Vorbereitung Auslandspraktikum

Sprachkenntnisse

Um eine Förderung für einen Praxisaufenthalt im Ausland zu erlangen, müssen Sie i.d.R. Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache nachweisen.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache, z.B. für Englisch mit dem kostenlosen DAAD Sprachnachweis vom Sprachkompetenzzentrum der BHT.

Wohnen

In der Regel müssen Sie sich eigenständig ein Zimmer/eine Wohnung suchen. Manche Praktikumseinrichtungen bieten Zimmer/Wohnungen an oder unterstützen bei der Suche.

Hilfreiche Infos dazu finden Sie in den Erfahrungsberichten Ihrer Kommiliton*innen in unserem Moodle-Kurs (Einschreibeschlüssel: refint).

Urlaubssemester 

Auf Wunsch stellen Sie einen Antrag auf Urlaubssemester in der Studienverwaltung [§16 Rahmenstudienund Prüfungsordnung (RSPO 2016)]. Informieren Sie die Studienverwaltung, falls sich Ihre permanente Adresse während des Auslandssemesters ändert.

Befreiung Semesterticket

Über das Semesterticketbüro des AStA der BHT können Sie ggf. die Erstattung des BVG Sockelbeitrages beantragen.

Versicherung während des Auslandspraktikums

Für Praktika/Praxisaufenthalte ist eine Unfallversicherung für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz erleiden sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz verursachen, empfohlen. Welche Anbieter hier für Sie in Frage kommen, können Sie im Internet recherchieren oder fragen Sie Freund*innen und/oder Eltern, wo sie versichert sind. 

Ggf. benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung (vor allem für nicht-EU-Länder).  Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten und schließen ggf. eine ergänzende Auslandskrankenversicherung ab, die ggf. auch Pandemiefälle und notwendige Rücktransporte abdeckt (auch im Todesfall).

Für alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm (auch Absolvent*innen und Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.

Visum

Bewerber*innen, die in ein Nicht-EU Land gehen möchten, brauchen einen für den geplanten Aufenthaltszeitraum gültigen Reisepass sowie bei Bedarf ein gültiges Visum. In vielen Fällen ist der Pass als Scan bereits bei der Bewerbung an die Partnerhochschule vorzulegen.

Sicherheit 

Während eines Auslandsaufenthalts können Situationen entstehen, in denen Ihre Sicherheit durch äußere Umstände nicht mehr garantiert ist. Auch Verhalten, das im Gastland nicht angemessen ist, kann ein Sicherheitsrisiko für Sie oder andere darstellen. Wichtig sind daher eine gute Vorbereitung sowie Umsicht während des Aufenthalts.

Generell gilt: Informieren Sie bei Problemen während Ihres Aufenthalts Ihre Ansprechpersonen an der Gasthochschule und Ihr Referat Internationale Angelegenheiten der BHT. Informieren Sie sich vor Reiseantritt und während des Aufenthalts im Gastland über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland – „Elefand“ ELEFAND Anmeldung). Die zuständigen Auslandsvertretungen vor Ort können darüber in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell mit Ihnen in Verbindung treten.

Die App „Sicher Reisen“ App Sicher Reisen - Auswärtiges Amt des Auswärtigen Amts fasst wichtige Informationen für einen sicheren Auslandsaufenthalt zusammen und zeigt sie für Ihr Reiseland auch als Push-Nachrichten immer aktuell an.

Die Hinweise zur Reisesicherheit des DAAD listen weitere Maßnahmen vor und während des Auslandsaufenthalts auf.