Respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander

Neue Richtlinie in Kraft!

Die Arbeitsgruppe Diversity und Chancengleichheit hat eine Richtlinie für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander an der Berliner Hochschule für Technik (BHT) erarbeitet.

Mit der Verabschiedung der Richtlinie ist ein erster wichtiger Schritt getan, das Miteinander an der Hochschule respektvoller zu gestalten und bei Störungen im Alltag schneller und konkret Abhilfe zu schaffen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, in die praktische Umsetzung zu gehen, wie z.B. Konfliktberater*innen zu gewinnen und Schulungen für alle anzubieten. Die Richtlinie ist nach ihrer  Erprobungsphase – sie hat sich also im Grundsatz bewährt - den weiteren Bedarfen der Hochschule angepasst  und durch den Akademischen Senat in Ihrer neuen Fassung bestätigt worden. So sind jetzt Personalentwicklungs-, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungs- und Diversitätskonzept mit der Richtlinie als Auftrag festgeschrieben. 

Die folgende Sammlung an Fragen und Erklärungen sollen die Umsetzung der Richtlinie unterstützen und drängende Fragen von Mitgliedern der Hochschule beantworten. Sie basieren auf Rückfragen aus der Hochschule zur Richtlinie.

Volltext der Richtlinie (Amtliche Mitteilung 05/2023)


Häufig gestellte Fragen

Warum eine Richtlinie?

Eine Richtlinie schafft klare Verfahrenswege und nennt Ansprechpersonen, die bei Problemen kontaktiert werden können. Im Moment werden Konflikte und Fälle von Diskriminierungen ohne ein Verfahren bearbeitet.  Das kann zu Verzögerungen führen, bis eine Klärung erreicht wird. Die Richtlinie unterstützt eine schnelle und vergleichbare Handhabung von kritischen Themen.

Was beinhaltet die Richtlinie?

Die Richtlinie ist sehr umfassend. Die wichtigsten Inhalte sind folgende:

Sie erfahren hier, welche Rechte Sie haben, wenn Sievon Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Belästigung und Gewalt betroffen sind oder Fälle beobachten. Außerdem soll eine einfache Unterstützung durch sogenannte Konfliktberater*innen ermöglicht werden.

Ein Schwerpunkt liegt auf Vorbeugung. Dabei sind zwei Maßnahmen bereits konkreter beschrieben:

  • Nutzung der Personal- und Organisationsentwicklung, z.B. durch Sensibilisierungstrainings für Führungskräfte/Lehrende
  • Einrichtung einer Antidiskriminierungskommission als strukturelle Verankerung der Antidiskriminierungsarbeit an der Hochschule, z.B. durch Öffentlichkeitsarbeit und der internen Vernetzung von Akteur*innen

Sie finden in der Richtlinie auch Definitionen zu den Begriffen, um Situationen und Verantwortlichkeiten einschätzen zu können.

Die Richtlinie geht jetzt in die praktische Umsetzung. Sie gilt für zwei Jahre auf Probe und wird dann angepasst.

Für wen gilt die Richtlinie?

Das ist gleich in § 1 der Richtlinie geregelt. Sie gilt für folgende Personengruppen:

  1. die Tarifbeschäftigten an der Hochschule
  2. die Beamt*innen
  3. die eingeschriebenen Student*innen, Gasthörer*innen und Nebenhörer*innen
  4. die Hochschullehrer*innen
  5. die Honorarprofessor*innen, die außerplanmäßigen Professor*innen sowie die Gastprofessor*innen
  6. die Personen, die aus Mitteln Dritter bezahlt werden
  7. die Doktorand*innen
  8. die Lehrbeauftragten und gastweise tätigen Lehrkräfte

Wer/Was ist mit dem Begriff „die Hochschule“ gemeint?

Die in der Richtlinie genannte Hochschule bezeichnet alle Mitglieder und Angehörige sowie jedes Organ und jede Einrichtung der BHT auf allen Ebenen. Das Berliner Hochschulgesetz definiert alle Gruppen.

Was wird unter dem Begriff „Schutz“ verstanden?

In § 3 Abs. 2 heißt es, dass die Hochschule ihre Mitglieder „schützt“. Schützen bedeutet hier Schaden oder Gefährdung Einzelner abzuwehren oder zu vermeiden. Die verwendete Formulierung „schützt“ ist damit auch als angestrebter Ansatz gemeint, der beispielsweise durch Präventionsarbeit, Weiterbildungen etc. gelebt werden soll. Ein allumfassender Schutz vor Benachteiligung und/oder Diskriminierung kann nicht gewährleistet werden. Ziel und Anspruch der Hochschule ist, dass diese reduziert werden.

