KI Hinweise

Die Kommission zur Digitalisierung in der Lehre der BHT in Abstimmung mit dem Präsidium der BHT spricht folgende Hinweise zum Umgang mit KI-Textgeneratoren aus:

Hinweise zum Umgang mit KI-Textgeneratoren

Stand: 23.06.2023

Für die BHT ist es selbstverständlich, Studierende und Lehrende zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie der Künstlichen Intelligenz (KI) zu befähigen. KI-Generatoren bieten viele Vorteile, bergen aber auch berechtigte Risiken.

Die BHT möchte allen Studierenden und Lehrenden die "Handreichung für die Berliner Schulen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz am Beispiel Chat GPT" der Berliner Senatsverwaltung (SenBJF) zur Orientierung empfehlen.

In der Handreichung wird kurz erläutert wie KI-Textgeneratoren funktionieren und es werden grundsätzliche rechtliche Fragen zum Umgang mit KI-Textgeneratoren im Unterricht beantwortet. Die Empfehlungen beziehen sich auf den Umgang mit textbasierten KI-Generatoren. Aufbauende Anwendungen werden von diesen Empfehlungen derzeit nicht adressiert.

Eine der vielen derzeit verfügbaren detaillierten Einführungen in die Funktionsweise von KI-Textgeneratoren bietet die Videoaufzeichnung der Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik: "ChatGPT für Nicht-Informatiker*innen: Schlüssel zum Verstehen der künstlichen Intelligenz und ihre Anwendungen in der Hochschullehre".

Ergänzend zur Handreichung der Berliner Senatsverwaltung haben die Mitglieder der Kommission zur Digitalisierung in der Lehre durch einen Diskussionsprozess weitere Hinweise für den Umgang mit KI-Textgeneratoren für die BHT formuliert, die als Arbeitsfassung zu verstehen sind. Mit der rasanten Entwicklung der KI-Generatoren und der Verbreitung der Nutzung können die Hinweise zukünftig angepasst werden.

Hinweise zum Umgang mit KI-Textgeneratoren

"Sie [Studierende und Lehrende] verantworten Ihre Arbeitsergebnisse. Alle Hilfsmittel haben ihre Grenzen. Informationen in Medien können falsch sein. [...] KI-Sprachmodelle wie ChatGPT können zwar gut formulieren, sie machen aber inhaltliche Fehler und reproduzieren Vorurteile. Bevor Sie also mit Ergebnissen und Impulsen weiterarbeiten, müssen Sie diese überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Korrigieren Sie ggf. mit wissenschaftlichen Quellen ihre Arbeitsergebnisse. Das Werkzeug denkt nicht für Sie, sondern Sie denken mit Hilfe des Werkzeugs."

Quelle: Spannagel, C. (2023). Rules for Tools.

Digitale Medien und Anwendungen der BHT verwenden

Im Rahmen von Studium und Lehre verwenden Lehrende und Studierende im Besten Fall digitale Medien und Anwendungen der BHT. Diese digitalen Anwendungen werden von der BHT gehostet und entsprechen den Anforderungen des Datenschutzes.

Datenschutzhinweise bei digitalen Anwendungen von Drittanbietern

Digitale Anwendungen von Drittanbietern haben jeweils eigene Nutzungsbedingungen. Bitte beachten Sie jeweils die Informationen zu Kosten, Benutzerkonten, Datenschutz und rechtlichen Hinweisen.

Folgende datenschutzrechtlichen Maßnahmen bei der Nutzung externer digitaler Anwendungen, z. B. ChatGPT, müssen beachtet werden:

  • Die Nutzung durch die Studierenden muss freiwillig sein. Freiwillig bedeutet, dass bei Nichtnutzung der digitalen Anwendung keine Nachteile für die Studierenden entstehen. 
  • Die Anwendung muss vollkommen anonym nutzbar sein. Es dürfen keine personenbezogenen Daten übertragen werden.
  • Im Browser muss der private Modus benutzt werden. Dies bedeutet, dass nach einer Sitzung alle Cookies und Möglichkeiten zur Identifizierung einer Person gelöscht werden.
  • In externen digitalen Anwendungen werden keine personenbezogenen Daten eingegeben und dokumentiert.
  • Kann die Anonymität nicht gewährleistet, darf die externe digitale Anwendung nur unter bestimmten Voraussetzungen in der Lehre eingesetzt werden, siehe folgenden Abschnitt.

