Glossar und Tipps

Im Zusammenhang mit den Themen Diversität und Chancengerechtigkeit gibt es viele Fachwörter teils Fremdwörter, die sich nicht leicht übersetzen lassen bzw. sich häufig nicht auf den deutschen Kontext übertragen lassen. Um Menschen zu ermutigen, sich den Begriffen anzunähern oder diese einfach nur nachzuschlagen, sind nachfolgend einige wichtige Begriffe für Hochschulen zu den Themen in einem Glossar zusammengefasst und erklärt.
Das Glossar wird kontinuierlich erweitert und weiter ausgebaut. Gern nehmen wir auch Vorschläge für andere Begriffe auf, die ergänzt werden können. Für Rückfragen oder Ergänzungen kontaktieren Sie uns bitte unter: diversity[at]bht-berlin.de.

Begriffe rund um Diversität und Antidiskriminierung

Ableismus beschreibt die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bzw. die Zurückweisung eines Menschen mit einer körperlichen Behinderung, einer psychischen oder chronischen Erkrankung oder aufgrund von Lernschwierigkeiten. Diese Behandlung kann in Form einer Abwertung (bspw. die Betonung, was eine Person alles nicht kann) oder eine Aufwertung bzw. stärkeren Betonung (bspw. was dieser Mensch „trotz“ seiner Behinderung kann) erfolgen.

Adultismus benennt das vorhandene Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen. Erwachsene gehen häufig davon aus, dass allein ihr Alter dazu führt, dass sie bspw. kompetenter, intelligenter und schlicht besser wären als Kinder und Jugendliche. Diese Annahme verleitet sie dazu, zu denken, dass sich über deren Meinungen und Ansichten hinwegsetzen dürfen.

Kinder und Jugendlichen werden im Fall von Adultismus aufgrund ihres Alters negative Eigenschaften zugeschrieben wie bspw. egoistisch, trotzig, aber auch niedlich, rücksichtslos, unreif oder nicht vertrauenswürdig zu sein.   

Erwachsene hingegen werden bspw. als erfahren, weitsichtig, schlau, verantwortungsvoll und vertrauenswürdig gedacht und innerhalb dessen Erwachsene ihre Macht zu ihrem Vorteil nutzen.

Menschen werden hier allein aufgrund ihres Alters verurteilt, benachteiligt oder sogar beleidigt. Altersdiskriminierung kann sich auf junge und ältere Menschen beziehen, wobei Vorurteile aufgrund des Alters zu Benachteiligung oder Bevorzugung führen können. Es geht dabei darum, dass sie angebliche Kompetenzen, Fähigkeiten und Freiheiten noch nicht oder nicht mehr haben.

Unter „Ally“ (Verbündeter) wird eine Person verstanden, die sich unterstützend und aktiv für eine bestimmte Gruppe einsetzt, die Diskriminierung bzw. Benachteiligung erfährt/erfahren hat.

Antidiskriminierung ist der Anspruch, Diskriminierung zu vermeiden und ihr aktiv entgegenzuwirken. Ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft setzte 2006 z.B. das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das AGG ist seit dem das zentrale juristische Regelwerk gegen Diskriminierung in Deutschland. Darin sind vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien einheitlich umgesetzt. Erstmals wurde damit der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung in Deutschland geregelt. Berlin hat seit 2020 auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz, dass Berliner*innen noch umfassender vor Diskriminierung schützt.

Antimuslimischer Rassismus bezieht sich auf Diskriminierung, Feindseligkeit oder Vorurteile gegenüber Muslim*innen oder Menschen, die für Muslim*innen gelesen werden. Dabei ist es auch möglich, dass nicht-Muslim*innen betroffen sind, in dem man ihnen aufgrund ihres Aussehens oder Namens die Zugehörigkeit zum muslimischen Glauben zuschreibt. Häufig wird bei antimuslimischen Rassismus Religion und die Zugehörigkeit zu einem Nationalstaat gleichgesetzt. Auch werden (vermeintlichen) Muslim*innen negative Verhaltensweisen und Eigenschaften zugeschrieben.

Antiromaismus bezeichnet eine Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die sich in Vorurteilen, Diskriminierung und Ausgrenzung gegenüber Roma, Romnja sowie Sinti und Sintize äußert. Antiziganistische Stereotype und Vorbehalte können zu Benachteiligung, sozialer Marginalisierung und in extremen Fällen zu gewaltsamen Übergriffen führen.

Als Mitgliedshochschule der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innennm., folgt die BHT der Hochschulrektorenkonferenz, die die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) unterstützt.

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ (https://holocaustremembrance.com/resources/arbeitsdefinition-antisemitismus)

Jene Definition ist auch durch die Bundesregierung anerkannt und bildet die Grundlage zur Antisemitismusprävention im Land Berlin.

Antizionismus lehnt den Zionismus ab. Unter Zionismus versteht man die politische Bewegung, die die Gründung eines jüdischen Staats anstrebte. Seit der Staatsgründung Israels 1948 existiert dieser Staat.

Antizionismus kritisiert das Konzept des jüdischen Nationalstaats oder dessen konkrete politische Umsetzung. In manchen Fällen überschneiden sich antizionistische Positionen mit antisemitischen Argumentationsmustern. Dabei bleiben die historischen Hintergründe und Schutzbedürfnisse, die zur Entstehung Israels führten, häufig unberücksichtigt.

„Awareness“ (auf Deutsch: Bewusstsein oder Bewusstwerden) bezeichnet das Verständnis dafür, dass Menschen aufgrund ihrer unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionierungen und Erfahrungen von Machtverhältnissen, Privilegien und Diskriminierung auf unterschiedliche Weise betroffen sind. Ziel von Awareness ist es, diese Unterschiede wahrzunehmen, anzuerkennen und respektvoll damit umzugehen.

