Interessenvertretung

„Neugierig und offen kulturelle Vielfalt leben, Diversität annehmen und Veränderung als eine Bereicherung begreifen und uns aktiv für die Chancengleichheit von Frauen einsetzen.”

— aus dem Leitbild der Hochschule

An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) sind Frauen im Studium rund 34% Studentinnen (2018 33%), in der Lehre und in der Forschung 23,8% Professorinnen (2018 23%) noch erheblich unterrepräsentiert (Stand: Dezember 2022). Der Frauenanteil entwickelt sich sehr langsam. Somit bedarf es einer gezielten Förderung der Chancengleichheit von Frauen, um strukturelle Hemmnisse auszugleichen. Die Organisations- und Personalentwicklung muß die Prinzipien des Gender Mainstreamings berücksichtigen.

Hier setzen Frauenförderrichtlinie, Satzung Gleichstellung der Geschlechter, Gleichstellungkonzept und Frauenförderpläne an.


Frauenbeauftragte

Seit 1992 gibt es haupt- und nebenberufliche Frauenbeauftragte an der BHT. Ihre Arbeit wird durch verschiedene rechtliche und hochschulische Grundlagen gestützt. Die zentrale Frauenbeauftragte wird für vier Jahre durch den zentralen Frauenrat gewählt, die nebenberuflichen Frauenbeauftragen für jeweils zwei Jahre. Mit der BerlHG Novelle ändert sich die Amtsbezeichnung in Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und die Amtszeit der hauptberuflichen beträgt nun sechs Jahre. Weiterhin geht es um alle Belange, die Frauen betreffen. Da Frauen* eine heterogene Gruppe sind, wird die Praxis durch die Berücksichtigung von weiteren Diversitätsmerkmalen bestimmt. 


Stellvertretende zentrale Frauenbeauftragte

Der Frauenrat hat als Stellvertreterin der zentralen Frauenbeauftragten gewählt:

Margit Kuhn, nebenberufliche Frauenbeauftragte des FB V Life Sciences.


Plenum der Frauenbeauftragten

Das Plenum ist die Versammlung aller nebenberuflichen Frauenbeauftragten der Berliner Hochschule für Technik unter Leitung der zentralen Frauenbeauftragten.


Frauenrat

Der Frauenrat wird von allen weiblichen Mitgliedern der Hochschule gewählt und hat insgesamt 8 Sitze in vier Statusgruppen. Seine einzige Aufgabe ist die Wahl der zentralen Frauenbeauftragten und ihrer zwei Stellvertreterinnen für eine jeweilige Amtszeit von vier Jahren. Grundlage für die Wahl sind die Wahlordnung und die Grundordnung (hier insbes. § 34 und § 35) der Hochschule. 


Frauenförderkommission

FrauenFörderKommission (FFK) ist eine Kommission des Präsidiums. Sie ist das Beschluss fassende Gremium für die Vergabe von personengebundenen Mitteln aus dem Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre. In dieser Funktion begutachtet die FFK eingegangene Bewerbungen und wählt die Stipendiatinnen und Gastdozentinnen bzw. Gastprofessorinnen des Hypatia Programms sowie Gender Gastprofessorinnen aus.

Derzeit ruht die Arbeit der FrauenFörderKommission, da keine Stipendiengelder zu vergeben sind.

Präsidium: N.N.

Vorsitzende der FFK: Prof. Dr. Elfriede Herzog

Stellvertretende Vorsitzende der FFK: Prof. Dr. Antje Ducki