Förderung & Finanzierung
Erasmus+ Personalmobilität (Staff Mobility)
Was wird gefördert?
An der BHT werden Personalmobilitäten mit Erasmus+ in den Erasmus+ Programmländern gefördert.
- Gastdozenturen/ Lehraufenthalte/Durchführung von Prüfungen oder Kolloquien o.ä. an den Erasmus+ Partnerhochschulen der BHT – Staff Mobility for Teaching (STA)
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an europäischen Hochschulen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen – „Staff Mobility for Training“ (STT)
Wie viele Tage werden gefördert?
An der BHT werde Aufenthalte zwischen zwei und fünf Tagen gefördert (zuzüglich Reisetag/e).
Mit Erasmus+ ist grundsätzlich eine Förderung von Aufenthalten zwischen zwei und sechzig Tagen möglich. Eine längere Förderdauer als 5 Tage ist jedoch aufgrund der begrenzten Fördermittel an der BHT nicht umsetzbar. Es können aber Aufenthalte für mehr als fünf Tage geplant werden, die dann anteilig gefördert werden (z.B. zwei Wochen Aufenthalt, von denen fünf Tage gefördert werden).
Was umfasst die Förderung?
Tagespauschale für bis zu fünf Fördertage, abhängig von den Lebenshaltungskosten im Zielland
Zielland | Tagespauschale |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 180 EUR / Tag |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 160 EUR / Tag |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 EUR / Tag |
Reisekostenpauschale, abhängig von der Distanz zum Zielland und Art der Reise
Reisedistanz (KM) | Standardreise (EUR) | Green Travel* (EUR) |
10 und 99 | 28 | 56 |
100 und 499 | 211 | 285 |
500 und 1999 | 309 | 417 |
2000 und 2999 | 395 | 535 |
3000 und 3999 | 580 | 785 |
4000 und 7999 | 1188 | 1188 |
8000 oder mehr | 1735 | 1735 |
*Green Travel = emissionsarmes Reisen (Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) auf mehr als 50 Prozent der Gesamtstrecke (Hin- und Rückreise).
Reisetage (Tagespauschale analog zu Fördertagen), abhängig von der Reisedauer
Verkehrsmittel | Förderfähige Reisetage | |
nicht emissionsarmes Reisen | Flugzeug, Auto, Motorrad, Fähre | bedarfsgerecht bis zu zwei Reisetage** |
emissionsarmes Reisen (>50 % der Strecke hin und zurück) | Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad | bedarfsgerecht bis zu sechs Reisetage** |
**Es wird grundsätzlich ein Reisetag gefördert. Sollte Ihre Reise länger dauern (private Zwischenaufenthalte ausgeschlossen), muss im Vorhinein die Reiseplanung an das Referat Internationale Angelegenheiten eingereicht werden, um den Bedarf weiterer geförderter Reisetage zu prüfen. Die Belege müssen nach Buchung nachgereicht werden.
Auszahlung
Das Geld wird erst ausgezahlt, nachdem alle erforderlichen Unterlagen nach der Mobilität eingereicht wurden. Es gibt jedoch wie bei allen Dienstreisen die Möglichkeit, nach Genehmigung und vor Ausreise einen Vorschuss zu beantragen: https://www.bht-berlin.de/fileadmin/formulare_intern/haushalt/sonstiges/Fin18_Antrag_auf_Gewaehrung_eines_Vorschusses.pdf
Bitte beachten Sie: Sollten die tatsächlichen Kosten Ihrer Reise die Höhe der gezahlten Erasmus-Pauschale unterschreiten, müssen Sie dies in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.
Ansprechpersonen
- Allgemeine Fragen und Interessensbekundung: Marga Bolay
- Administrative Fragen und Stipendienprozess: Diana Schreyer