Barrieren sind Hindernisse, die Menschen im Weg sind und ihnen so Zugänge versperren. Damit sind physische und strukturelle Barrieren gemeint. Das können Hörsäle sein, die für Rollstuhlfahrende nicht zugänglich sind. Auch Hindernisse für Menschen ohne Behinderung können als Barrieren bezeichnet werden, zum Beispiel eine fehlende Übersetzung ins Englische oder umständliche, intransparente Bewerbungsverfahren. Um allen Menschen die Teilnahme am Hochschulleben zu ermöglichen, sollten alle Bereiche der Hochschule barrierefrei oder barrierearm sein. Letztendlich dient eine barrierfreie Organisation all ihren Mitgliedern, egal ob mit oder ohne Behinderung.

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„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Ein Bias (Plural: die Biases) ist eine Verzerrung der eigenen Wahrnehmung. Solche Verzerrungen beeinflussen unser Denken und Handeln. Solange sie uns nicht bekannt sind, nehmen wir aus Biases entstehende Fehlentscheidungen nicht als solche wahr.
Ein Beispiel ist der Own-Race-Bias. Dieser sorgt dafür, dass wir bei Menschen einer anderen ethnischen Gruppe zuerst „Marker“ wie Hautfarbe oder Augenform wahrnehmen. Erst später erkennen wir individuelle Merkmale wie Gesichtsform oder Stirnhöhe. Deshalb scheinen Menschen anderer Ethnien für viele schwerer zu unterscheiden und werden nicht direkt als Individuen wahrgenommen. Dieser Effekt nimmt ab, wenn Personen sich ihres Bias’ bewusst sind oder häufiger mit Menschen anderer ethnischer Gruppen interagieren.

BIPoC ist die Abkürzung für „Black, Indigenous, and People of Color“ und dient als Selbstbezeichnung für Menschen, die nicht als weiß wahrgenommen werden und gemeinsame Erfahrungen mit Rassismus machen. Der Begriff hebt die unterschiedlichen Dimensionen von Rassismuserfahrungen hervor, insbesondere die von Schwarzen und Indigenen Personen, um deren spezifische gesellschaftliche Herausforderungen sichtbar zu machen. Im Unterschied dazu bezeichnet „PoC“ (People of Color) ebenfalls Personen, die nicht als weiß oder westlich gelten, benennt jedoch Schwarze und Indigene Menschen nicht ausdrücklich.

In einem binären Geschlechtersystem sind nur zwei Geschlechter vorgesehen: „männlich“ und „weiblich“. Diese Vorstellung wird auch als System der „Zweigeschlechtlichkeit“ bezeichnet. Zuordnungen jenseits von männlich und weiblich werden nicht zugelassen. Die Differenzierung zwischen Sex und Gender (siehe Geschlecht) wird oft ausgeblendet.

Die drei Begriffe beziehen sich auf Konzepte sozialer Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. 

Chancengerechtigkeit beschreibt das Prinzip der fairen Verteilung von Chancen in der Gesellschaft, unabhängig von persönlichen Merkmalen. Es soll aktiv gegen bestehende Ungleichheiten vorgegangen und Benachteiligungen ausgeglichen werden. 

Chancengleichheit bezeichnet die Gewährleistung gleicher Ausgangschancen für Erfolg und Entwicklung, also das Recht auf den gleichen Zugang zu Lebenschancen. 

Unter Gleichstellung wird die Beseitigung von Ungleichheiten und Schaffung gleicher Rechte und Möglichkeiten für alle verstanden. Es geht um die Angleichung der Lebenssituation von heterogenen Bevölkerungsgruppen. Häufig wird der Begriff auf die Gleichstellung von Männern und Frauen bezogen.

Dem Bundesministerium für Gesundheit zufolge hat eine Person eine schwerwiegende chronische Erkrankung, wenn sie mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit über mindestens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5
  • Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %
  • kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

(Quelle: Antidiskriminierungsstelle - Behinderung / chronische Krankheiten)

Für Personen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei Geburt zugewiesen wurde, wird das Wort „cis“ (lateinisch für „diesseitig“) benutzt. Die Vorsilbe „trans*“ (lat. „auf jener Seite“) beschreibt Menschen, denen bei der Geburt das falsche Geschlecht zugewiesen wurde. Eine trans Frau ist also eine Frau, der bei der Geburt fälschlicherweise das männliche Geschlecht zugewiesen wurde. 
Beide Worte („cis“ und „trans*“) können als Adjektiv benutzt werden, um die Person nicht auf die jeweilige Eigenschaft zu reduzieren.

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Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Webseiten, Apps, Dokumente, Videos und Software so zu gestalten, dass sie alle Menschen problemlos nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Nur bei grundsätzlich barrierefrei gestalteten digitalen Anwendungen funktionieren Hilfstechnologien wie Screenreader zuverlässig und ermöglichen wirklich jedem die gleiche Teilhabe.

Bei einer Diskriminierung wird eine Person/eine Personengruppe gegenüber anderen Personen(-gruppe) benachteiligt. Gründe dafür sind z. B.

  • die nationale, regionale oder kulturelle Herkunft,
  • rassistische Zuschreibungen,
  • das Aussehen,
  • das Geschlecht,
  • die Sexualität/sexuelle Identität,
  • eine vorhandene Beeinträchtigung,
  • Krankheit,
  • die soziale Herkunft,
  • die religiöse und/ oder weltanschauliche Orientierung,
  • die politische Gesinnung sowie
  • das Lebensalter.

