Forschungskooperationen

Kooperative Forschungsvorhaben mit externen Partner*innen

 

Die BHT fördert Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weiteren öffentlichen oder privaten Einrichtungen, um gemeinsam Forschungsthemen zu bearbeiten.

Sowohl die Lehre der BHT als auch die Innovationskraft der beteiligten Partner werden auf diese Weise gestärkt: Durch die Zusammenarbeit können Studierende von praxisnahen Erfahrungen und die Unternehmen von neuen Lösungen profitieren.
 


Kooperationsverträge


Für eine erfolgreichen Zusammenarbeit mit externen Partnern bietet es sich in der Regel an, eine schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu schließen. Für Professor*innen der BHT, die eine Forschungskooperation eingehen wollen, steht das Referat Forschung als Anlaufstelle zur Verfügung.

Wir nehmen die Inhalte Ihres geplanten Vorhabens auf, beraten Sie und kümmern uns darum, dass Ihre Kooperation eine gute vertragliche Basis hat. Dies erfolgt in Abstimmung und enger Zusammenarbeit mit dem Justiziariat, welches ggf. die Vertragsverhandlungen mit der Partnereinrichtung übernimmt. Ein Kooperationsvertrag muss i.d.R. von der rechtlichen Vertretung der Hochschule (Präsidentin / Präsident) unterzeichnet werden. Den Unterzeichnungsprozess steuert das Referat Forschung. Bitte senden Sie keine Entwürfe von Musterverträgen an Ihren Forschungspartner, ohne dies vorher mit uns abgestimmt zu haben.
 


Kooperationspartner*innen gesucht?


Sie sind Wissenschaftler*in einer anderen Hochschule oder Forschungseinrichtung und sind auf der Suche nach Kooperationspartner*innen? Sie sind Vertreter*in eines Unternehmens oder einer anderen Institution und suchen nach Forschungspartner*innen für Ihr Projekt? Sie möchten ein Forschungsprojekt in Auftrag geben? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

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