Vorbereitung auf das Auslandssemester

Sprachkenntnisse 

Genaue Informationen darüber, welche Sprachnachweise (z.B. Europäisches Sprachlevel von A1-C2) zum Studium verlangt werden, kann man auf dem Fact Sheet der jeweiligen Gasthochschule erfahren. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache(n), z.B.  für Englisch mit dem kostenlosen DAAD Sprachzeugnis vom Sprachenkompetenzzentrum der BHT.

Alle Hochschulen in den USA verlangen den TOEFL, Hochschulen in Großbritannien den IELTS, Hochschulen in Südafrika, Australien, Neuseeland den TOEFL oder IELTS.

Vorbereitende Sprachkurse werden im Fachbereich I der Berliner Hochschule für Technik angeboten. Auch besteht die Möglichkeit, beim jeweiligen Kulturinstitut in Berlin einen Sprachkurs zu belegen. Viele Gasthochschulen bieten Feriensprachkurse während des Sommers oder sogar ein semesterbegleitendes Sprachprogramm an. 

Wohnen

Meist erhalten Sie zusammen mit der Zulassung der Gasthochschule auch Informationen über Wohnheime vor Ort und das jeweilige Bewerbungsverfahren. Sie entscheiden, ob Sie sich für einen Wohnheimplatz bewerben oder sich selbstständig ein WG-Zimmer vor Ort suchen wollen.

Urlaubssemester 

Auf Wunsch stellen Sie einen Antrag auf Urlaubssemester in der Studienverwaltung [§16 Rahmenstudienund Prüfungsordnung (RSPO 2016)]. Informieren Sie die Studienverwaltung, falls sich Ihre permanente Adresse während des Auslandssemesters ändert.

Befreiung Semesterticket

Beim AStA der BHT können Sie ggf. die Erstattung des BVG Sockelbeitrages beantragen.

Versicherung für das Auslandssemester

Krankenversicherung: Die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung gelten meistens nicht im außereuropäischen Ausland. Studierende, die bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind, erkundigen sich bitte ausführlich bei ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz im Ausland gewährleistet ist, oder ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss. Da in beiden Fällen der Umfang der abgedeckten Leistungen oftmals nicht ausreicht, wird empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Empfehlung gilt erst recht für Länder, mit denen kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen existiert.

Unfall- / Haftpflichtversicherung: Mit der Immatrikulation sind Studierende der BHT automatisch und kostenlos unfall- und betriebshaftpflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht im Ausland!

Zusatzversicherung: Da der jeweilige Stipendiengeber NICHT für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus+ Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen.

  • Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport (auch im Todesfall)
  • Unfallversicherung mit Auslandsschutz
  • Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz

Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen (Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung) – nähere Auskünfte erteilt die Versicherungsstelle des DAAD

Visum

Bewerber*innen, die in ein Nicht-EU Land gehen möchten, brauchen einen für den geplanten Aufenthaltszeitraum gültigen Reisepass sowie bei Bedarf ein gültiges Visum. In vielen Fällen ist der Pass als Scan bereits bei der Bewerbung an die Partnerhochschule vorzulegen.

Sicherheit 

Während eines Auslandsaufenthalts können Situationen entstehen, in denen Ihre Sicherheit durch äußere Umstände nicht mehr garantiert ist. Auch Verhalten, das im Gastland nicht angemessen ist, kann ein Sicherheitsrisiko für Sie oder andere darstellen. Wichtig sind daher eine gute Vorbereitung sowie Umsicht während des Aufenthalts. Generell gilt: Informieren Sie bei Problemen während Ihres Aufenthalts Ihre Ansprechpersonen an der Gasthochschule und Ihr Referat Internationale Angelegenheiten der BHT. Informieren Sie sich vor Reiseantritt und während des Aufenthalts im Gastland über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland – „Elefand“ ELEFAND Anmeldung). Die zuständigen Auslandsvertretungen vor Ort können darüber in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell mit Ihnen in Verbindung treten.

Die App „Sicher Reisen“ App Sicher Reisen - Auswärtiges Amt des Auswärtigen Amts fasst wichtige Informationen für einen sicheren Auslandsaufenthalt zusammen und zeigt sie für Ihr Reiseland auch als Push-Nachrichten immer aktuell an.

Die Hinweise zur Reisesicherheit des DAAD listen weitere Maßnahmen vor und während des Auslandsaufenthalts auf.