Eine Diskriminierung kann direkt oder indirekt passieren.
Bei einer direkten Diskriminierung wird die (vermutete) Gruppenzugehörigkeit als Grund für die Ungleichbehandlung herangezogen. Ein Beispiel hierfür ist, wenn in einem Bewerbungsverfahren die Bewerbung einer Mitarbeiterin auf eine Beförderungsstelle abgelehnt, weil sie bereits über 50 Jahre alt ist.
Indirekt ist die Diskriminierung etwa dann, wenn eine vermeintlich neutrale Formulierung sich benachteiligend auswirkt. Zum Beispiel bemisst sich die Rente in Deutschland unabhängig vom Geschlecht vor allem an der Erwerbsarbeitszeit. Frauen leisten aber im Durchschnitt mehr Arbeit in Bereichen wie Hausarbeit oder Kindererziehung, die nicht bezahlt wird. Deshalb verrichten sie im Schnitt weniger Erwerbsarbeit und erhalten somit auch weniger Rente. Das wurde oder wird im Rentensystem jedoch nicht gleichermaßen berücksichtigt.
Oft ist den diskriminierenden Personen und Organisationen nicht bewusst, dass und aus welchen Gründen sie diskriminieren.
Wir unterscheiden zwischen individueller, institutioneller und struktureller Diskriminierung:

Individuelle/persönliche Diskriminierung

Persönliche Diskriminierung benachteiligt eine oder mehrere Personen aus den oben genannten Gründen. Beispiele für persönliche Diskriminierung sind, wenn einer schwarzen Person ungefragt in die Haare gefasst wird oder wenn der Sitzplatz in der Bahn neben einer für wohnungslos gehaltenen Person leer bleibt. Auch wenn diese Diskriminierungen aktiv passieren (können), sind sie den Diskriminierenden selbst häufig nicht bewusst.

Institutionelle Diskriminierung

Die Diskriminierung geschieht aufgrund interner Regeln, Abläufe oder Gewohnheiten einer Institution.
Zum Beispiel werden in Berliner Schulen bestimmte Schüler*innen mit dem Hinweis „nichtdeutsche Herkunftssprache“ (kurz: „NdH“) markiert. Dadurch sollen sprachliche Förderbedürfnisse besser berücksichtigt werden können. Ob aber tatsächlich ein sprachlicher Förderbedarf besteht, wird bei der Einteilung nicht grundsätzlich überprüft. Entscheidend ist die Sprache, die in der Familie gesprochen wird. Durch das Label „NdH“ kann bei Lehrkräften schnell eine unbewusste Erwartungshaltung entstehen, etwa: „Diesem Kind müsste ich die Aufgabe nochmal erklären, wenn ich es aufrufe“.

Strukturelle Diskriminierung

Diskriminierung kann auch von gesellschaftlichen Strukturen ausgehen. Sie wird dann meist als gewohnheitsmäßiges gesellschaftliches Handeln und somit „normal“ betrachtet.
Besprechungen von Gremien werden oft auf späte Tageszeiten gelegt. Dem liegt beispielsweise die Annahme zugrunde, dass in Vollzeit Berufstätige keine Arbeiten innerhalb ihrer Familie übernehmen müssen. Derzeit sind von dieser Diskriminierung Mütter und Alleinerziehende besonders stark betroffen, die vor Kitaschließung den Arbeitsplatz verlassen müssen.

„Diversity“ wird meist mit Vielfalt übersetzt. Im Laufe der Zeit hat sich durchgesetzt, auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Personen und Gruppen zu blicken. Dabei werden verschiedene Dimensionen wie Geschlecht, Ethnizität, soziale Herkunft (Klasse), sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung, Alter und körperliche sowie geistige Kapazitäten in den Blick genommen. Aber auch Schönheitsideale, der soziale Status, Staatsbürger*innenschaft und weitere Faktoren werden einbezogen. Entlang dieser Dimensionen verteilen sich gesellschaftliche Chancen: Menschen werden bewertet, eingeordnet und stereotypisiert. Der Fokus sollte nicht auf individuellen Merkmalen von Personen liegen. Im Vordergrund steht, welche Vorstellungen diese Merkmale in unserem Denken hervorrufen: Wie werden Menschen durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen behandelt?  Welche Erwartungen bestehen ihnen gegenüber und in welche „Schubladen“ werden sie gesteckt? 
Oft wird die Nutzung des Begriffs „Diversity“ als reines Marketinginstrument kritisiert. Dabei wird zum Beispiel mit den in einer Organisation beschäftigten Nationalitäten geworben. Die vielen Dimensionen von Diversity und ihre Konsequenzen (Diskriminierung) werden dabei aber ausgeblendet. 

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Die BHT hat 2019 eine Richtlinie für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander beschlossen. Sie soll Diskriminierung vorbeugen. Außerdem legt sie Verfahren fest und benennt Ansprechpersonen, falls es zu Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Belästigung, Gewalt oder anderen Konflikten kommt. Mehr zur Richtlinie finden Sie unter diesem Link.

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Auf Deutsch etwa: Geschlecht tun. Wir (re-)produzieren ständig Alltagswissen über Geschlecht. Im persönlichen Bereich geschieht das zum Beispiel durch das (Nicht-) Auftragen von Makeup, ein bestimmtes Aussehen oder die Interpretation von Verhalten. Auf einer strukturellen Ebene geschieht „doing gender“ unter anderem durch berufliche Segregation, die notwendige Angabe eines „Geschlechts“ in diversen Formularen oder durch Erziehung. So entstehen Erwartungen an Mensch und Umgebung, die Menschen zwingen das eigene Geschlecht immer wieder zu benennen und zur Schau zu stellen.
Segregierte Toiletten (für Frauen und Männer) sorgen beispielsweise dafür, dass wir uns für eine der beiden Türen entscheiden müssen. Umgekehrt erwarten wir in den meisten öffentlichen Kontexten auch nach Geschlecht getrennte Toiletten.

