Aktuelles
Unterstützung der Petition "Haupstadtzulage für alle Beschäftigten der Berliner Hochschulen" durch den Personalrat der BHT
Der Personalrat der BHT hat beschlossen, die Petition "Haupstadtzulage für alle Beschäftigten der Berliner Hochschulen" aktiv zu unterstützen. Unterschriften von allen Beschäftigten werden unter https://www.change.org/p/hauptstadtzulage-für-alle-beschäftigten-der-berliner-hochschulen gesammelt.
Hinweis: Sie können die Petition auch unterstützen ohne der Plattform change.org Geld zu spenden oder den Aufruf in Social Media zu teilen. Ignorieren Sie diesen Hinweis einfach. Bei Zustimmung zur finanziellen Unterstützung könnte es sein, dass Sie damit eine regelmäßige Verpflichtung eingehen. Bitte prüfen Sie genau, was Sie auswählen. Die Plattform selbst wurde nicht vom Personalrat der BHT gewählt, sondern von den ursprünglichen Initiatoren.
BHT-Promotionsstellen: Verlängerungsoption
Mit der Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Qualifizierungsstellen (Qualifizierungsziel Promotion) an der Berliner Hochschule für Technik (BHT Promotionsstellen) gibt es unter §7 Verlängerungsoptionen für die Stellen.
Personalversammlung
Die auf der Personalversammlung am 09. November 2022 vorgestellten Präsentationen finden Sie hier:
Personalrat
Dienstvereinbarung Elektronischer Terminkalender
Der Personalrat hat beim Präsidenten einen Initiativantrag zu einer Dienstvereinbarung Elektronischer Terminkalender gestellt. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Nutzung des elektronischen Terminkalenders erfolgt daher ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Dienstvereinbarung Mobile Arbeit ab 1. April 2022
Ab 01. April gilt die neue Dienstvereinbarung Mobile Arbeit. Gegenüber der ersten Dienstvereinbarung "vor Corona" wird die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens flexibler, und mit der Zeiterfassung sollen auch beim Mobilen Abeiten Mehr- bzw. Minderzeiten in der täglichen Arbeitszeit buchbar sein. Innerhalb eines Monats gerechnet sind bis zu 50% Mobiles Arbeiten möglich. Der Modus Wechsel zwischen Arbeiten in Präsenz und Mobil an einem Arbeitstag bleibt bestehen.
Die Teilnahme muss über die Führungskraft, die über die Genehmigung entscheidet, beantragt werden. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, muss er durch die Führungskraft mit Begründung an den Personalrat, die zentrale Frauenbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung gesandt werden.
Die Dienstvereinbarung inklusive der Anlagen finden Sie hier.
Ergänzung Dienstvereinbarung zur weiteren Verlängerung von Arbeitsverträgen für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in der Qualifizierung wegen Corona
Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die zur Qualifizierung (WissZeitVG §2,1) auf Haushaltsstellen beschäftigt sind, und deren Vertragslaufzeit ganz oder teilweise in den Zeitraum 01.03.2020-31.03.2021 fallen, können auf Antrag der Beschäftigten um weitere 6 Monaten verlängert werden. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gestellt werden. Die Dienstvereinbarung finden Sie hier und hier die Aktualisierung.
Urlaubsplanung
Der Personalrat empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, die geplanten Urlaubszeiten schnellstmöglich in die üblicherweise verwendete Liste einzutragen, sie von der/ dem Fachvorgesetzten abzeichnen zu lassen und an das Personalreferat zu schicken. Damit ist die Planung als verbindlich anzusehen. Informationen der Dienststelle zur Urlaubsplanung können Sie hier finden.
Kindertagesstätte der BHT
Die Kita des studierendenWERKs BERLIN an der Berliner Hochschule für Technik befindet sich auf dem Campus und bietet Platz für 130 Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt.
studierendenWERK BERLIN - Vormerkung für einen Kitaplatz (stw.berlin)
Update: Rahmen-Dienstvereinbarung IT
Unter unseren Dienstvereinbarungen findet sich die bereits am 12.3.2020 mit dem Personalrat abgeschlossene Rahmendienstvereinbarung IT. Diese wurde vor der Weihnachtspause unter der Nummer 20/2020 als Amtliche Mitteilung veröffentlicht. Das zugehörige Antragsformular ist als ausfüllbare PDF-Version noch in Arbeit in der Dienststelle. Bis zur Fertigstellung kann ein Word-Dokument ersatzweise verwendet werden. Sie finden es unter Dienstvereinbarungen.
