Notarfachwirt/-in
Notarfachwirt/-in

Wegen der verschiedenen Notarformen in Deutschland fehlt eine bundesrechtliche Regelung des Notarfachwirts. Ihn haben die Notarkammern des Anwaltsnotariats durch dem Rechtsfachwirt entsprechende Prüfungsordnungen eingeführt.
Prüfungsinhalte sind neben Büroorganisation und Personalwirtschaft für das Notariat „Liegenschafts- und Grundbuchrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich Registerrecht, Kosten- und Gebührenrecht, Beurkundungsrecht und Berufsrecht der Notare“. Das Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik bietet seit 2006 ein berufsbegleitendes dreisemestriges Notarfachwirt-Fernstudium zur Vorbereitung auf diese Prüfung an.
Die Teilnehmer/-innen bearbeiten die Fernstudienunterlagen (Kurseinheiten) mit Einsendeaufgaben und nehmen an zwei einwöchigen Präsenzveranstaltungen an der Berliner Hochschule für Technik teil. Die Betreuung der Präsenzphasen erfolgt durch erfahrene Hochschullehrer/-innen, Notarinnen und Notare sowie Richter/-innen.
Eine Online-Lernplattform (Moodle) der Hochschule unterstützt das Lernen in Gruppen und ermöglicht den Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten. Sie erhöht die Motivation und sichert nachhaltig den Studienerfolg.
Der Kurs
Prüfung zur Notarfachwirtin/zum Notarfachwirt gemäß den Prüfungsordnungen der Notarkammern, insbesondere der Notarkammer Berlin.
Das Fernstudium bereitet auf die Notarfachwirtprüfung vor und vermittelt im Wege der beruflichen Fortbildung die dafür erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Qualifikationen erwerben, die sie zur Verwaltung, Organisation und Leitung eines Notariatsbüros befähigen. Sie sollen dabei lernen, das nicht notarielle Aufgabenfeld eines Notarbüros zu beherrschen und qualifizierte Sachbearbeitung im notariellen Aufgabenfeld zu leisten.
- Beurkundungsrecht und Berufsrecht der Notare
- Liegenschafts- und Grundbuchrecht
- Familien- und Erbrecht nebst den Grundzügen des Internationalen Privatrechts und des Rechts der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich Registerrecht
- Kosten- und Gebührenrecht
- Büroorganisation und Büroverwaltung
- Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
- Zwangsvollstreckung
Art und Umfang des Materials:
- 15 Kurseinheiten (ca. 1800 Seiten DIN A4) (Leseprobe: Liegenschafts- und Grundbuchrecht I)
- 9 Einsendeaufgaben (Muster: Einsendeaufgabe)
Dauer: 3 Semester
Beginn: Oktober
Anmeldung: Jederzeit zum nächsten Beginn
Präsenzphase: Am Ende des 2. und 3. Semesters findet die fünfeinhalbtägigen Präsenzphasen an der Berliner Hochschule für Technik statt. Die Teilnahme an den Präsenzphasen ist obligatorisch.
Abschluss: Nach erfolgreicher Teilnahme am Fernstudium erhalten die Teilnehmer/-innen eine Studienbescheinigung der Berliner Hochschule für Technik.
Unser Fernstudienkonzept kombiniert die folgenden Bausteine:
Selbststudium: Didaktisch speziell für Ihr Studienprogramm konzipierte Studienbriefe sowie Übungsaufgaben mit Lösungen und Praxisbeispielen. Für das Fernstudium wird das selbstständige Erarbeiten der Studieninhalte vorausgesetzt.
Präsenzveranstaltungen: Ergänzende seminarische Aufarbeitung der vermittelnden Studieninhalte durch unsere Dozenten.
Online-Lernplattform: Bereitstellung von Studienmaterialien und Lernchatangeboten zu Schwerpunktfächern. In den Lernchats werden ausschließlich Übungen zu Studieninhalten angeboten.
Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung der Studiendurchführung und der Studienorganisation.
Das Fernstudium Notarfachwirt/-in ist als Fortbildungsmaßnahme von der Notarkammer Berlin gemäß § 10 Abs. 1 Buchst. c der Prüfungsordnung der Notarkammer Berlin autorisiert.
Hinweis zur Berufserfahrung für die Anmeldung zur Prüfung:
Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung vor der Notarkammer Berlin benötigen Sie mit abgeschlossener Ausbildung mindestens 3 volle Jahre einschlägige Berufserfahrung im Notarbüro (ohne passenden Ausbildungsabschluss: mindestens 6 volle Jahre). Einzelheiten über die Zulassung zur Prüfung regelt der § 10 der gültigen Prüfungsordnung der Notarkammer Berlin. Setzen Sie sich ggf. mit der Notarkammer Berlin bzgl. der Überprüfung Ihrer Zulassung zur Prüfung in Verbindung.
Die Prüfung zur Notarfachwirtin/zum Notarfachwirt nehmen die Notarkammern/die Notarkammer Berlin nach dem dritten Semester ab.
Zulassung
Am Fernstudium kann teilnehmen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r, Notarfachangestellte/-r (= die entsprechenden Gehilfenprüfungen) und danach eine eineinhalbjährige Berufspraxis im Notarbüro oder
- eine viereinhalbjährige Berufspraxis im Notarbüro (bei fehlender Prüfung)
nachweist.
Achtung! Die Berufspraxis kann nicht über einen Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Bitte reichen Sie uns entsprechende Arbeitgeberzeugnisse o.ä. zum Nachweis der Berufspraxis ein.
Beratung und Anmeldung
Ursula Marten
+49 (0)30 4504-6007
fsi[at]bht-berlin.de
Studienkoordination und -entwicklung

Birgit Max M.M.
+49 (0)30 4504-6020
fsi[at]bht-berlin.de
Downloads
Prüfungsordnung der Notarkammer Berlin
Weiterbildungsordnung für das Fernstudium Notarfachwirt*in
Links
Service, Sonderveranstaltungen und Links
Unter der Rubrik Sonderveranstaltungen finden Sie Online-Seminare für qualifizierte Mitarbeiter/innen in Notariaten und Anwaltskanzleien, Studierende mit dem Ziel „Notarfachwirt/in“ und leitende Notarmitarbeiter/innen.
Nächste Veranstaltungen:
16.06.2023 - Sonderseminar zum UmRUG
26.08.2023 oder 02.09.2023 - DSGVO im Überblick – Grundlagenwissen für den Kanzleialltag
28.09.2023 - Sonderseminar zum neuen Gesellschaftsregister
04.10.2023 - Vertiefungsseminar zum Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)