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Empowerment ist ein kontinuierlicher, stärkenbasierter und gemeinschaftsorientierter Entwicklungsprozess, der Menschen – insbesondere aus benachteiligten Gruppen – befähigt, ihre eigenen Ressourcen, Interessen und Rechte wahrzunehmen und aktiv für positive Veränderungen einzutreten. In geschützten Räumen und mit professioneller Begleitung entsteht der nötige vertrauensvolle Rahmen, um Selbstvertrauen, Selbstwirksamkeit und kollektive Handlungsspielräume zu stärken.

Erstakademiker*innen (auch als „First-Generation-Student*in“ oder „First-Gen“ bezeichnet) sind Personen, die als erste in ihrer Familie an einer Hochschule studieren und deren Eltern oder Großeltern keinen Hochschulabschluss haben und daher aus einer nicht-akademischen Familie stammen.

Ethnizität bezeichnet eine empfundene Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft. Diese Zugehörigkeit wird von einem Kollektiv geteilt und begründet sich durch den Glauben an eine gemeinsame Kultur. Zu den gemeinsamen Kulturmerkmalen gehören u. a. Sprache, Religion und Traditionen.

Feminismus ist ein Oberbegriff für viele soziale, gesellschaftliche und politische Bewegungen, die sich mit Aspekten wie Macht, Dominanz und Herrschaftsverhältnissen auseinandersetzen. Dabei gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Strömungen, weshalb auch oft von „Feminismen“ die Rede ist. Allgemein hinterfragen Feminismen die Geschlechterordnungen und setzen sich kritisch mit patriarchalen (das heißt: von Männern dominierten) Machtverhältnissen auseinander. Die meisten Strömungen teilen Themen und Forderungen zu Selbstbestimmung, Eintreten gegen Sexismus, für Freiheit und Gleichstellung im privaten und öffentlichen Raum. 

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FLINTA* ist eine Abkürzung, mit der auf verschiedene Gruppen von Menschen aufmerksam gemacht wird, um diese zu integrieren. Die Buchstaben stehen für:

F: Frauen
L: Lesben
I: Intersexuelle Personen
N: Nicht-binäre Personen
T: Transgender Personen
A: Agender Personen

*: Steht für Vielfalt und kann zusätzliche Identitäten einschließen

Beratungsstellen nutzen häufig den Begriff, um zu signalisieren, dass mehrere Personengruppen, eben diese, die sich nicht als Mann identifizieren, das Angebot wahrnehmen können.

Gender (soziales Geschlecht)

Gender bedeutet aus dem Englischen übersetzt „soziales Geschlecht“.
Das soziale Geschlecht beschreibt, wie nach der Bestimmung des „biologischen“ Geschlechts durch Regeln Geschlechterrollen erlernt werden. So richtet sich die westliche Gesellschaft nach einer Regel, in der es nur zwei Geschlechter (siehe binäres Geschlecht) gibt. Sobald diese Regel verletzt oder hinterfragt wird, löst dies Irritationen und Unbehagen aus. Oft folgt aus der Verunsicherung eine Diskriminierung, also die Benachteiligung von Menschen.
Darüber hinaus hinterfragt Gender nicht nur Regeln in Bezug auf Geschlecht, sondern auch auf daraus resultierende Macht- und Herrschaftsverhältnisse.

Sex (biologisches Geschlecht)

Bei der Geburt wird den meisten Menschen ein sogenanntes „biologisches Geschlecht“ (entweder „weiblich“ oder „männlich“) zugewiesen. Dem werden verschiedene Faktoren, wie z. B. Chromosomen, innere und vor allem äußere Geschlechtsmerkmale zugrunde gelegt. Die Bestimmung des „biologischen“ Geschlechts ist, wie das soziale Geschlecht, kulturell bedingt (d. h. beispielsweise bestimmt von Erziehung, Herkunft, sozialer Umgebung).

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Der „Gender Pay Gap“ bezeichnet den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied, also die Differenz im durchschnittlichen Bruttostundenlohn zwischen Frauen und Männern. Dabei unterscheidet man zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Pay Gap.
Bei der Berechnung des bereinigten Pay Gaps werden strukturelle Unterschiede wie beispielsweise Unterschiede in Beruf, Qualifikation, Umfang der Beschäftigung etc. ausgelassen. Im Jahr 2023 verdienten Frauen nach dem bereinigten Gender Pay Gap 6% und nach dem unbereinigten 18% weniger als Männer.
Dieser Verdienstunterschied (Gender Pay Gap) entsteht u. a. durch geschlechtsspezifische Diskriminierung, unterschiedliche Karriereverläufe, ungleiche Aufstiegschancen und die unterschiedliche Verteilung von Frauen und Männern. Viele Länder setzen daher auf Maßnahmen wie transparente Lohnpolitik, gleichen Lohn für gleiche Arbeit und die gezielte Förderung der Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz, um den Unterschied zu verringern.

(Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-GenderPayGap/_inhalt.html)

Gender Mainstreaming ist eine politische Strategie, die auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Entscheidungsprozessen abzielt. Geschlechterbezogene Ungleichheiten in Organisationen werden dabei kritisch untersucht. Ziel ist der Abbau von Diskriminierung und die Nutzbarmachung von geschlechtsspezifischen Potentialen. Ein Mittel des Gender Mainstreaming kann die Unterstützung von Frauen in männerdominierten Bereichen sein, z. B. in bestimmten Berufsfeldern oder der Politik. 

