Am 12.11.2026 in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr findet im Ingeborg-Meising-Saal (C 16), Haus Grashof, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung statt.
Die neue Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2030
Durchführung der Wahl:
- Zum Wahlvorstand wurden bestellt:
Baudach. Henninq, LOL, -2183 als Vorsitzender
Tschirley. Sven, Prof. Dr., FB Vll, -2743 als stellvertretender Vorsitzender
Dumdei, Birqit, FB Vll, -2680 als weiteres Mitglied
- Wählbar als Vertrauensperson oder als stellvertretendes Mitglied ist jede*r nicht nur vorübergehend Beschäftigte der BHT, die*der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und der BHT seit mindestens sechs Monaten angehört.
Auch nicht selbst schwerbehinderte Beschäftigte sind wählbar.
Wer kraft Gesetzes dem Personalrat nicht angehören kann, ist nicht wählbar.
Wahlberechtigt sind alle an der BHT beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, Sie können aber nur dann wählen, wenn sie in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen sind.
- Einsprüche gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten können nur innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens bis zum 15.10.2026 schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.
- Die Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen liegen ab dem 01.10.2026 an jedem Arbeitstag bis zum Abschluss der Stimmabgabe zur Einsichtnahme bei allen Mitgliedern des Wahlvorstands (siehe oben Nr.1) aus.
- Zu wählen sind die Vertrauensperson und zwei stellvertretende Mitglieder.
Vertrauensperson und stellvertretende Mitglieder werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.
- Die Wahlberechtigten werden gebeten, innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass des Wahlausschreibens, also spätestens am 15.10.2026, schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen.
Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Zur Wahl stehen nur die Bewerber*innen, die in einem gültigen Wahlvorschlag vorgeschlagen worden sind. Aus den Wahlvorschlägen muss sich eindeutig ergeben, wer als Vertrauensperson und wer als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wird; für beide Ämter kann dieselbe Person vorgeschlagen werden. Jede*r Bewerber*in kann nur in einem Wahlvorschlag benannt werden, es sei denn, dass sie*er in einem Wahlvorschlag als Vertrauensperson und im anderen als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wird.
Jede*r Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag für die Vertrauensperson und einen Wahlvorschlag für das stellvertretende Mitglied unterzeichnen.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein und muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung bzw. die Organisationseinheit angeben.
Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der Bewerber*innen im Original unterschrieben beizufügen. Auch die Unterstützunterschriften müssen im Original vorgelegt werden.
Formulare für Wahlvorschläge sind beim Wahlvorstand erhältlich; die Benutzung der Formulare ist aber nicht zwingend erforderlich.
Die Namen der Bewerber aus gültigen Wahlvorschlägen werden nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben veröffentlicht.
- Die Stimmabgabe findet statt am Donnertag, 12.11.2026 von 08:00 bis 12:00 Uhr in Haus Grashof, lngeborg-Meising-Saal (Raum C 16).
Wahlberechtigte, die im Zeitpunkt der Wahl an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können ihr Wahlrecht schriftlich ausüben.
Auf ihr Verlangen hat ihnen der Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen oder zu übersenden.
Der Antrag auf schriftliche Stimmabgabe muss spätestens am 29.10.2026 beim Wahlvorstand eingegangen sein.
- Die öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses findet statt am 12.11.2026, 12:00 Uhr, in Haus Grashof, lngeborg-Meising-Saal (Raum C 16).
- Einsprüche, Wahlvorschläge, Anträge auf Briefwahl (schriftliche Stimmabgabe) und sonstige Erklärungen sind zu richten an:
SBV-Wahlvorstand c/o Schwerbehindertenvertretung der BHT, Luxemburger Str. 10, 13353 Berlin
- Der Wahlvorstand ist an Arbeitstagen zu erreichen.
- Aushang des Wahlausschreibens:
Schaukasten der Schwerbehindertenvertretung (Haus Beuth),
per E-Mail an: Wahlberechtigte
Dekanate
Präsidium
Personalrat
Ersatzmitglieder des Wahlvorstands
Kernaufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen.
Sie bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die der Betrieb oder die Dienststelle plant. Dazu ist vor allem erforderlich, dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennt und im Auge behält, um so Probleme rechtzeitig zu erkennen. Außerdem muss sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb bzw. die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben.
Bei Fragen und auch Anregungen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Schwerbehindertenvertretung unter:
schwerbehindertenvertretung[at]bht-berlin.de
oder telefonisch unter: 030 / 4504 5005
Rechtsprechung und Informationen zum Schwerbehindertenrecht:
www.dbb.de, www.schwbv.de
Integrationsämter:
Hauptseite
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin:
Hauptseite, Antragsformulare
Alle Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Jahren Krankengeld bzw. auch Krankengeldzuschuss erhalten haben, haben nach § 21 TV-L Anspruch auf VBL-Zahlungen des Arbeitgebers für diesen Zeitraum.
Aus gegebenem Anlass empfiehlt der Personalrat allen Betroffenen, die Ansprüche zu prüfen und ggf. geltend zu machen bzw. auch die Abrechnungen genau zu kontrollieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Personalrat oder an die Schwerbehindertenvertretung.