Bei Nutzung trotz fehlender Anonymität:

  • Sofern die Anonymität nicht gewährleistet werden kann, muss eine informierte Einwilligung der Studierenden eingeholt und dokumentiert werden. Dies kann beispielweise über Moodle erfolgen [1]. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sollen Aufnahmen gemacht werden, muss auch hier informiert und die Einwilligung eingeholt werden, siehe BHT-Einwilligungserklärung. Wird die Einwilligung widerrufen, müssen die Videos mit personenbezogenen Daten derart bearbeitet werden, dass diese unkenntlich werden. Das gilt auch für Tonaufnahmen und Chatverläufe.
  • Die Nutzung durch die Studierenden muss freiwillig sein. Freiwillig bedeutet, dass bei Nichtnutzung der digitalen Anwendung keine Nachteile für die Studierenden entstehen. 
  • Die dienstliche E-Mail-Adresse kann für die Einrichtung von Benutzerkonten bei externen Anbietern verwendet werden. Das Passwort des Campus-Accounts darf jedoch nicht bei anderen Anbietern wiederverwendet werden. Für Accounts bei Drittanbietern muss jeweils ein neues Passwort generiert und verwendet werden.

[1] Moodle-Kurs „Digitale Lehre“, Abschnitt „Test & Online-Prüfungsformate“, Einverständniserklärung mittel Moodle einholen

Sorgfältiger Umgang bei der Dateneingabe

Wenn Studierende und Lehrende einen KI-Dienst nutzen und dafür Daten, Texte etc. eingeben, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Daten als Lerndaten für den KI-Dienst weiterverwendet werden. Personenbezogene Daten können z. B. Namen oder andere Angaben zur Person sein, die auch ohne Namensnennung einen Rückschluss auf die Person zulassen, z. B. mein Vater. Diese Daten können indirekt über die Textgeneratoren der KI öffentlich werden. Solche personenbezogenen Daten dürfen bei der Nutzung von KI nicht verwendet werden.

Die Nutzung von KI-Anwendungen durch Lehrende und Studierende muss sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen orientieren, vgl. S. 2ff der Empfehlungen der Berliner Senatsverwaltung (SenBJF).

Die Lehrkraft informiert die Studierende über erlaubte Hilfsmittel in Lern- oder Prüfungssituationen und begründet dies. Der Einsatz von KI-Textgeneratoren in Prüfungsleistungen sollte möglichst vermieden werden. „Leistungen müssen, um bewertet werden zu können, durch die [...] (Studierenden) selbst, d. h. eigenständig erbracht werden, […]“ (SenBJF).

Wenn KI jedoch in Prüfungsleistungen verwendet wird/werden soll, ist es wichtig zu unterscheiden, ob sie zur Erstellung von Zwischen- oder Endergebnissen eingesetzt wurde.

Für jede Art von studentischer Prüfungsleistung muss angegeben werden, wie die generative KI verwendet wurde. Da für die Angabe von KI-Quellen noch kein Standard existiert, könnten derzeit in einem Verzeichnis für die Verwendung von generativer KI, Referenzen von KI-basierten Textabschnitten und Abbildungen enthalten. Die Lehrkraft informiert die Studierenden wie die verwendeten Hilfsmittel dokumentiert werden sollen. Dieser Verwendungsprozess der KI muss in die Bewertung der Prüfungsleistung einfließen.

Verstöße gegen die o.g. Hinweise gelten im Regelfall als Täuschungsversuch und werden mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) bewertet. Eine Meldung an die Prüfungskommission erfolgt gemäß §24 der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO).

Extreme Beispiele für Täuschungsversuche sind:

  • ChatGPT als Ghostwriter
  • Generierung synthetischer Daten, z. B. Interviewantworten