Wichtige Hinweise für Studierende

Nachteilsausgleich

Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Nachteilsausgleich soll ermöglichen, dass Sie Ihr Studium und Ihre Prüfungen chancengleich absolvieren können.

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam durch.

So stellen Sie einen Antrag

Der Antrag auf Nachteilsausgleich wird über die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gestellt.

1. Kontaktieren Sie die Beratungsstelle

Wenden Sie sich an die Beratungsstelle: https://www.bht-berlin.de/169
Der Antrag kann nur über die Beratungsstelle gestellt werden.

2. Besprechen Sie Ihren Antrag

Gemeinsam mit der Beratungsstelle besprechen Sie:

  • ob ein Nachteilsausgleich für Sie notwendig ist,
  • welche weiteren Schritte erforderlich sind und
  • welche Unterlagen Sie benötigen.

3. Einreichen des Antrags

Wenn gemeinsam entschieden wird, dass ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden soll, leitet die Beratungsstelle Ihren Antrag einschließlich der fachärztlichen oder psychologisch-psychotherapeutischen Stellungnahme per E-Mail an das Dekanat weiter.

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4. Prüfung durch den Fachbereich

Ihr Fachbereich prüft den Antrag. Zuständig sind der Prüfungsausschuss beziehungsweise die Dekanin oder der Dekan.

5. Weiterleitung des Prüfungsergebnisses

Der Fachbereich übermittelt das Prüfergebnis an die Studienverwaltung.

6. Bescheid der Studienverwaltung

Sie erhalten anschließend einen schriftlichen Bescheid der Studienverwaltung per Post.

7. Informieren Sie Ihre Lehrenden

Informieren Sie zu Beginn des jeweiligen Semesters, innerhalb der Belegfrist, Ihre Lehrenden über Ihren Nachteilsausgleich.

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Welche Stellungnahme brauchen Sie?

Für den Antrag benötigen Sie eine aktuelle fachärztliche oder psychologisch-psychotherapeutische Stellungnahme.

Wenn Sie bereits seit längerer Zeit medizinisch betreut werden, kann die fachärztliche Stellungnahme auch von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt erstellt werden.

Für die Stellungnahme nutzen Sie bitte das entsprechende Hinweisblatt für Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Welche Informationen soll die Stellungnahme enthalten?

Die Diagnose selbst soll nicht in der Stellungnahme genannt werden. Stattdessen soll die Stellungnahme insbesondere folgende Informationen enthalten:

  • Konkrete Auswirkungen der Beeinträchtigung auf Ihren Studienalltag, zum Beispiel motorische Einschränkungen oder eine Sehbehinderung.
  • Empfohlene Maßnahmen zum Ausgleich, zum Beispiel eine Schreibzeitverlängerung, einen barrierefreien Raum oder technische Hilfsmittel.
  • Eine Einschätzung, ob die Beeinträchtigung voraussichtlich dauerhaft besteht.

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Wichtig: Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden

Ein Nachteilsausgleich kann nicht rückwirkend für bereits abgelegte Prüfungen beantragt werden.

Wie lange gilt der Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich gilt grundsätzlich für das gesamte Studium. Bei Bedarf können die Maßnahmen neu angepasst werden.

Was steht auf meinem Zeugnis?

Maßnahmen des Nachteilsausgleichs werden nicht auf dem Zeugnis beziehungsweise im Transcript of Records dokumentiert.

Wichtig: Die Prüfungsleistung bleibt gleich

 Durch einen Nachteilsausgleich können die Prüfungsbedingungen verändert werden. Die Leistungsziele bleiben unverändert.

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Stellen Sie den Antrag rechtzeitig

Stellen Sie den Antrag möglichst am Anfang des Semesters. Die Bearbeitung des Antrags dauert ungefähr drei bis vier Wochen.


Sie haben Fragen?

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