Die Verstöße „Mobbing“, „Stalking“ und „sexualisierte Belästigung und Gewalt“ finden sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im Strafgesetzbuch (StGB) und können zum Teil strafrechtlich geahndet werden. In diesem Fall verpflichtet sich die Hochschule dazu, dieser Ahndung nachzugehen.

Wer wird unter dem Begriff „Führungskraft“ verstanden?

Als Führungskräfte sind alle Vorgesetzten, Menschen mit Vorbildfunktion und/oder Personalverantwortung zu verstehen. Auch Lehrende werden als Führungskräfte im Rahmen des Studiums verstanden und haben die in der Richtlinie genannten Aufgaben in ihren Lehrveranstaltungen und Seminaren durchzusetzen.

Inwiefern nützt mir die Richtlinie?

Die Richtlinie ist eine Art Werkzeugkasten, der allen Hochschulangehörigen helfen soll, Diskriminierung zu erkennen, zu melden und zu beseitigen.

Sie bietet Ihnen Unterstützung in vielerlei Hinsicht. Hier nur ein paar Beispiele:

Sie haben eine Diskriminierung erlebt und wollen etwas dagegen tun, wissen aber nicht wie der erste Schritt aussehen kann? Sie haben das Recht sich beraten zu lassen und selbst aus verschiedenen Ansprechpartner*innen auszuwählen. Dabei stehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse an erster Stelle. Näheres regelt der § 5 der Richtlinie.

Sie sind nicht sicher, ob eine Diskriminierung im konkreten Fall vorliegt? Die Richtlinie gibt im Anhang 1 Erklärungen zu den Begriffen unmittelbare und mittelbare Diskriminierung.

Sie sind sicher, dass es sich bei Ihrem Fall nicht um eine Diskriminierung handelt, wollen aber dennoch Hilfe? Die Richtlinie steht dem Schutz und der Beseitigung von Diskriminierung auf für ein respektvolles Miteinander und für eine Konfliktlösung. So können Sie sich zum Beispiel trotzdem an die Konfliktberater*innen (§ 7) wenden. Auch Mitglieder der Antidiskriminierungskommission (§ 5 Abs. 4) stehen Ihnen als erste Ansprechpartner*innen zur Seite.

Was bedeutet inklusive Hochschule?

Der Begriff Inklusion wird oft verwendet und bedeutet gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er löst den Begriff der Integration ab. Bei diesem wird – zu Recht – kritisiert, dass eine vermeintlich außenstehende Gruppe erst in eine Gesellschaft hineingebracht werden muss. Inklusion verschiebt den Fokus darauf, dass eine Gesellschaft bereits aus verschiedensten Gruppen besteht. Aufgabe einer inklusiven Hochschule ist es somit, diese Vielfalt von vornherein zu respektieren und bei Maßnahmen, zum Beispiel Regelungen bei Klausuren, Bauarbeiten, Arbeitsplatzgestaltung nicht erst im Nachhinein „nachzubessern“.

Mir oder einer anderen Person ist etwas passiert – Ist das eine Diskriminierung?

Alle Konflikte, die an der Hochschule entstehen, müssen Beachtung finden, aber nicht alle Konfliktfälle sind Diskriminierungen. 

Die Richtlinie hat zweierlei Anspruch: Das Verständnis von  Diskriminierung soll geschärft werden und es soll auch leichter werden, Konflikte (in der Richtlinie heißen diese „allgemeine Konfliktfälle“) zu lösen.

Diskriminierung bedeutet eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personen oder Personengruppen aufgrund eines oder mehrere der folgenden Merkmale:

  • der nationalen, regionalen oder ethno-kulturellen Herkunft
  • rassistischer Zuschreibung
  • des Aussehens
  • des Geschlechts
  • der sexuellen Identität
  • einer Behinderung
  • einer Krankheit
  • der sozialen Herkunft
  • der religiösen und/oder weltanschaulichen Orientierung
  • der politischen Gesinnung
  • des Lebensalters.

Manchmal kann man trotz diesen Erklärungen nicht sofort einschätzen, ob eine Diskriminierung vorliegt. Letztlich ist es aber wichtig, dass die Situation gelöst wird. Hierfür gibt zeigt die Richtlinie in § 8 verschiedene Möglichkeiten auf. Diese gelten auch für allgemeine Konfliktfälle.

Gibt es eine Unterscheidung zwischen Benachteiligung und Diskriminierung?

Nein, der Begriff wird in dieser Richtlinie synonym verwendet.

Auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (umgangssprachlich: Antidiskriminierungsgesetz) wird der Begriff Benachteiligung verwendet. Er wird mit dem Begriff Diskriminierung gleichgesetzt. Eine Evaluation des Gesetzes empfiehlt allerdings, den Begriff Diskriminierung zu verwenden und damit den europarechtlichen Begriffen zu folgen.