Das Gendersternchen ist eine geschlechtergerechte Schreibform. Wenn z. B. von Studierenden verschiedener Geschlechter geschrieben wird, können diese als „Student*innen“ bezeichnet werden. „Studenten und Studentinnen“ würde nicht Menschen aller Geschlechter einbeziehen. Das Gendersternchen berücksichtigt dabei die Studierenden, die sich nicht mit dem männlichen oder weiblichen Geschlecht identifizieren.
Das Sternchen kann auch bei trans*, inter* und anderen Begriffen benutzt werden (siehe auch LSBTQI). Es steht dabei für vielfältige Formen der Geschlechtlichkeit oder Sexualität. 

Der Begriff Gleichberechtigung fasst insbesondere rechtliche Verhältnisse ins Auge. Ein staatlicher Auftrag zur Gleichberechtigung der Geschlechter und konkrete Maßnahmen hierfür ergeben sich in Deutschland aus dem Grundgesetz (Artikel 3 Abs. 2).
Gesetzliche Aufträge verpflichten Organisationen und bieten Grundlagen für praktische Gleichstellungsarbeit. Sie sind daher ein wichtiges Werkzeug. Diskriminierungen und Privilegierungen, die nicht rechtlich festgeschrieben sind, werden aber leicht übersehen. Gesetzlich sind zum Beispiel alle Geschlechter gleichermaßen für die Pflege Angehöriger verantwortlich, tatsächlich verwenden aber Frauen wesentlich mehr unbezahlte Arbeitszeit darauf. 

Das Recht auf einen eigenen Namen ist ein Menschenrecht. Auch für viele Gruppen ist ihr Name ein wichtiges Identifikations- und Identitätsmerkmal. Andere Menschen oder Menschengruppen gegen ihren Willen zu benennen ist ein Ausdruck von Herrschaft und verletzt ihr Recht auf Selbstbestimmung.
Oft werden die Gruppen mit Fremdbezeichnungen belegt, die in einer Gesellschaft strukturell benachteiligt sind. Stattdessen sollten für Menschen und Menschengruppen die Begriffe benutzt werden, die diese selbst gewählt oder als (Gruppen-)bezeichnung akzeptiert haben. Beispiele sind LGBTQIQueerof Color oder trans.
Auch ursprünglich abwertende Fremdbezeichnungen werden von manchen Gruppen, manchmal humoristisch, selbst verwendet. Sie können aber dennoch eine diskriminierende Wirkung haben, wenn sie von Menschen benutzt werden, die der jeweiligen Gruppe nicht angehören. 

Heteronormativität ist eine Vorstellung, nach der Menschen des „einen“ Geschlechts nur Menschen des „anderen“ Geschlechts anziehend finden oder finden sollen. Dem zugrunde liegt die Annahme, dass es nur zwei Geschlechter gibt (siehe Binäres Geschlecht).

Homofeindlichkeit meint die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität. Es wird von einer heterosexuellen Norm ausgegangen. Diese Einstellungen können sich in Vorurteilen und abwertenden Sprachhandlungen, der Befürwortung von Diskriminierung oder in physischer Gewaltausübung äußern.

Bi+ bezieht sich auf Menschen, die sich zu mehr als einem Gender heingezogen fühlen. Diese Bezeichnung sprengt damit den Rahmen der Zweigeschlechtlichkeit und will deutlich machen, dass sich die sexuelle Identität auf mehr als nur Männer und Frauen richten kann. Die Feindseligkeit gegenüber diesen Menschen wird als Bi+feindlichkeit bezeichnet.

Homosoziale Kooptation bezeichnet die Tendenz, vor allem solche Personen für eine Stelle auszuwählen, die der auswählenden Person ähnlich sind. Der Begriff stammt aus der Organisationsforschung. Ähnlichkeit wird aufgrund des Geschlechts ausgemacht, aber auch aufgrund von sozialer Herkunft, Verhalten u. a. Kategorien. So kann die homosoziale Kooptation eine Erklärung für die Unterrepräsentation von Frauen in Auswahlgremien oder Führungspositionen sein. 

Dieser Begriff bezieht sich auf die Eingliederung von Gruppen oder Personen in ein bestehendes soziales Gebilde (Gesellschaft, Gemeinschaft, soziale Gruppe bzw. Staat).

Interkulturelle Kompetenz beschreibt das Wissen über kulturspezifische Besonderheiten anderer Kulturkreise. Sie umfasst auch die Fähigkeit eines konstruktiven Umgangs mit der kulturellen Diversität.

Inklusion bedeutet gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er löst den Begriff der Integration ab. Bei diesem wird – zu Recht – kritisiert, dass eine vermeintlich außenstehende Gruppe erst in eine Gesellschaft hineingebracht werden muss. Inklusion verschiebt den Fokus darauf, dass eine Gesellschaft bereits aus verschiedensten Gruppen besteht. Aufgabe einer inklusiven Hochschule ist es somit, diese Vielfalt von vornherein zu respektieren und bei Maßnahmen, zum Beispiel Regelungen bei Klausuren, Bauarbeiten, Arbeitsplatzgestaltung nicht erst im Nachhinein „nachzubessern“. Eine Maßnahme der inklusiven Praxis ist beispielsweise das Einrichten von barriereärmeren Zugängen. Dadurch sollen Menschen ohne und mit Beeinträchtigung gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. 

Intersektionalität ist ein Konzept, dass Überschneidungen und Verwobenheiten von Diskriminierungskategorien beschreibt.
Diskriminierte Gruppen sind nicht homogen. Tatsächlich ist es der Regelfall, dass Menschen wegen mehrerer Merkmale diskriminiert werden. Um dem aktiv entgegenzuwirken müssen Überschneidungen berücksichtigt werden. Mit dem Konzept von Intersektionalität lässt sich beispielsweise nachvollziehen, warum so wenige Professor*innen of Colour oder mit Migrationsgeschichte an Hochschulen lehren. 