Die Rahmendienstvereinbarung orientiert sich an ähnlichen Vereinbarungen anderer Hochschulen und soll sicherstellen, dass Beteiligungsvorgänge korrekt durchgeführt werden und Kolleginnen und Kollegen vor unzulässigen Leistungs- und Verhaltenskontrollen geschützt werden. Schulungskonzepte werden obligatorisch, um die von Umstellungen oder Neueinführungen Betroffenen angemessen auf neue Aufgaben vorzubereiten. Datenschutzaspekte und Barrierefreiheit spielen eine zentrale Rolle. Die Änderung von Aufgabengebieten und damit ggf. einhergehende organisatorische Änderungen innerhalb der Hochschule müssen im Vorfeld der Personalvertretung zur Kenntnis und damit zur Beteiligung vorgelegt werden. Die Dienstvereinbarung wurde gemeinsam mit dem HRZ entwickelt und der Personalrat bedankt sich ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit. Nun müssen noch die Beteiligungsvorgänge einzelner Systeme nachgezogen werden.
Datenschutz
Der Personalrat der Berliner Hochschule für Technik engagiert sich gemeinsam mit den Personalräten und Datenschutzbeauftragten auch anderer Berliner Hochschulen. Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurde ein gemeinsamer Brief an die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten Berliner Hochschulen zum Thema "Konsequenz aus dem EuGH-Urteil Schrems II – Engagement für Open Source Videokonferenztools: nachhaltig, sicher und datenschutzgerecht!" auf den Postweg gebracht. Unser Präsidium hat diesen Brief ebenfalls vorab zur Kenntnis erhalten.
Das Gremium mahnt Maßnahmen zum Datenschutz jedoch nicht nur bei anderen an, sondern hat selbst ein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten erstellt, das gemäß Art. 30 DSGVO jede/r Verantwortliche für die Bereiche zu führen hat, die seiner/ihrer Zuständigkeit unterliegen. Das Verzeichnis ist - wie vorgesehen - bei unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten hinterlegt.
Rundschreiben zur Durchführung von Laborübungen
Man sollte es kaum glauben, aber noch immer werden Labormitarbeiter*innen unter Druck gesetzt, um Laborübungen ohne die Anwesenheit von Lehrpersonal durchführen zu lassen. Nach den ähnlich lautenden diesbezüglichen Rundschreiben, hat nun auch Herr Prof. Dr. Ullmann auf unsere Inititive hin, diesem Umstand klar und deutlich ein Ende gesetzt. Das in unseren Rundschreiben befindliche Schreiben kann als Argumentationshilfe gegenüber uneinsichtigen Lehrenden genutzt werden. Weitere Hilfe erhalten Sie - falls nötig - bei uns.
DV zur Anrechnung von Arbeitszeiten bei dienstlichen Fort- und Weiterbildungen
In der Vergangenheit hat es häufig Unstimmigkeiten in Bezug auf die Anrechnung von Arbeitszeit bei Fort- und Weiterbildungen gegeben. Insbesondere wurde durch Abzug von im Programm der Veranstaltung ausgewiesenen Pausenzeiten häufig bei ganztägigen Schulungen nicht mehr die volle Soll-Arbeitszeit erreicht. Die Dienstvereinbarung finden Sie in unserem Bereich "Informationen" unter "Dienstvereinbarungen".
Mitarbeiter/innen, denen ein Antrag auf Fortbildung verwehrt wird, können sich an den Personalrat wenden.
Fragen rund um das Coronavirus für Mitarbeitende
Die meistgestellten Fragen von Mitarbeitenden zum Thema Corona werden hier beantwortet: FAQ-Seite für Mitarbeitende .
Informationen für Mitarbeitende mit Kindern finden Sie auch auf der Seite https://www.bht-berlin.de/familie.
Aktuelle Informationen der Berliner Hochschule für Technik finden Sie auf der Homepage unter Aktuelle Meldungen zum Corona-Virus.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt ständig aktualisierte Hinweise: Was Beschäftigte wissen müssen.
Anspruch auf VBL-Zahlungen bei Erhalt von Krankengeld(zuschuss)
Alle Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Jahren Krankengeld bzw. auch Krankengeldzuschuss erhalten haben, haben nach § 21 TV-L Anspruch auf VBL-Zahlungen des Arbeitgebers für diesen Zeitraum. Rückrechnungen sollten lt. Personalabteilung im August 2016 durch Fidelis (Lohnbuchhaltungsfirma) erfolgen.
Aus gegebenem Anlass empfiehlt der Personalrat allen Betroffenen, die Ansprüche zu prüfen und ggf. geltend zu machen bzw. auch die Abrechnungen genau zu kontrollieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Personalrat oder an die Schwerbehindertenvertretung.
Rundschreiben "Zum Verfahren bei Erkrankungen"
Aus Sicht des Personalrats wurde bei der Formulierung und Veröffentlichung des Rundschreibens "Zum Verfahren bei Erkrankungen" (IA vom 18.01.2016) die im Personalvertretungsgesetz vorgesehene Mitwirkung durch das Gremium außer Acht gelassen.
Zum Verfahren bei Krank- und Gesundmeldung verweist der Personalrat auf seinen Newsletter 1/ 2017.