Studieren mit Rot-Grün-Schwäche
Nachteilsausgleich bei Rot-Grün-Schwäche
Rot-Grün-Schwäche, was ist das?
Bei der Rot-Grün-Sehschwäche (Rot-Grün-Blindheit) handelt es sich um eine erblich bedingte Sehschwäche, die bei etwa 9% der männlichen Bevölkerung auftritt. Dabei können die Farben im Spektrum Rot und Grün nur schlecht oder gar nicht voneinander unterschieden werden. Für die meisten Betroffenen bringt diese Sehschwäche im Alltag keine Einschränkung mit sich. Im Rahmen eines Studiums gibt es aber Schwierigkeiten, z.B.:
- bei Abbildungen und Graphiken mit Rot und Grün als Unterscheidungsfarben
- bei roter Kreide auf grüner Kreidetafel
- bei Texten mit farblich hervorgehobenen Wörtern
- bei Farbfotos im Farbspektrum rot und grün Betroffene Studierende können einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss einreichen. Im Bescheid wird bestätigt, dass der mangelnden Farbunterscheidung im Studium und bei Prüfungen Rechnung getragen werden muss.
Was Sie als Lehrkraft immer tun können
- Verwenden Sie in Abbildungen und Graphiken neben der Farbe weitere Mittel zur Kennzeichnung, z.B. unterschiedliche Linienarten bei Graphen im Koordinatensystem.
- Verbannen Sie die rote Kreide von der Wandtafel.
- Viele Schwierigkeiten können in einem klärenden Gespräch umschifft werden. Also: Sprechen Sie direkt mit den betroffenen Studierenden.
Für weitere Fragen können Sie sich gerne auch an mich wenden: Katja Barth, Beauftragte für Studierende mit Behinderung und Studienberaterin in der Zentralen Studienberatung der BHT, barrierefrei[at]bht-berlin.de.