Das LADG stärkt die Rechte von Berliner*innen gegen Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Landes Berlin. Auch Studierende sind vor Diskriminierung durch die Hochschulen geschützt. Beispielsweise können Studierende mit chronischen Erkrankungen sich nun wehren, wenn die Erkrankung eine verlängerte Prüfungszeit erfordert, diese aber nicht gewährt wird. Festgelegt ist ein breiter Katalog sozialer Kategorien, der Diskriminierung verbietet aufgrund:

  • der ethnischen Herkunft,
  • einer rassistischen Zuschreibung,
  • einer antisemitischen Zuschreibung,
  • der Sprache,
  • der Religion,
  • der Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • einer chronischen Erkrankung,
  • des Lebensalters,
  • der sexuellen Identität,
  • der geschlechtlichen Identität,
  • des sozialen Status sowie
  • des Geschlechts.

Ein zentraler Bestandteil ist die Beweislasterleichterung. Das ermöglicht Berliner*innen eine Diskriminierung geltend zu machen, indem sie Tatsachen glaubhaft machen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen. Es müssen keine Beweise vorgelegt werden. 

Steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, queer und intersexuell. Die englische Abkürzung LGBTQI wird auch in Deutschland oft benutzt. Die Abkürzung wird teilweise in kürzerer Form verwendet oder verlängert, um mehr Gruppen sichtbar zu machen. Ein „+“ oder „*“ am Ende stehen als Platzhalter für nicht explizit aufgeführte Gruppen. 

Mansplaining beschreibt eine Situation, in der ein Mann auf eine herablassende oder bevormundende Weise Dinge erklärt, meist gegenüber einer Frau. Für die meisten Fälle gilt: Nicht die Absicht des Mannes entscheidet darüber, ob es sich um Mansplaining handelt, sondern die Wahrnehmung der anderen Person. Mansplaining ist ein strukturelles Problem und tritt oft in beruflichen, akademischen oder alltäglichen Situationen auf, in denen Männer unbewusst oder absichtlich davon ausgehen, dass andere Personen meist Frauen weniger wissen oder weniger Erfahrung in einem bestimmten Bereich haben. Dies kann dazu führen, dass sich diese Personen entmündigt oder nicht ernst genommen fühlen.

Einen Migrationshintergrund hat eine Person dann, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Das Wort stammt ursprünglich aus der Wissenschafts- und Verwaltungssprache.
Da der Begriff vor allem stigmatisierend für bestimmte „Problemgruppen“ benutzt wird, lehnen ihn viele Betroffene heute ab. Gängige selbstgewählte Bezeichnungen sind Mensch mit Migrations-, transnationaler oder internationaler Geschichte. Viele Menschen mit Migrationsgeschichte sind in Deutschland auch von Rassismus betroffen, also People of Color (Menschen of Color). 

Monoedukation ist ein Fachbegriff für nach Gruppen getrennten Unterricht. In Deutschland wird er meist für die Trennung nach Geschlechtern verwendet.
Die schulische Monoedukation war in Deutschland lange die Regel. Deshalb galt die Koedukation von Jungen und Mädchen bei ihrer Einführung als Gewinn für die Mädchen. Später stellten Studien fest, dass Mädchen unter anderem in naturwissenschaftlichen Fächern bei einer Trennung von den Jungen stärkeres Interesse und bessere Leistungen zeigten. Heute gilt Monoedukation als ein Instrument, um den Unterschied zwischen den Geschlechtern in diesem Bereich zu verringern.
Ein Beispiel für ein monoedukatives Format ist der jährlich stattfindende Girls’ Day und Boys' Day. 

Neurodiversität beschreibt die natürliche Vielfalt unserer Gehirne und Denkstile. Das Konzept erkennt an, dass neurologische Unterschiede – wie Autismus, ADHS, Legasthenie etc. – keine Störungen, sondern normale Variationen sind. Es betont einen stärkenorientierten Ansatz und zielt auf individuelle Unterstützung statt auf Normierung.

Nichtbinär (auch non-binary oder als „drittes Geschlecht“ bzw. „divers“ bezeichnet) umfasst alle Geschlechtsidentitäten, die sich weder ausschließlich als Mann noch als Frau definieren. Nichtbinäre Identitäten beruhen auf dem individuellen Empfinden, nicht auf biologischen Merkmalen, und sind Ausdruck der persönlichen Selbstdefinition. Menschen, die sich nicht-binär fühlen, können sich:

  • gleichzeitig als männlich und weiblich sehen,
  • zwischen diesen Geschlechtern bewegen (z. B. genderfluid),
  • gar keinem Geschlecht zuordnen (z. B. agender),
  • oder eine andere Variante erleben, die außerhalb des binären Systems liegt

Der rechtliche Geschlechtseintrag „divers“ stellt in Deutschland seit 2019 eine dritte Option neben männlich und weiblich dar. Er wird häufig von inter* und nicht-binären Menschen genutzt, ist aber keine genaue Beschreibung ihrer geschlechtlichen Identität – vielmehr dient er als rechtliche Anerkennung jenseits der Zweigeschlechtlichkeit.