Wer ist Konfliktberater*in? Wie kann ich eine*r werden?

Das sind Menschen, die unabhängig ihres Jobs oder Studiums an der BHT bei Konflikten oder Diskriminierungen unterstützen. Sie können jederzeit angesprochen werden und begleiten Betroffene – sofern sie es wollen – bei allen weiteren Schritten.

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Konfliktberater*in haben, melden Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse: diversity[at]bht-berlin.de

Was bedeutet mittelbare Diskriminierung?

Mittelbare Diskriminierungen sind auf den ersten Blick neutrale Verhaltensweisen, Vorschriften und Regelungen, die für alle gelten. In der Praxis zeigt sich dann aber, dass bestimmte Personen oder Personengruppen benachteiligt und damit diskriminiert werden. Eine mittelbare Diskriminierung beschreibt häufig eine strukturelle Benachteiligung.

Beispiele:

  • Studierende mit Kindern stehen vor dem Problem, dass sie ihre Zeit nicht frei einteilen können. Wenn sie wegen der Erkrankung von Kindern mehr als zweimal Fehlen müssen, ergeben sich Probleme im Studium, insbesondere in den Laboren. Die Anwesenheitsverpflichtung trifft hier auch Studierende mit Pflegeverantwortung, wenn kein Nachteilsausgleich angeboten wird.
  • Ein jüdischer Student kann aufgrund seiner Religion die Samstagsklausuren nicht mitschreiben. Ausweichtermine werden nicht angeboten.
  • Die Regel, dass Tiere an einer Hochschule nicht gestattet sind, benachteiligt Menschen die bspw. aufgrund einer Behinderung auf eine solche Unterstützung angewiesen sind.
  • In Bezug auf Mitarbeitende, wird in der Rechtsprechung häufig die Dauer der Betriebszugehörigkeit bei bestimmten Vergünstigungen als altersdiskriminierendes Kriterium verhandelt.
  • Das Verbot von Kopfbedeckungen bei der Dienstkleidung als neutrale Kriterium, kann mittelbar eine Diskriminierung aufgrund der Religion sein.

Manchmal gibt es sachliche Gründe, die eine Benachteiligung einer Gruppe rechtfertigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bislang stärker von Diskriminierung betroffenen Gruppen Vorteile gewährt werden, um sozusagen die ungleichen Ausgangschancen auszugleichen (sog. positive Diskriminierung).

Kann aus der Richtlinie eine Verpflichtung für eine gendersensible Schreibweise für Hochschulmitglieder abgeleitet werden?

Die Frage nach einer Sprachregelung wird sehr oft gestellt und zeigt an, dass hier ein hoher Bedarf an Klärung besteht und viele Mitglieder sich in Aushandlungsprozessen befinden. Die eigentliche Frage hinter der Frage lautet, welche Sprache ist an der Hochschule angemessen? Da Sprache ihre Bedeutung aus dem Zusammenhang herstellt, macht es  keinen Sinn, verpflichtende Regelungen mit nur einer richtigen Schreibweise zu geben. Daher gibt es für den öffentlichen Dienst  Empfehlungen zur Amtssprache.

Eine Verpflichtung, alle Geschlechter gleichermaßen anzusprechen, ergibt sich aus der Satzung der Gleichstellung der Geschlechter an der BHT. Hier heißt es

„Die geschlechtersensible Sprache ist die selbstverständliche Kommunikationsform.“

Die AG Diversity und Chancengleichheit empfiehlt darüber hinaus, bei Texten darüber nachzudenken, wer tatsächlich gemeint und angesprochen werden soll. Sind zum Beispiel alle Menschen mit Professur oder alle Menschen die bei uns studieren gemeint, sollte mit dem Gendersternchen * oder mit der GenderGap _ formuliert werden, um auch Menschen anzusprechen (und mitzudenken), die sich nicht als weiblich oder männlich definieren.

Informationen zu geschlechtergerechter Sprache gibt auch die Zentrale Frauenbeauftragte der BHT.

Ich habe in § 6 Abs. 1 gelesen, dass ich mich auch an den*die AGG-Beauftragte*n wenden kann. Hierzu finde ich allerdings nichts auf der Webseite.

Sie haben Recht. Diese Position ist im Moment an der Hochschule nicht bestimmt. Es ist allerdings wichtig, mindestens eine Person oder Stelle zu haben, die für dieses Thema ansprechbar ist. Die AG Diversity und Chancengleichheit und die Antidiskriminierungskommission arbeiten an diesem Thema. Wenn Sie sich beraten lassen wollten, gibt es eine Reihe möglicher Ansprechpartner*innen, die auf unserer Seite zum Thema Beratung & Service zusammengestellt sind.

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