Prüfungszeitraum bis 2 Wochen nach Ende der Belegfrist veröffentlicht werden, für den 2. Prüfungszeitraum möglichst zum Ende der Vorlesungszeit, spätestens aber 4 Wochen vor dem Prüfungstermin.
  • Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt durch Eintrag in das vom FB VI dafür vorgesehene Online-Medium. Das ist derzeit das Prüfungsportal der BHT. Nachträgliche Änderungen von Eintragungen sind den Studierenden nachvollziehbar mitzuteilen; in der Lehrveranstaltung und/oder per Mailverteiler.

Maßnahmen zur Vermeidung von Überschneidungen und Beeinträchtigung anderer Lehrveranstaltungen

  • Die Modulprüfungen des ersten Prüfungszeitraums finden grundsätzlich in den letzten drei Wochen der Vorlesungszeit statt.
  • Schriftliche Modulprüfungen sollen grundsätzlich auf den Vorlesungstermin gelegt werden.
  • Bei Abweichungen ist durch eine Rücksprache mit evtl. betroffenen Lehrkräften eine Beeinträchtigung von Lehrveranstaltern desselben Studiensemesters auszuschließen.
  • Bei mündlichen Modulprüfungen außerhalb der regulären Übungszeit ist - ggf. durch Absprachen – die Beeinträchtigung anderer Lehrveranstaltungen desselben Studiensemesters zu vermeiden.
  • Bei der Veröffentlichung eines Termins ist darauf zu achten, dass am selben Tag keine weiteren Prüfungen im selben Zug desselben Studiensemesters eingetragen sind.
  • Meldet ein Studierender einen Terminkonflikt, so ist die Lehrkraft gehalten, ggf. im Dialog mit der anderen Lehrkraft, eine Lösung zu finden.

Lehrplanung und Belegung

Die Richtlinien für das Kapazitätsmanagement bei der Lehrplanung am FB VI erläutern, was ein Seminaristischer Unterricht (SU), Übung (Ü), Seminar (S), Abschlusseminar (AS) und Wahlpflichtmodul (WP) ist. Das Wesentliche zur Planung hier als Kurzzusammenfassung:

  • Jedes Semster werden alle Pflichtmodule angeboten.
  • Beispielsweise werden im ersten Semester des Bachelor-Studiengangs Medieninformatik üblicherweise 88 Studierende zugelassen. Dementsprechend werden 2 Semesterzüge geplant. Das Modul „Programmieren II“ wird zweimal angeboten. Die beiden Modulinstanzen werden von zwei unterschiedlichen Lehrkräften (Dozentin A und Dozent B) durchgeführt. Sie leisten jeweils 1 SU mit 2 Semesterwochenstunden (SWS) und 2 Ü mit jeweils 2 SWS.
  • Bei Unterschreiten folgender Untergrenzen wird eine Modulkomponente als unterausgelastet i.d.R. gestrichen: SU/Ü/WP: 8 Studierende, S: 6 Studierende, AS: 5 Studierende.
  • Bei Überschreiten der Obergrenzen werden Studierende durch die Lehrkraft auf vorhandene nicht ausgelastete Parallelveranstaltungen des gleichen Zuges verteilt, ansonsten werden i.d.R. zusätzliche Modulkomponenteninstanzen geschaffen.
  • Sie können im Online-Belegsystem volle Instanzen schließen und damit eine Überbelegung abschwächen. Es empfiehlt sich daher das Belegsystem regelmäßig ab Freigabe (ca. 2 Wochen vor Semesterbeginn) zu beobachten.
  • Entscheidungen über Streichung oder Neuschaffung treffen Dekan oder Studiendekan. Nach Ablauf der Belegfrist des Semesters (üblicherweise 2 Wochen nach Semesterbeginn) finden keine Veränderungen mehr statt.

Das Verfahren bei Überbelegungen von Modulkomponenten, für die keine weiteren Instanzen angelegt werden können (bspw. weil kein Lehrpersonal zur Verfügung steht, keine Räume etc.) regelt die RSPO 2016 in § 13. Hier eine nicht rechtsverbindliche Zusammenfassung:

  • Als Lehrkraft haben Sie die letzte Entscheidungsgewalt über die Auswahl der gleichberechtigen Studierenden, welche an der Lehrveranstaltung teilnehmen bzw. nicht teilnehmen können; Zufallsverfahren sind möglich.
  • Bedarfe von Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen sollen möglichst berücksichtigt werden.
  • Gibt es mehrere Züge/Alternativen, sollen die Teilnahmewünsche von Studierenden in Eltern- und Pflegezeit bevorzugt werden.
  1. Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind mit erster Priorität Studierende, die in der jeweiligen Lehrveranstaltung im betreffenden Studiengang im betreffenden Plansemester oder einem höheren Fachsemester erstmalig belegen. Nachrangig folgen Zweit-, Dritt-, Viert-Belegungen
  2. Innerhalb dieser Belegungsgruppen sind erstrangig Studierende im entsprechenden Fachsemester, dann höhere Fachsemester, dann niedrigere Fachsemester.

