Förderung & Finanzierung

Erasmus+ Personalmobilität (Staff Mobility)

Was wird gefördert?

An der BHT werden Personalmobilitäten mit Erasmus+ in den Erasmus+ Programmländern gefördert.

Wie viele Tage werden gefördert?

An der BHT werde Aufenthalte zwischen zwei und fünf Tagen gefördert (zuzüglich Reisetag/e).

Mit Erasmus+ ist grundsätzlich eine Förderung von Aufenthalten zwischen zwei und sechzig Tagen möglich. Eine längere Förderdauer als 5 Tage ist jedoch aufgrund der begrenzten Fördermittel an der BHT nicht umsetzbar. Es können aber Aufenthalte für mehr als fünf Tage geplant werden, die dann anteilig gefördert werden (z.B. zwei Wochen Aufenthalt, von denen fünf Tage gefördert werden).

Was umfasst die Förderung?

Tagespauschale für bis zu fünf Fördertage, abhängig von den Lebenshaltungskosten im Zielland
Zielland Tagespauschale
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 180 EUR / Tag
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160 EUR / Tag
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 EUR / Tag
Reisekostenpauschale, abhängig von der Distanz zum Zielland und Art der Reise
Reisedistanz (KM) Standardreise (EUR) Green Travel* (EUR)
10 und 99 28 56
100 und 499 211 285
500 und 1999 309 417
2000 und 2999 395 535
3000 und 3999 580 785
4000 und 7999 1188 1188
8000 oder mehr 1735 1735

*Green Travel = emissionsarmes Reisen (Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) auf mehr als 50 Prozent der Gesamtstrecke (Hin- und Rückreise).

Reisetage (Tagespauschale analog zu Fördertagen), abhängig von der Reisedauer
  Verkehrsmittel Förderfähige Reisetage
nicht emissionsarmes Reisen Flugzeug, Auto, Motorrad, Fähre bedarfsgerecht bis zu zwei Reisetage**
emissionsarmes Reisen (>50 % der Strecke hin und zurück) Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad bedarfsgerecht bis zu sechs Reisetage**

**Es wird grundsätzlich ein Reisetag gefördert. Sollte Ihre Reise länger dauern (private Zwischenaufenthalte ausgeschlossen), muss im Vorhinein die Reiseplanung an das Referat Internationale Angelegenheiten eingereicht werden, um den Bedarf weiterer geförderter Reisetage zu prüfen. Die Belege müssen nach Buchung nachgereicht werden.

Auszahlung

Das Geld wird erst ausgezahlt, nachdem alle erforderlichen Unterlagen nach der Mobilität eingereicht wurden. Es gibt jedoch wie bei allen Dienstreisen die Möglichkeit, nach Genehmigung und vor Ausreise einen Vorschuss zu beantragen: https://www.bht-berlin.de/fileadmin/formulare_intern/haushalt/sonstiges/Fin18_Antrag_auf_Gewaehrung_eines_Vorschusses.pdf

Bitte beachten Sie: Sollten die tatsächlichen Kosten Ihrer Reise die Höhe der gezahlten Erasmus-Pauschale unterschreiten, müssen Sie dies in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.

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