Der Begriff „People of Color“ (Einzahl „Person of Color“), ist eine Sammelbezeichnung für Menschen, die Rassismus ausgesetzt sind. Gelegentlich wird er mit „Black“ (Schwarz) und „Indigenous“ (Indigen) zu „BIPoC“ erweitert. Damit sollen unterschiedliche Rassismuserfahrungen innerhalb der Gruppe sichtbar werden. Der Begriff entstammt der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung, ist also eine Selbstbezeichnung. Er wird zunehmend auch in Deutschland benutzt. Auf die im Alltag noch häufige Verwendung von Begriffen wie „farbig“, „dunkelhäutig“, "migrantisch" oder „südländisch“ sollte verzichtet werden, denn diese sind rassistisch und wirken deshalb diskriminierend.
Im Gegensatz dazu wird mit „weiß“ die Zugehörigkeit zu der Gruppe ausgedrückt, die in der rassistischen Gesellschaftsordnung als „normal“ angesehen wird. Wer weiß ist, erhält in der deutschen Gesellschaft bevorzugten Zugang zu bestimmten Ressourcen und befindet sich somit in einer privilegierten Position.
Weiß wird zur Unterscheidung von der Farbe auch kursiv geschrieben, Schwarz groß. Beide Begriffe beziehen sich auf eine soziale Realität und nicht ausschließlich auf die Hautfarbe. 

Othering passiert, wenn Menschen bewusst oder unbewusst in „wir“ und „die anderen“ eingeteilt werden. Dabei wird das „Andere“ oft als minderwertig oder zumindest anders dargestellt – was Abwertung, Ausgrenzung und Ungleichheit zur Folge haben kann.

Ursprünglich hat der englische Begriff „queer“ so viel wie „seltsam, sonderbar“ bedeutet und wurde als Schimpfwort für LGBTQI*-Personen verwendet. Im Zuge ihrer Emanzipation haben sich diese Personengruppen den Begriff angeeignet. Er ist heute nicht mehr negativ besetzt. Queer dient als Sammelbegriff für Menschen, die nicht nach traditionellen Geschlechterrollen oder heteronormativen Beziehungsvorstellungen leben. 

Als Rassismus wird ein ideologisches Konzept bezeichnet, nach dessen Auffassung Menschen aufgrund bestimmter Merkmale in Rassen unterteilt werden. Diese Merkmale können tatsächlich oder fiktiv sein. Verschiedenen Rassen werden demzufolge unterschiedliche Wertigkeiten zugeschrieben, und diese Klassifikation dient als Legitimation für die Aufwertung der eigenen Rasse bzw. die Abwertung anderer Rassen. In seiner neueren Definition umfasst der Begriff des Rassismus alle Handlungen, welche die Menschenrechte oder Grundfreiheiten anderer Individuen beeinträchtigen oder behindern.

Als Safe Space werden (physische) Räume bezeichnet, die eine sichere Umgebung für marginalisierte Gruppen darstellen wollen. Dabei gibt es spezifische oder gemischte Safe Spaces. An diesen Orten sollen sich angesprochene Personen wohl fühlen können, ohne mit Diskriminierungen rechnen zu müssen. Die Begriffsvariation Safer Space existiert, um anzuerkennen, dass kein Raum jemals vollständig sicher sein kann.

Tokenism bezeichnet eine nur scheinbare Einbeziehung von marginalisierten Gruppen. Dabei wird eine Person der marginalisierten Gruppe nur integriert und zum Beispiel in ein Gremium aufgenommen, um „ihre“ Gruppe zu repräsentieren. Die Person hat dabei aber meist nicht viel Einfluss und kann auch selten für „ihre“ meist heterogene Gruppe sprechen. Tokenism will oft einen Anschein von Inklusion schaffen oder Diskriminierungsvorwürfe widerlegen. 

w/m/d steht für „weiblich/männlich/divers“. Seit 2018 ist in Deutschland mit „divers“ ein Personenstandseintrag (d. h. eine Geschlechtseintragung) jenseits von männlich und weiblich möglich. Unter anderem Stellenanzeigen richten sich seitdem zunehmend an diese drei Geschlechts„optionen“, damit aber noch nicht an alle Geschlechter. Die Eintragung „divers“ ist derzeit nur intersexuellen Menschen zugänglich. Gemeint sind damit Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht „eindeutig“ männlich oder weiblich sind. Nur wer das belegen kann, kann entweder die Eintragung „divers“ wählen oder auch ganz auf eine Eintragung des Geschlechts verzichten.
Menschen mit einem „eindeutig“ eingeordneten Körper müssen sich weiter zwischen weiblich oder männlich entscheiden. Trans* und nicht-binäre Personen sind von der Gesetzesänderung ausgeschlossen. 

Wunschpronomen sind die von einer Person selbst gewählten Bezeichnungen, mit denen sie in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität angesprochen werden möchte. Diese Pronomen können von Formen wie „er“ oder „sie“ abweichen und schließen auch geschlechtsneutrale oder neue Pronomen wie „xier“ oder „they“ ein.

Eine falsche Ansprache, auch als „Misgendern“ bezeichnet, kann für die betroffene Person verletzend und ausgrenzend wirken. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es hilfreich, direkt nach den bevorzugten Pronomen zu fragen oder im Zweifelsfall den Namen der Person zu verwenden.

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Anpassung des Vornamens/Geschlechtseintrages

Sollten Sie eine Anpassung Ihres Vornamens und Geschlechtseintrags in den sogenannten Stammdaten (Studierendenakte) bei uns an der Hochschule vornehmen wollen, ist nur ein Schritt erforderlich: 

Bitte beachten Sie, dass Urkunden, in dem Fall Abschlusszeugnisse und ähnliches, nur angepasst werden können, wenn ein amtlicher Nachweis (Geburtsurkunde und/oder Bescheinigung der Namesänderung) vorliegt.

Sollten es notwendig sein, Dokumente neuauszustellen, werden entsprechende Gebühren fällig.

