Wichtige Hinweise für Lehrkräfte

Studium mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung

Beim Thema Studium mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung können nicht nur Studieninteressierte und Studierende Fragen haben. Auch Lehrende und Mitarbeitende können vor Fragen oder besonderen Situationen stehen.
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben das Recht auf einen uneingeschränkten und chancengleichen Zugang zu Hochschulbildung.

Lehrende übernehmen dabei eine wichtige Rolle.

Im Sinne einer inklusiven Hochschuldidaktik sollten Lehr- und Prüfungssituationen grundsätzlich so gestaltet sein, dass Studierende in unterschiedlichen Lebenslagen diskriminierungsfrei teilnehmen und ihre Potenziale zeigen können.

Gleichzeitig ist es wichtig, offen für individuelle Bedarfe zu sein und gegebenenfalls angemessene individuelle Anpassungen vorzunehmen.


Wo können Barrieren entstehen?

Für ein gelungenes Studium sind insbesondere drei Bereiche wichtig:

  1. Kommunikation
  2. Lehr- und Lernmaterialien
  3. Prüfungen

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Kommunikation

Eine Lehrveranstaltung kann beispielsweise schwer zugänglich sein, wenn die lehrende Person ohne Mikrofon kaum zu verstehen ist. In diesem Fall ist die Kommunikation nur für einen Teil der Studierenden ausreichend zugänglich.

Lehr- und Lernmaterialien

Auch digitale Lehr- und Lernmaterialien können Barrieren enthalten.

Ein Beispiel sind PowerPoint-Präsentationen, die von einem Screenreader nicht erfasst werden können. Für betroffene Studierende sind solche Materialien nicht zugänglich.

Prüfungen

Auch feste Prüfungsformate können eine Barriere darstellen.

Beispielsweise kann ein festgelegtes Prüfungsformat für Studierende mit einer psychischen Erkrankung dazu führen, dass sie die Prüfung nicht absolvieren können.

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Was ist ein Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich ist unter § 26 der 1. Änderung der RSPO 2016 sowie in § 31 Abs. 3 BerlHG geregelt.

Wenn ein Nachteilsausgleich genehmigt wurde, muss dieser von den Lehrenden umgesetzt werden. Die genehmigten Maßnahmen sind ohne Einschränkung umzusetzen. Die Anforderungen an die Leistung bleiben gleich.
Wenn für die Umsetzung zusätzliche Ressourcen benötigt werden, soll die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen einbezogen werden.

Das kann beispielsweise erforderlich sein, wenn:

  • ein zusätzlicher Raum benötigt wird oder
  • eine zusätzliche Aufsichtsperson erforderlich ist oder
  • technische Hilfsmittel fehlen.

Die Beratungsstelle unterstützt bei der Bereitstellung der notwendigen Ressourcen.

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Ablauf der Antragstellung

1. Kontakt durch die studierende Person mit der Beratungsstelle

Wenden Sie sich an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Die Beratungsstelle berät Sie zum Nachteilsausgleich.

2. Beratung

Die Beratungsstelle prüft gemeinsam mit der studierenden Person die Notwendigkeit eines Antrags und bespricht die weiteren Schritte.

3. Antragstellung

Wenn die Voraussetzungen für einen Antrag gegeben sind, wird der Antrag beim Fachbereich gestellt.

4. Prüfung des Antrags

Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag.

5. Weiterleitung des Prüfergebnisses

Der Fachbereich übermittelt das Prüfergebnis an die Studienverwaltung. Eine Kopie erhält die Beratungsstelle.

6. Bescheid

Die Studienverwaltung schickt den Bescheid per Post an die studierende Person.

7. Information der Lehrenden

Die studierende Person informiert die jeweiligen Lehrenden zu Beginn des Semesters über den Nachteilsausgleich.

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Was Sie als Lehrkraft grundsätzlich tun können

Viele Barrieren lassen sich bereits durch eine zugängliche Gestaltung der Lehre reduzieren. Hilfreich ist beispielsweise:

  • Folien und Tafelbilder möglichst übersichtlich gestalten.
  • Texte kurz und verständlich halten.
  • Auf überflüssige dekorative Elemente verzichten.
  • Fragen aus dem Auditorium wiederholen oder verständlich paraphrasieren.
  • Aufgaben laut vorlesen.
  • Nicht gleichzeitig an die Tafel schreiben und sprechen.

Gespräch und individuelle Lösungen

Viele Schwierigkeiten lassen sich in einem gemeinsamen Gespräch klären.


Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Umgang mit individuellen Bedarfen oder zur Umsetzung eines Nachteilsausgleichs haben, wenden Sie sich an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

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