Für Lehrende: Nachteilsausgleich bei LRS
Worum geht es?
Als Lese‐Rechtschreibstörung (LRS) oder Legasthenie wird die Beeinträchtigung der Umsetzung der gesprochenen Sprache in geschriebene Sprache und umgekehrt bezeichnet, trotz regelgerechter Beschulung und mindestens durchschnittlicher Intelligenz. Etwa 4% der Bevölkerung sind von einer LRS betroffen. Die Ursachen sind wahrscheinlich auf neurobiologischer Ebene zu finden und können erblich bedingt sein.
„Legasthenie ist eine Behinderung, bei der beim Aufnehmen und /oder Abfassen von Texten Fehler auftreten. Diese haben jedoch keinerlei Zusammenhang mit der intellektuellen Leistungsfähigkeit der betroffenen Studierenden.“ (Uni Würzburg, K.I.S. Kontakt‐ und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung: „Legasthenie und Dyskalkulie. Informationen zum Nachteilsausgleich bei diagnostiziertem Krankheitsbild.“ Juli 2013)
Kurzgefasst: Menschen mit LRS lesen langsamer. Sie schreiben langsamer und mit vielen Rechtschreibfehlern. Dabei sind sie weder faul noch dumm.
Nachteilsausgleich gewähren
Da Legasthenie von der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren mehrfach als Behinderung bestätigt wurde, haben betroffene Studierenden ein Recht auf einen Nachteilsausgleich. Der Nachteilsausgleich ermöglicht die Kompensation der Legasthenie, stellt aber keine Minderung des Leistungsanspruchs dar. Das heißt, bei gleichbleibender Prüfungsqualität werden Prüfungsform bzw. Prüfungsbedingen an die LRS angepasst.
Die Beantragung des Nachteilsausgleichs erfolgt durch die Studierenden schriftlich an den Prüfungsausausschuss. Dieser entscheidet, u.U. in Absprache mit den Lehrkräften und der Beauftragten für Studierende mit Behinderung der BHT, und durch die Studienverwaltung wird den Studierenden der Bescheid zugestellt. Fragen dazu können mit der Beauftragten besprochen werden.
Mögliche Nachteilsausgleiche für betroffene Studierende
- Schreibzeitverlängerung für schriftliche Prüfungen
- Ersatz von schriftlichen durch mündliche Prüfungen
- keine Bewertung der Rechtschreibung
- Studierende ermöglichen, ihre Antworten in einer Rücksprache vorzulesen, wenn diese nicht lesbar sind
- Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Laptops mit Rechtschreibprüfung
Was Sie als Lehrkraft für alle Studierenden immer tun können
- Folien/Tafelbilder möglichst übersichtlich gestalten, Texte kurz halten, keine überflüssigen Bildchen
- Zeilenabstand 1,5 zeilig und linksbündig (statt Blocksatz)
- verminderte Zeilenlänge, Querformat vermeiden
- Schriftart ohne Serifen (z.B. Arial)
- zu Beginn von Prüfungen die Aufgaben für alle vorlesen
Viele Schwierigkeiten können in einem Gespräch aus dem Weg geräumt werden. Also: Sprechen wir miteinander! Für weitere Fragen können Sie sich gerne auch an mich wenden.
Für weitere Fragen können Sie sich gerne auch an mich wenden: Katja Barth, Beauftragte für Studierende mit Behinderung und Studienberaterin in der Zentralen Studienberatung der BHT, barrierefrei[at]bht-berlin.de.