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(Online-)Veranstaltungen

Die folgenden Hinweise wurden als Standards unseres Miteinanders in der Hochschule erstellt und unterstützen bei der gemeinsamen konstruktiven Anstrengung, ein gutes Lern-, Lehr- und Arbeitsumfeld für alle zu schaffen. Sie gelten sowohl für Treffen in Präsenz als auch in digitalen Räumen und für alle Beteiligten gleichermaßen.
Alle können ihre Einhaltung voneinander erwarten und einfordern. Sollte es bei der (digitalen) Kommunikation Schwierigkeiten geben, die sich nicht unter den Beteiligten direkt klären lassen, steht allen Hochschulmitgliedern die Beratung einer Anlaufstelle zur Verfügung. Nach Möglichkeit sollten Konflikte in dem Bereich, in dem sie entstehen, bearbeitet und geklärt werden. Anonyme Berichte und Mitteilungen sind möglich über das anonyme Kontaktformular.

Umgangsformen

Neben den formalen Vorgaben des Miteinanders legt die Hochschule ebenfalls Wert auf Gleichbehandlung, respektvollen Umgang und wertschätzende Kommunikation aller Hochschulmitglieder. Zu einem professionellen vertrauensvollen Umgang gehört auch die Anerkennung von Meinungsvielfalt und der offene Umgang mit gesellschaftlicher und kultureller Vielfalt. Diskriminierende Aussagen und Äußerungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit werden nicht toleriert und gegebenenfalls sanktioniert.

  • Insbesondere bei Online-Treffen sollten vorab die Kommunikationsregeln für alle transparent gemacht werden. 
  • Die Art der Ansprache und der Kommunikation sollte grundsätzlich rücksichtsvoll und wertschätzend sein.
  • Veranstalter*innen sollten die Möglichkeit zur konstruktiven Kritik an der Veranstaltung anbieten, damit die Option zur Verbesserung besteht. 
  • Alle sollten die Möglichkeit bekommen, sich zu Wort zu melden. Digitale Formate bieten meist die Option, dies auch über einen Chat zu tun, was unterstützend sein kann. Chats sollten aber moderiert sein.

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Organisatorisches zu Online- und Offline-Treffen

  • Die Kommunikation sollte über offizielle Hochschulplattformen (z.B. Moodle, Teams, und weitere) stattfinden und so gestaltet sein, dass der professionelle Rahmen gewahrt bleibt. Abweichende Kommunikationskanäle (z. B. WhatsApp, Social Media und weitere) sind privat und bedürfen separater Absprachen. Personen mit Leitungs- und Führungsfunktion sind hier zu besonderer Sensibilität in Bezug auf ihr Rollenverständnis angehalten. Aus Datenschutzgründen dürfen keinerlei Arbeitsinhalte oder sonstige sensible Daten über diese Plattformen kommuniziert werden.
  • Online-Treffen werden in der Regel als anstrengender erlebt als Präsenzformate. Planen Sie deshalb ausreichend Pausen ein. Empfehlung zur Dauer einer Webkonferenz: Online-Diskussion max. Stunde, Online-Vortrag max. 1,5 Stunden
  • Einladungen zu Treffen/Meetings/Veranstaltungen o.ä. sollten immer personenbezogen behandelt werden und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.
  • Ein Techniktest vorab wird empfohlen, vor allem bei einmaligen Veranstaltungen. 
  • Die meisten Programme bieten an, den angezeigten Namen selbstständig zu wählen bzw. zu verändern. Die ergänzende Angabe von Pronomen für die Anrede kann hilfreich sein, da Namen und Erscheinungsbild nicht immer Aufschluss darauf geben, wie Menschen angesprochen werden möchten. Beispiel: sie/ihr.
  • Fast alle Kommunikationsprogramme, die an der Hochschule Verwendung finden (BigBlueButton, Zoom, Teams, Outlook und weitere) bieten die Möglichkeit, ein Foto hochzuladen. Dies ist freiwillig und nicht verpflichtend. Sollte ein Foto hochgeladen werden, dass nicht den/die Accountinhaber*in zeigt, sollte es sich um unverfängliche Bilder handeln. Menschen reagieren unterschiedlich auf Bilder. Wer den Hinweis bekommt, dass das gewählte Bild andere irritiert, ist angehalten, das Bild zu entfernen.
  • Wenn geplant ist, den Bildschirm zu teilen, sollten private Dateien vorab geschlossen und eventuell vom Desktop entfernt werden. Im Browser wird das Schließen offener Tabs empfohlen.

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Während eines Treffens

Folgende Aspekte sollten vorab oder beim ersten Treffen einer Reihe für alle Beteiligten transparent geklärt werden:

  • Die Regeln für die Beteiligung sollten zu Beginn klar kommuniziert werden: Können Fragen in den Chat geschrieben werden? Wie sollten Wortbeiträge angekündigt werden?
  • Ist Audio und/oder Video generell oder in bestimmten Situationen (z.B. bei Wortbeiträgen) erforderlich?
  • Sollten Anwesende während eines Meetings nicht allein in einem Raum sein können, empfiehlt sich die Nutzung eines Headsets. 
  • Die Anfertigung von Audio- und/oder Videomitschnitten und/oder Bildern ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis aller beteiligten gestattet.
  • Bei Videokonferenzen von daheim geben Teilnehmer*innen oft etwas von ihren privaten Lebensumständen preis. Diese geteilte Privatsphäre ist von allen vertraulich zu behandeln.
  • Der geteilte digitale Veranstaltungsraum ist ein öffentlicher Raum. Persönliches Erscheinungsbild und Verhalten sollten gängigen Hochschulstandards genügen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Für sämtliche rechtliche Aspekte der Teilnahme und Durchführung von (digitalen) Treffen stellt das Kompetenzzentrum Digitale Medien Materialien zur Verfügung. 

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