Der Berliner Senat hat massive Einsparungen im Haushalt des Landes beschlossen, wovon auch die Hochschulen stark betroffen sind. Der Grund ist die angespannte Haushaltslage Berlins.
Die Finanzierung der staatlichen Berliner Hochschulen und damit auch der BHT ist in den Hochschulverträgen festgelegt. Sie sollen den Hochschulen Planungssicherheit in Bezug auf ihre Finanzierung und Entwicklungen über eine Vertragsdauer von fünf Jahre geben.
Die bis heute gültigen Hochschulverträge wurden am 16. Februar 2024 unterzeichnet. Im Dezember 2024 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, die darin versprochenen Mittel nicht bereitzustellen.
Es folgten monatelange intensive Verhandlungen der Berliner Hochschulen mit dem Berliner Senat über die strukturelle Reduktion der konsumtiven Zuschüsse der Berliner Hochschulen in den nächsten Jahren.
Das Ergebnis ist ein Änderungsvertrag zu den Hochschulverträgen, der am 11. Februar 2026 von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, und den Präsident*innen der jeweiligen Hochschulenunterschrieben worden ist.
Mo., 02.03.2026 11:00 Uhr
Austausch des Präsidiums mit Hochschulmitgliedern zu den Haushaltskürzungen, jeden ersten Montag im Monat, 11 Uhr
Nach der Ad-hoc Kürzung um 142 Mio. Euro im Jahr 2025 für die gesamte Berliner Wissenschaft sieht der Änderungsvertrag für die Jahre 2026 bis 2028 wieder Steigerungen vor, die jedoch weit hinter dem im ursprünglichen Vertrag verbindlich vereinbarten jährlichen Mittelaufwuchs von fünf Prozent zurückbleiben. Zudem wird das Land u.a. die Pensionslasten übernehmen und es wird eine Hochschulbaugesellschaft gegründet.
Die finanzielle Lage der BHT verschlechtert sich im Vergleich zum bisherigen Vertrag. Aber gerade durch die Übernahme der Pensionslasten wird langfristig ein steigendes Finanzrisiko von den Hochschulen genommen, ferner können Teile der Rücklagen zur Überbrückung der Transformationsphase eingesetzt werden. Im Jahr 2028 stehen planmäßig neue Vertragsverhandlungen an.
Das Präsidium der BHT ist mit der Reduktion der konsumtiven Zuschüsse grundsätzlich nicht einverstanden. Doch sieht es im Änderungsvertrag die weniger schlechte Option und hatte daher seinen Gremien einstimmig dessen Annahme empfohlen.
Der Akademische Senat und das Kuratorium haben entsprechend dieser Empfehlung zugestimmt.
Die Unterzeichnung des Änderungsvertrages erfolgte am 11. Februar 2026.
Berliner Hochschulen, darunter die BHT, hatten sich für eine Klagegemeinschaft zusammengeschlossen und gemeinsam eine mögliche Klage gegen das Land Berlin auf Einhaltung der Hochschulverträge geprüft.
Nachdem die Änderung der Hochschulverträge verhandelt und unterzeichnet wurde, sehen alle Berliner Hochschulen von einer Klage ab.
An der BHT mussten allein im Jahr 2025 über acht Millionen Euro eingespart werden. Zudem muss die BHT bis 2028 weitere rund 15 Millionen Euro aus ihren Rücklagen einsetzen. Unter Berücksichtigung dessen ergibt sich ein Steigerung des konsumtiven Zuschusses pro Jahr um ca. 1,5 Prozent, was die Kostensteigerungen nicht ausgleichen wird.
Vorteilhaft ist allerdings die mit dem Änderungsvertrag vereinbarte Übernahme der Pensionslasten an das Land Berlin.
Die BHT hat langfristige Vertragsbindungen, beispielsweise sind rund 80 Prozent des Etats Personalausgaben und können nicht kurzfristig reduziert werden.
Es sind daher umfangreiche Transformationsprozesse notwendig, die alle Bereiche der Hochschule betreffen werden. Für die Übergangsphase können Rücklagen entstehende Belastungen abfedern.
Geprüft werden insbesondere die Bereiche:
Der Akademische Senat der BHT hat nach langen Diskussionen und Abwägungen beschlossen, dass die Studienplätze basierend auf der Auslastung reduziert werden.
Die Reduzierung betrifft monentan nur Bachelor-Studiengänge, die Master-Studiengänge wurden aufbauend auf die Strukturgespräche im Laufe des Jahres nachgezogen.
So sieht der aktuelle Stand aus (Beschlüsse der Sitzung des Akademischen Senats am 29.01.2026):
| Studiengang | Fachbereich | zu reduzierende Züge / Studienplätze | verbleibende Züge/Studienplätze im Studiengang | Aufhebung zum |
|---|---|---|---|---|
| Sicherheitstechnik | II | 0,5 / 20 | In Klärung | |
| Laser Science and Photonics | II | 1 / 40 | WiSe 26/27 | |
| Gebäude- und Energietechnik | IV | 1 / 40 | SoSe 27 | |
| Lebensmitteltechnologie | V | 1 / 40 | SoSe 27 | |
| Elektromobilität | VII | 1 / 40 | WiSe 26/27 | |
| Mechatronik | VII | 1 / 40 | SoSe 27 | |
| Maschinenbau | VIII | 2 / 80 | WiSe 26/27 und SoSe 27 | |
| Computational Engineering and Design | VIII | 1 / 40 | WiSe 26/27 | |
| Summe | 8,5 / 340 |
Verschieden Formate ermöglichen es den Hochschulmitgliedern, den Strukturprozess zu verfolgen und sich einzubringen:
Alle Hochschulmitglieder können ihre Fragen rund um die Haushaltskürzungen zudem per E-Mail an kommunikation[at]bht-berlin.de senden.
Nein! Alle, die bereits an der BHT studierende bzw. einen Studienplatz annehmen und ihr Studium hier demnächst beginnen, können ihr Studium mit Sicherheit regulär absolvieren und abschließen.
Bei den Überlegungen, das Angebot zu reduzieren, geht es immer nur um die Aufnahme zukünftiger Studienanfänger*innen.
Die Lange Nacht der Wissenschaften (LNdW) ist ein gesellschaftlich relevantes Ereignis, das Lust an der Wissenschaft weckt.