Urlaub und Dienstreisen

Professorinnen/Professoren

Urlaubsmeldungen sollten zur Kenntnis dem Dekanat schriftlich mitgeteilt werden, damit im Falle einer Kontaktaufnahme das Dekanat passend reagieren kann.

Professorinnen/Professoren haben nach Hochschulgesetz ihren Urlaub in der vorlesungsfreien Zeit zu nehmen.

Dienstreisen müssen über das Dekanat bei der Verwaltung beantragt werden. Es gibt unterschiedliche Formulare für Finanzierung aus Fachbereichsmitteln (sehr begrenzt) und Drittmitteln (übliche Methode). Die Formulare enthalten Leitfäden/Hinweise. Eine Abrechnung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Beachten Sie Rundschreiben der Abteilung I / Haushalt und  Rundschreiben der Abteilung I /Personal zu Neuerungen.

Mitarbeitende

Die Urlaubsplanung erfolgt innerhalb Ihrer Abteilung mit dem/der Vorgesetzten. Rundschreiben der Abteilung I /Personal fordern in der Regel eine Jahresplanung an.

Dienstreisen und Exkursionen erfolgen in Abstimmung mit Ihrer Abteilung üblicherweise aus Fachbereichsmitteln (Formular der Abteilung I).


Bestellungen und Materialbedarf

Lehrende: Fragen Sie bei Material-, Technik-, Software-Bedarf für Ihre Lehre im Labor, welchem Sie zugeordnet sind, nach Möglichkeiten der Finanzierung nach.

 


Digitale Zukunft: Weiterentwicklung der Präsenzlehre durch Einsatz digitaler Medien

Studiere Zukunft - Digitale Zukunft

Im Rahmen des Projektes Digitale Zukunft (2015-2017) hat die BHT interne Strukturen geschaffen zur Unterstützung und Verbesserung des Einsatzes digitaler Medien in der Präsenzlehre. Nach dem Open Innovation Ansatz haben alle acht Fachbereiche Digitalisierungsteams etabliert, welche Fachbereichsstrategien entwickelt haben. Digitalisierungsbeauftragte der Fachbereiche bilden gemeinsam mit weiteren vertretenen Interessensgruppen unter Leitung des Vizepräsidenten für Lehre die ständige Digitalisierungskommission auf Hochschulebene.

Das Strategiepapier des Fachbereich VI "Digitale Zukunft: heute für morgen lernen" umfasst für die drei hochschulweiten Leitziele Verbesserung didaktischer Qualität, Unterstützung studentischer Diversität und der Vorbereitung auf vernetzte Arbeitswelten unter anderem folgende Ziele:

  1. Die technische Umsetzbarkeit von digitaler Lehre verbessern
  2. Mit digitalen Medien potenzielle Studierende besser und zielgerichteter ansprechen
  3. Die Abbrecherquote senken
  4. (Folgeziel) Zufriedenheit und Lernerfolg der Studierenden durch Digitalisierung in der Lehre erhöhen

Mitglieder des Digitalisierungsteams am Fachbereich VI sind
(nach
Beschluss des FBR vom 04.07.2017)

Wenn Sie Interesse und Fragen zum Einsatz digitaler Medien haben oder selbst ein bestimmtes Teilthema zum Einsatz digitaler Medien unterstützen möchten am Fachbereich, nehmen Sie gerne Kontakt zum Digitalisierungsteam auf.

Förderung und Weiterentwicklung zum Einsatz digitaler Medien

Aktuelle Praxisbeispiele zum Einsatz digitaler Medien in der Präsenzlehre und Hinweise zur Auszeichnung Gute Lehre mit Digitalen Medien finden Sie auf den Seiten der hochschulweiten Digitalisierungskommission.

 


Protokolle des Fachbereichsrats

(Download für Professoren/innen und Mitarbeitende, Login mit BHT-Account)

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